Auskunft über Kontrollmechanismen und Statistiken zu Parkberechtigungsschildern für Menschen mit Behinderung

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Wie wird sichergestellt, dass ein Parkberechtigungsschild für Menschen mit Behinderung nur von der berechtigten Person selbst oder von einer von ihr ausdrücklich beauftragten Person genutzt wird?

Welche Maßnahmen gibt es zur Erkennung und Sanktionierung von Missbrauch (z. B. Nutzung durch Dritte ohne Berechtigung)?

Welche Verfahren werden bei wiederholtem Missbrauch angewendet, um die Berechtigung zu überprüfen oder das Schild zu entziehen?

Ich bitte um Bereitstellung aggregierter, anonymisierter Statistiken über ausgestellte Parkberechtigungsschilder in Wien, insbesondere nach:
Nationalität der Berechtigten, Automarke bzw. Fahrzeugtyp, Alter der Berechtigten, Geschlecht der Berechtigten

Ich bitte um eine detaillierte Darstellung der Prüf- und Kontrollmechanismen sowie um die genannten Statistiken in anonymisierter Form.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    27. August 2025
  • Frist
    22. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgend…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunft über Kontrollmechanismen und Statistiken zu Parkberechtigungsschildern für Menschen mit Behinderung [#3500]
Datum
27. August 2025 20:04
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Wie wird sichergestellt, dass ein Parkberechtigungsschild für Menschen mit Behinderung nur von der berechtigten Person selbst oder von einer von ihr ausdrücklich beauftragten Person genutzt wird? Welche Maßnahmen gibt es zur Erkennung und Sanktionierung von Missbrauch (z. B. Nutzung durch Dritte ohne Berechtigung)? Welche Verfahren werden bei wiederholtem Missbrauch angewendet, um die Berechtigung zu überprüfen oder das Schild zu entziehen? Ich bitte um Bereitstellung aggregierter, anonymisierter Statistiken über ausgestellte Parkberechtigungsschilder in Wien, insbesondere nach: Nationalität der Berechtigten, Automarke bzw. Fahrzeugtyp, Alter der Berechtigten, Geschlecht der Berechtigten Ich bitte um eine detaillierte Darstellung der Prüf- und Kontrollmechanismen sowie um die genannten Statistiken in anonymisierter Form.
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3500/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000004560759: Auskunft über Kontrollmechanismen und Statistiken zu Parkberechtigungsschildern Sehr geehrtAntrag…
Von
Wien
Betreff
INC000004560759: Auskunft über Kontrollmechanismen und Statistiken zu Parkberechtigungsschildern
Datum
28. August 2025 11:51
Status
e10-18415466788148393747.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ist in der Stadtinformation im Wiener Rathaus eingelangt und wurde an die Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Mobilität und Wiener Stadtwerke weitergeleitet. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Bei Rückfragen steht Ihnen die oben angeführte Geschäftsgruppe gerne zur Verfügung. Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
AW: INC000004560759: Auskunft über Kontrollmechanismen und Statistiken zu Parkberechtigungsschildern Guten Tag! Z…
Von
Wien
Betreff
AW: INC000004560759: Auskunft über Kontrollmechanismen und Statistiken zu Parkberechtigungsschildern
Datum
29. August 2025 13:04
Status
image002.png
3,2 KB


Guten Tag! Zwecks Beantwortung Ihres Auskunftsbegehrens werden Sie aufgefordert dieses zu konkretisieren, insbesondere was mit „Parkberechtigungsschild“ gemeint ist (Verkehrszeichen? Parkausweise?...). Für die Konkretisierung wird eine Frist bis 03.09.2025 vorgemerkt. Mit freundlichen Grüßen