Auftrag zur Regierungsbildung an Misswirtschaft und Schuldenaufnahme
In den letzten Jahren hat sich der Schuldenstand Österreichs um ungefähr (oder mindestens) 100 Milliarden Euro erhöht. So genau kann man das noch nicht sagen. Diese extreme Misswirtschaft und Schuldenaufnahme wären grundsätzlich vom Regierungschef zu verantworten, sind jedoch ein unwiderlegbarer Beweis für die (wirtschaftliche) Unfähigkeit der beteiligten Personen.
1. Mit welcher sachlichen Begründung kann argumentiert werden, dass jemand, der nachweislich der Bevölkerung enormen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat, mit der Bildung einer Regierung beauftragt wird?
2. Wie kann sachlich begründet werden, dass dieser (wirtschaftliche) Schaden auf Kosten der jüngeren Einwohner und zukünftigen Generationen anscheinend weiterhin gewünscht wird (aufgrund des Auftrags zu Regierungsbildung)?
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Datum2. November 2024
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28. Dezember 2024
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