Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Guten Tag,
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Sind das BM.I. das DSN oder die Polizei (Aufgeschlüsselt nach Einheit bzw. Landespolizeidirektion) im Besitz vom "IMSI - Catchern" oder ähnlichen Geräten zur Überwachung vom Mobiltelefonen?
1a. Falls ja:
1a1. wann,
1a2. wieviele,
1a3. und um welchen Preis wurden diese Geräte angeschafft?
2. Um welche Geräte welchen Herstellers handelt es sich?
3. Wer verfügt über diese Geräte und bestimmt über deren Einsatz?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Einsatz dieser Geräte?
5. Ist für den Einsatz solcher Geräte ein richterlicher Beschluss notwendig?
6. Zu welchem Zweck werden diese Geräte eingesetzt?
7. Gibt es bestimmte Kriterien die über den Einsatz eines solchen Geräts bestimmen? Wenn ja, wie lauten diese?
8. Wann, wie und durch wen wurden diese Geräte bisher eingesetzt?
9. Werden bei Einsätzen solcher Geräte auch Daten von Personen ausser der/den Zielperson/en gesammelt?
9a. Falls ja:
9a1. Auf welcher Grundlage erfolgt die Datenspeicherung?
9a2. Werden Maßnahmen getroffen um die Menge der Daten von unbeteiligten Personen möglichst gering zu halten? Falls ja, welche?
9a3. Werden Daten über unbeteiligte Personen gesondert behandelt?
10. Welche Daten werden bei Einsatz der Technik aufgezeichnet?
11. Wie lange und in welcher Form werden aufgezeichnete Daten gespeichert?
12. Wie werden diese ausgewertet?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum3. September 2025
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1. Oktober 2025
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