Asylwesen in Zeiten von Covid-19

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Zusätzlich zur „Covid-19“ herrscht in der Bevölkerung eine große und verständliche Verunsicherung betreffend der aktuellen Vorgänge im Asylwesen. Tagtägliche Meldungen über die Unterbringung von Asylwerbern in den verschiedensten Quartieren und nächtliche Transporte quer durchs Land widersprechen den offiziellen Aussagen der politisch Verantwortlichen.
In Zeiten von Ausgangsverboten die dem Schutz unserer Landleute dienen sollen ist es unverständlich, dass weiterhin Asylwerber in unser Land kommen. Die politisch Verantwortlichen sind gerade in Krisenzeiten verpflichtet die Bevölkerung über die Vorgänge im Land zu informieren. BK Kurz sagte im Interview mit krone.tv vom 25. März 2020: „Nicht meine Aufgabe, die Bevölkerung anzulügen“.
Es wurde immer wieder betont, dass Österreich keine weiteren Migranten aufnimmt, die kursierenden Meldungen verwirren die Bevölkerung, deshalb ist es an der Zeit rasch für Aufklärung über die Vorgänge im Asylwesen zu sorgen.

Anfrage:

Wieviele Asylberechtigte hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland)
Wieviele Asylwerber hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland)
Wieviele Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland)
Wieviele aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland)
Wieviele subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland)
Wieviele Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland)
Wie viele Neuanträge gemäß AsylG gab es jeweils in den Kalenderwochen 1 bis 13 im Jahr 2020? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland)
Wie verteilt sich die Anzahl der Schutzbedürftigen gemäß Bundesgesetz, mit dem die Grundversorgung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren und bestimmten anderen Fremden geregelt wird (Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 – GVG-B 2005) nach Art der Unterbringung - organisierte und individuelle Unterkünfte, gegliedert nach Bundesländern?
Wie werden die, aufgrund von „Covid-19“, durch die Bundesregierung beschlossen Massnahmen wie zum Beispiel Ausgangsbeschränkungen in den organisierten bzw. individuellen Unterkünften insbesondere in den Erstaufnahmezentren, Betreuungsstellen und Betreuungseinrichtungen gemäß Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 - GVG-B 2005 kontrolliert und umgesetzt?
Welche Kontrollen werden bei Neuantragstellern betreffend Covid-19, Tuberkulose, … durchgeführt?
Gibt es geeignete Unterkünfte für Quarantänemassnahmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wie wird in der Praxis gehandelt?
Wird bei Neuantragstellern die Art und Weise der Einreise abgefragt und erfasst?
Wenn ja, wie viele Personen sind jeweils über Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz oder über die Flughäfen Wien-Schwechat, Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt eingereist?
Wenn nein, weshalb nicht?
Werden stillgelegte Betreuungsstellen derzeit reaktiviert?
Wie hoch ist die Anzahl der in Österreich aufhältigen Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, die positiv auf Covid-19 getestet wurden? (mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020)).
Welche Massnahmen werden zum Schutz der mit der Betreuung und Beratung von Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, tätigen Personen gesetzt?
Erfolgt ein Austausch von Personen die in Betreuung sind zwischen den Bundesländern?
Wenn ja, zwischen welchen Bundesländern wurden Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung transferiert?
Wenn nein, sind solche Massnahmen geplant?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    21. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Martin Huber
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Martin Huber
Betreff
Asylwesen in Zeiten von Covid-19 [#1911]
Datum
26. März 2020 14:45
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Zusätzlich zur „Covid-19“ herrscht in der Bevölkerung eine große und verständliche Verunsicherung betreffend der aktuellen Vorgänge im Asylwesen. Tagtägliche Meldungen über die Unterbringung von Asylwerbern in den verschiedensten Quartieren und nächtliche Transporte quer durchs Land widersprechen den offiziellen Aussagen der politisch Verantwortlichen. In Zeiten von Ausgangsverboten die dem Schutz unserer Landleute dienen sollen ist es unverständlich, dass weiterhin Asylwerber in unser Land kommen. Die politisch Verantwortlichen sind gerade in Krisenzeiten verpflichtet die Bevölkerung über die Vorgänge im Land zu informieren. BK Kurz sagte im Interview mit krone.tv vom 25. März 2020: „Nicht meine Aufgabe, die Bevölkerung anzulügen“. Es wurde immer wieder betont, dass Österreich keine weiteren Migranten aufnimmt, die kursierenden Meldungen verwirren die Bevölkerung, deshalb ist es an der Zeit rasch für Aufklärung über die Vorgänge im Asylwesen zu sorgen. Anfrage: Wieviele Asylberechtigte hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland) Wieviele Asylwerber hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland) Wieviele Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland) Wieviele aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland) Wieviele subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland) Wieviele Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Österreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland) Wie viele Neuanträge gemäß AsylG gab es jeweils in den Kalenderwochen 1 bis 13 im Jahr 2020? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Herkunftsland) Wie verteilt sich die Anzahl der Schutzbedürftigen gemäß Bundesgesetz, mit dem die Grundversorgung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren und bestimmten anderen Fremden geregelt wird (Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 – GVG-B 2005) nach Art der Unterbringung - organisierte und individuelle Unterkünfte, gegliedert nach Bundesländern? Wie werden die, aufgrund von „Covid-19“, durch die Bundesregierung beschlossen Massnahmen wie zum Beispiel Ausgangsbeschränkungen in den organisierten bzw. individuellen Unterkünften insbesondere in den Erstaufnahmezentren, Betreuungsstellen und Betreuungseinrichtungen gemäß Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 - GVG-B 2005 kontrolliert und umgesetzt? Welche Kontrollen werden bei Neuantragstellern betreffend Covid-19, Tuberkulose, … durchgeführt? Gibt es geeignete Unterkünfte für Quarantänemassnahmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie wird in der Praxis gehandelt? Wird bei Neuantragstellern die Art und Weise der Einreise abgefragt und erfasst? Wenn ja, wie viele Personen sind jeweils über Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz oder über die Flughäfen Wien-Schwechat, Linz, Graz, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt eingereist? Wenn nein, weshalb nicht? Werden stillgelegte Betreuungsstellen derzeit reaktiviert? Wie hoch ist die Anzahl der in Österreich aufhältigen Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, die positiv auf Covid-19 getestet wurden? (mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020)). Welche Massnahmen werden zum Schutz der mit der Betreuung und Beratung von Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, tätigen Personen gesetzt? Erfolgt ein Austausch von Personen die in Betreuung sind zwischen den Bundesländern? Wenn ja, zwischen welchen Bundesländern wurden Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß  § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung transferiert? Wenn nein, sind solche Massnahmen geplant?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Huber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Huber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Huber