Aushändigung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie lange dauert die Ausfolgung von sichergestellten Sachen nach prozessende ?
Es liegt. Kein Verfall vor.
Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2014
  • Frist
    3. Juli 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
7. Mai 2014 19:43
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie lange dauert die Ausfolgung von sichergestellten Sachen nach prozessende ? Es liegt. Kein Verfall vor. Danke
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
(See attached file: BMJ_Erledigungsschreiben_Sektion_IV_(Rüdisser)_BMJ-S20.003_0001-IV_3_2014_17.06.2014_Günther_K…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Datum
17. Juni 2014 07:52
Status
Anfrage erfolgreich
(See attached file: BMJ_Erledigungsschreiben_Sektion_IV_(Rüdisser)_BMJ-S20.003_0001-IV_3_2014_17.06.2014_Günther_Koppendorfer.pdf) Das Bundesministerium für Justiz übermittelt das/die angeschlossene(n) Dokument(e). Wir bitten Sie etwaige Rückmeldungen an das Abteilungspostfach <<E-Mail-Adresse>> zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen