Auskunft Feuerwehrregister NÖ ohne Personenbezug
Anfrage an:
Landesregierung Niederösterreich
Verwendetes Gesetz:
NÖ Auskunftsgesetz
Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden Eigenschaften (wie in § 37 NÖ FG 2015 beschrieben)
- Bezeichnung der Feuerwehr
- Standort (vollständige Adresse)
- Einsatzbereich
ohne Daten mit Personenbezug (ohne Namen des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter und sonstigen Daten, die nicht in § 37 NÖ FG 2015 beschrieben sind).
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum4. August 2025
-
29. September 2025
-
0 Follower:innen