Asylverfahren "voice biometrics"

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Laut aktuellem Regierungsprogramm (Seite 141) soll zur Modernisierung des Asylverfahrens die Einführung des Sprachanalysetools „voice biometrics“ geprüft werden. Was ist der derzeitige Stand dieser Prüfung? Wie soll das Tool funktionieren und wann soll es eingesetzt werden? Wie sollen die Ergebnisse des Tools rechtlich gewertet werden?

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  • Datum
    19. April 2021
  • Frist
    14. Juni 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Asylverfahren "voice biometrics" [#2260]
Datum
19. April 2021 12:58
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut aktuellem Regierungsprogramm (Seite 141) soll zur Modernisierung des Asylverfahrens die Einführung des Sprachanalysetools „voice biometrics“ geprüft werden. Was ist der derzeitige Stand dieser Prüfung? Wie soll das Tool funktionieren und wann soll es eingesetzt werden? Wie sollen die Ergebnisse des Tools rechtlich gewertet werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
2021-0.324.259-1-A - Auskunft gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Au…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
2021-0.324.259-1-A - Auskunft gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG
Datum
20. Mai 2021 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Auskunftsbegehren gemäß § 2 AuskunftspflichtG vom 19. April 2021 wird Ihnen anbei die Stellungnahme übermittelt. Mit freundlichen Grüßen