Ausgaben für den öffentlichen Verkehr

Anfrage an: Stadt Graz
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich ersuche um Übermittlung der folgenden Informationen zum Bereich öffentlicher Verkehr bzw. öffentlicher Personennahverkehr im Wirkungsbereich Ihrer Stadt bzw. von ihr beauftragter oder kontrollierter Unternehmen, in ihrem Wirkungsbereich zuständige Verkehrsunternehmen bzw. Beteiligungen der Stadt:

1. Definition und Leistungsumfang
Bitte übermitteln Sie im verfügbaren Umfang eine Darstellung, welche Angebote und Leistungen in Ihrer Stadt aktuell als „öffentlicher Verkehr“ bzw. als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs gelten.
Insbesondere ersuche ich um Angabe, welche Verkehrsmittel bzw. Angebote darunter fallen, z. B. (sofern zutreffend):
· Straßenbahn
· U-Bahn
· Busverkehr (Stadtbus, Regionalbus etc.)
· S-Bahn bzw. Nahverkehrszüge im Stadtgebiet
· Rufbus- oder On-Demand-Systeme
· sonstige öffentlich organisierte Mobilitätsangebote (z. B. Shuttle-Systeme, Mikro-ÖV).
· Sharing Angebote gesondert nach
o Bike-Sharing
o Scooter-Sharing
o Car-Sharing
o weitere...

2. Kostenstruktur
Bitte übermitteln Sie im verfügbaren Umfang die jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb bzw. die Bereitstellung des öffentlichen Verkehrs im Wirkungsbereich der Stadt für die letzten verfügbaren Haushaltsjahre (idealerweise die letzten drei Jahre).
Falls vorhanden, bitte ich um eine Aufschlüsselung nach Kostenarten (z. B. Betriebskosten, Infrastruktur, Investitionen, Zuschüsse an Verkehrsunternehmen) sowie/oder nach den jeweiligen Angebote und Leistungen.

3. Finanzierungsstruktur
Bitte übermitteln – soweit verfügbar - eine Darstellung der Finanzierung dieser Leistungen, insbesondere:
· Anteil der Finanzierung durch die Stadt bzw. den Gemeindehaushalt
· Beiträge des jeweiligen Bundeslandes
· Beiträge des Bundes
· sonstige Finanzierungsquellen (z. B. Verkehrsverbünde, EU-Mittel, Fahrgeldeinnahmen, sonstige Einnahmen).

Falls entsprechende Dokumente oder Berichte (z. B. Budgetunterlagen, Verkehrsberichte, Verträge oder Studien) vorliegen, ersuche ich um Übermittlung in elektronischer Form oder um entsprechende Links zu bereits veröffentlichten Dokumenten.

Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2026
  • Frist
    7. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ausgaben für den öffentlichen Verkehr [#4962]
Datum
9. Juni 2026 13:00
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich ersuche um Übermittlung der folgenden Informationen zum Bereich öffentlicher Verkehr bzw. öffentlicher Personennahverkehr im Wirkungsbereich Ihrer Stadt bzw. von ihr beauftragter oder kontrollierter Unternehmen, in ihrem Wirkungsbereich zuständige Verkehrsunternehmen bzw. Beteiligungen der Stadt: 1. Definition und Leistungsumfang Bitte übermitteln Sie im verfügbaren Umfang eine Darstellung, welche Angebote und Leistungen in Ihrer Stadt aktuell als „öffentlicher Verkehr“ bzw. als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Insbesondere ersuche ich um Angabe, welche Verkehrsmittel bzw. Angebote darunter fallen, z. B. (sofern zutreffend): · Straßenbahn · U-Bahn · Busverkehr (Stadtbus, Regionalbus etc.) · S-Bahn bzw. Nahverkehrszüge im Stadtgebiet · Rufbus- oder On-Demand-Systeme · sonstige öffentlich organisierte Mobilitätsangebote (z. B. Shuttle-Systeme, Mikro-ÖV). · Sharing Angebote gesondert nach o Bike-Sharing o Scooter-Sharing o Car-Sharing o weitere... 2. Kostenstruktur Bitte übermitteln Sie im verfügbaren Umfang die jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb bzw. die Bereitstellung des öffentlichen Verkehrs im Wirkungsbereich der Stadt für die letzten verfügbaren Haushaltsjahre (idealerweise die letzten drei Jahre). Falls vorhanden, bitte ich um eine Aufschlüsselung nach Kostenarten (z. B. Betriebskosten, Infrastruktur, Investitionen, Zuschüsse an Verkehrsunternehmen) sowie/oder nach den jeweiligen Angebote und Leistungen. 3. Finanzierungsstruktur Bitte übermitteln – soweit verfügbar - eine Darstellung der Finanzierung dieser Leistungen, insbesondere: · Anteil der Finanzierung durch die Stadt bzw. den Gemeindehaushalt · Beiträge des jeweiligen Bundeslandes · Beiträge des Bundes · sonstige Finanzierungsquellen (z. B. Verkehrsverbünde, EU-Mittel, Fahrgeldeinnahmen, sonstige Einnahmen). Falls entsprechende Dokumente oder Berichte (z. B. Budgetunterlagen, Verkehrsberichte, Verträge oder Studien) vorliegen, ersuche ich um Übermittlung in elektronischer Form oder um entsprechende Links zu bereits veröffentlichten Dokumenten. Ich ersuche um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4962/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Stadt Graz
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie unser Schreiben im Anhang. Freundliche Grüße
Von
Stadt Graz
Betreff
IFG-Antrag: Ausgaben für den öffentlichen Verkehr [#4962]_Fristverlängerung
Datum
6. Juli 2026 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie unser Schreiben im Anhang. Freundliche Grüße
Stadt Graz
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage zu den Ausgaben für den öffentlichen Verkehr hat uns am 09.06.2026 errei…
Von
Stadt Graz
Betreff
Beantwortung IFG-Antrag: Ausgaben für den öffentlichen Verkehr [#4962]
Datum
14. Juli 2026 07:38
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage zu den Ausgaben für den öffentlichen Verkehr hat uns am 09.06.2026 erreicht. Mit Schreiben vom 06.07.2026 haben wir von der Möglichkeit, die gesetzliche Frist von vier Wochen auf insgesamt acht Wochen gemäß § 8 Abs. 2 IFG zu verlängern, Gebrauch gemacht. Innerhalb offener Frist dürfen wir Ihnen nachstehende Antworten in rot inklusive den Links zu den Bezug habenden Dokumenten übermitteln. Sollten sich darüber hinaus noch Fragen für Sie ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße