Arzneimittel und Führerscheinrecht

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich bin aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung Schmerzpatientin und nehme seit 2019 als vom Arzt verordnete Schmertherapie ein suchtmittelhältiges Arzneimittel ein.

Mein Facharzt hat mich bei Beginn der Schmerz-Therapie aufgeklärt, dass ich mein Auto in der Eingewöhnungsphase 2 - 4 Wochen stehen lassen soll. Danach spricht aber nichts dagegen, dass ich Auto fahre, wenn ich mich durch das Medikament nicht beeinträchtigt fühle.

Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen bestätigen?

Darf ich also unter dem Einfluss in therapeutisch verordneter Dosis von suchmittelhältigen Arzneimitteln am Strassenverkehr teilnehmen, wenn ich solche Arzneimittel einnehmen muss und mich an die vorgeschriebene Dosierung hält und mich nicht beeinträchtigt fühle?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. September 2022
  • Frist
    18. November 2022
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Arzneimittel und Führerscheinrecht [#2718]
Datum
23. September 2022 16:23
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich bin aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung Schmerzpatientin und nehme seit 2019 als vom Arzt verordnete Schmertherapie ein suchtmittelhältiges Arzneimittel ein. Mein Facharzt hat mich bei Beginn der Schmerz-Therapie aufgeklärt, dass ich mein Auto in der Eingewöhnungsphase 2 - 4 Wochen stehen lassen soll. Danach spricht aber nichts dagegen, dass ich Auto fahre, wenn ich mich durch das Medikament nicht beeinträchtigt fühle. Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen bestätigen? Darf ich also unter dem Einfluss in therapeutisch verordneter Dosis von suchmittelhältigen Arzneimitteln am Strassenverkehr teilnehmen, wenn ich solche Arzneimittel einnehmen muss und mich an die vorgeschriebene Dosierung hält und mich nicht beeinträchtigt fühle?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2718/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Arzneimittel und Führerscheinrecht [#2718]“, vom 23.09.2022
Datum
25. Oktober 2022 10:35
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen