Asylantrag Edward Snowden

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Den genauen Inhalt des per E-Mail bei der Österrichischen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylgesuch des Whistleblowers Edward Snowden.

Grund:
Das allgemeine, öffentliche Informationsinteresse überwiegt das Interesse an der Geheimhaltung des Betroffenen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juli 2013
  • Frist
    28. August 2013
  • Ein:e Follower:in
Markus Tiefenbacher
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Markus Tiefenbacher
Betreff
Datum
3. Juli 2013 14:49
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Den genauen Inhalt des per E-Mail bei der Österrichischen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylgesuch des Whistleblowers Edward Snowden. Grund: Das allgemeine, öffentliche Informationsinteresse überwiegt das Interesse an der Geheimhaltung des Betroffenen.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus Tiefenbacher Postanschrift Markus Tiefenbacher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Tiefenbacher
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
A - 1 0 1 4 W i e n Minoritenplatz 8 Telefon: +43 5 01150-0 Telefax: +43 5 01159-0 DVR 0000060 GZ. BMeiA-US.4.15.…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. August 2013
Status
Information nicht vorhanden
A - 1 0 1 4 W i e n Minoritenplatz 8 Telefon: +43 5 01150-0 Telefax: +43 5 01159-0 DVR 0000060 GZ. BMeiA-US.4.15.10/0005-IV.4b/2013 SB/DW: FELLNER/4574 zu Zahl: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Anschrift Betreff: Asylantrag Edward Snowden Wien, am 21. August 2013 Sehr geehrter Herr Tiefenbacher, Beiliegendes E-Mail ist im BMeiA eingelangt. Es trägt Ihren Namen und Ihre Postanschrift. Es erscheint jedoch nicht ausgeschlossen, dass Dritte dieses E-Mail gesendet haben. Im Hinblick auf die im § 5 des Auskunfspflichtgesetzes normierte Gebührenpflicht, ersuchen wir Sie, telefonisch mit dem Sachbearbeiter, Dr. Christian Fellner, unter 050 11 50 4574 Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Anfrage tatsächlich von Ihnen stammt. Mit freundlichen Grüßen,