Ausgaben für Bau Öffentlicher Schulen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viel Geld wird jährlich für den Bau öffentlicher Schulen ausgegeben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    8. September 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ausgaben für Bau Öffentlicher Schulen [#2330]
Datum
14. Juli 2021 11:51
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viel Geld wird jährlich für den Bau öffentlicher Schulen ausgegeben?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in Nachstehend die Auskunft betreffend die Kosten für Schulgebäude: 1) Für den Pf…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
Ausgaben für Bau Öffentlicher Schulen [#2330]
Datum
21. Juli 2021 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Nachstehend die Auskunft betreffend die Kosten für Schulgebäude: 1) Für den Pflichtschulbereich fällt die Schulerhaltung nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMBWF, sondern in die Zuständigkeit der Gemeinden und Länder. 2) Das BMBWF ist im Bereich der Bundesschulen zuständig, baut/saniert aber selbst keine Schulen, sondern mietet diese an und beauftragt die Vermieter mit der Bauabwicklung. Für Miete und Instandhaltung sind beispielsweise im Jahr 2020 für Bundesschulen folgende Ausgaben angefallen: - Mietzahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG): rd. € 396.000.000,-- - Mietzahlungen an Dritte: rd. € 45.300.000,-- - Instandhaltungskosten: rd. € 62.890.000,-- Mit freundlichen Grüßen