Sehr geehrtAntragsteller/in
Nachstehend die Auskunft betreffend die Kosten für Schulgebäude:
1) Für den Pflichtschulbereich fällt die Schulerhaltung nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMBWF, sondern in die Zuständigkeit der Gemeinden und Länder.
2) Das BMBWF ist im Bereich der Bundesschulen zuständig, baut/saniert aber selbst keine Schulen, sondern mietet diese an und beauftragt die Vermieter mit der Bauabwicklung.
Für Miete und Instandhaltung sind beispielsweise im Jahr 2020 für Bundesschulen folgende Ausgaben angefallen:
- Mietzahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG): rd. € 396.000.000,--
- Mietzahlungen an Dritte: rd. € 45.300.000,--
- Instandhaltungskosten: rd. € 62.890.000,--
Mit freundlichen Grüßen