Arbeitsmarkstatistik

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Hier
https://www.sozialministerium.at/site/S…

findet man einen Artikel zu den Arbeitsmarktdaten von Jänner 2018.

Mir ist folgender Absatz aufgefallen

Diese Zahlen erscheinen zwar oberflächlich betrachtet gut, ein Blick in die Details zeigt aber, dass es hier bedenkliche Entwicklungen gibt: Der Anteil an vorgemerkten arbeitslosen AusländerInnen beträgt in Summe 30%, von denen wiederum 63% lediglich eine Pflichtschulausbildung absolviert haben. Bei den in dieser Gruppe mitgerechneten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten beträgt der Anteil an Pflichtschulabsolventen sogar knapp 70%.

Diese Angaben sind die einzigen, die die entsprechenden Vorjahresdaten nicht zeigen
und daher auch keinen Vergleich anstellen.

Als Statistiker bin ich immer an möglichst vollständiger Information interessiert.
Können sie mir da die entsprechenden Daten aus dem Vorjahr auch schicken?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2018
  • Frist
    30. März 2018
  • 0 Follower:innen
Erich Neuwirth
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Erich Neuwirth
Betreff
Arbeitsmarkstatistik [#901]
Datum
2. Februar 2018 13:54
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Hier https://www.sozialministerium.at/site/Service_Medien/News_Veranstaltungen/News/Arbeitsmarktdaten_Jaenner_2018 findet man einen Artikel zu den Arbeitsmarktdaten von Jänner 2018. Mir ist folgender Absatz aufgefallen Diese Zahlen erscheinen zwar oberflächlich betrachtet gut, ein Blick in die Details zeigt aber, dass es hier bedenkliche Entwicklungen gibt: Der Anteil an vorgemerkten arbeitslosen AusländerInnen beträgt in Summe 30%, von denen wiederum 63% lediglich eine Pflichtschulausbildung absolviert haben. Bei den in dieser Gruppe mitgerechneten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten beträgt der Anteil an Pflichtschulabsolventen sogar knapp 70%. Diese Angaben sind die einzigen, die die entsprechenden Vorjahresdaten nicht zeigen und daher auch keinen Vergleich anstellen. Als Statistiker bin ich immer an möglichst vollständiger Information interessiert. Können sie mir da die entsprechenden Daten aus dem Vorjahr auch schicken?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Erich Neuwirth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erich Neuwirth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erich Neuwirth
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage betreffend Arbeitsmarktdaten vom 2.2.2018 an das Sozialministerium Sehr geehrter Herr Prof. Neuwirth,…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Ihre Anfrage betreffend Arbeitsmarktdaten vom 2.2.2018 an das Sozialministerium
Datum
2. Februar 2018 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AL_DatenJnnerVgl2017auf2018AusbildungsniveauvonAusl.xlsx
13,5 KB
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78,3 KB
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748 Bytes
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745 Bytes
image006.png
4,9 KB


Sehr geehrter Herr Prof. Neuwirth, Anbei finden Sie in Beantwortung ihrer heutigen Anfrage die gewünschten Vergleichsdaten für Ende Jänner 2017 bezogen auf den in ihrer E-Mail hervorgehobenen Passus aus der Presseaussendung des BMASGK. Die Aussage hat sich auf die registrierten Arbeitslosen Ende Jänner 2018 bezogen (somit ohne AMS SchulungsteilnehmerInnen). <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen,