Arzneimittel und Führerscheinrecht
Ich bin aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung Schmerzpatientin und nehme seit 2019 als vom Arzt verordnete Schmertherapie ein suchtmittelhältiges Arzneimittel ein.
Mein Facharzt hat mich bei Beginn der Schmerz-Therapie aufgeklärt, dass ich mein Auto in der Eingewöhnungsphase 2 - 4 Wochen stehen lassen soll. Danach spricht aber nichts dagegen, dass ich Auto fahre, wenn ich mich durch das Medikament nicht beeinträchtigt fühle.
Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen bestätigen?
Darf ich also unter dem Einfluss in therapeutisch verordneter Dosis von suchmittelhältigen Arzneimitteln am Strassenverkehr teilnehmen, wenn ich solche Arzneimittel einnehmen muss und mich an die vorgeschriebene Dosierung hält und mich nicht beeinträchtigt fühle?
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum23. September 2022
-
18. November 2022
-
0 Follower:innen