Sehr
geehrtAntragsteller/in
Sehr
geehrteAntragsteller/in
hiermit erhebe ich gemäß § 9 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ersatzweise gemäß § 8 Auskunftspflichtgesetz, Beschwerde gegen die unvollständige und nicht bescheidmäßige Beantwortung meiner Informationsanfrage vom 24. Juli 2025 (eingebracht über FragDenStaat, Anfrage-Nr. [#3471]) sowie meiner Nachforderung vom 14. Oktober 2025.
1. Gegenstand der Beschwerde
Das Bundesministerium für Inneres hat meine Anfragen mit Schreiben vom 31. Juli 2025 (GZ 2025-0.608.049) und 3. November 2025 (GZ 2025-0.854.128) nur formlos erledigt, ohne einen Bescheid im Sinne des § 9 IFG / § 4 AuskunftspflichtG zu erlassen.
Die inhaltlichen Punkte meiner Anfrage wurden dabei nicht vollständig beantwortet, insbesondere:
Zuständigkeit und Koordination innerhalb des BMI,
namentliche Ansprechpartner:innen und Kontaktwege,
formale Voraussetzungen für Schutz- und Hilfsmaßnahmen,
übergeordnete Koordinationsverantwortung.
2. Begründung
Trotz ausdrücklichen Antrags wurde kein Bescheid über eine (teilweise) Verweigerung der Auskunft ausgestellt.
Die Erledigung vom 3. November 2025 verweist zwar auf das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes, enthält jedoch keine sachliche Antwort.
Somit liegt eine Verletzung meines Rechts auf Zugang zu Informationen gem. Art. 22a B-VG vor.
3. Antrag
Ich beantrage daher,
festzustellen, dass die bisherigen Schreiben keine Bescheidbeantwortung darstellen,
das BMI zu verpflichten, mir die beantragten Informationen vollständig und schriftlich zu erteilen oder einen förmlichen Bescheid mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung zu erlassen,
die Beschwerde unverzüglich an die bzw. den Informationsbeauftragten des Bundes weiterzuleiten (§ 9 Abs. 2 IFG),
mir den Eingang dieser Beschwerde schriftlich zu bestätigen.
4. Beweismittel / Anlagen
Anfrage vom 24. 07. 2025 ([#3471])
Antwort BMI vom 31. 07. 2025 (GZ 2025-0.608.049)
Nachforderung vom 14. 10. 2025 (signiert)
Erledigung BMI vom 03. 11. 2025 (GZ 2025-0.854.128)
Vollständige Korrespondenz (PDF-Belege)
5. Hinweis zur Dringlichkeit
Ich befinde mich weiterhin in einer komplexen Bedrohungs- und Belastungslage, die physische, psychische und digitale Komponenten umfasst.
Ich ersuche daher um prioritäre Bearbeitung im Rahmen der Amts- und Fürsorgepflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Anhänge:
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- 2025-07-31-9475.pdf
- 2025-10-14-10694.pdf
- 2025-11-03-11156.pdf
Anfragenr: 3471
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