Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten am Gablitzbach

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In der Woche vom 23.03.2026 bis 29.03.2026 wurden entlang des Gablitzbachs im Bereich der Süßfeld- und Himmelreichstraße umfangreiche Schlägerungs- bzw. Gehölzschnittarbeiten durchgeführt.

1. Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung?

2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme und aus welchen Mitteln (z. B. Gemeindebudget, Landesförderungen) werden diese finanziert?

3. Welche naturschutzrechtlichen Gutachten oder Prüfungen liegen diesen Arbeiten zugrunde, und von welcher Stelle wurde die Maßnahme (insbesondere im Hinblick auf den Status des Wienerwalds) bewilligt?

4. Welches Unternehmen oder welche Dienststelle hat die Arbeiten durchgeführt?

5. Gibt es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage oder Aktenvermerke wurde in diesem Fall von einer Vorabinformation der Anwohner abgesehen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. März 2026
  • Frist
    26. April 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender In…
An Gablitz, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten [geschwärzt] [#4622]
Datum
29. März 2026 17:22
An
Gablitz, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: In der Woche vom 23.03.2026 bis 29.03.2026 wurden entlang des [geschwärzt] im Bereich [geschwärzt] umfangreiche Schlägerungs- bzw. Gehölzschnittarbeiten durchgeführt. 1. Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung? 2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme und aus welchen Mitteln (z. B. Gemeindebudget, Landesförderungen) werden diese finanziert? 3. Welche naturschutzrechtlichen Gutachten oder Prüfungen liegen diesen Arbeiten zugrunde, und von welcher Stelle wurde die Maßnahme (insbesondere im Hinblick auf den Status des Wienerwalds) bewilligt? 4. Welches Unternehmen oder welche Dienststelle hat die Arbeiten durchgeführt? 5. Gibt es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage oder Aktenvermerke wurde in diesem Fall von einer Vorabinformation der Anwohner abgesehen? Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4622 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Gablitz, Niederösterreich
Sehr [geschwärzt], wir haben Ihren Antrag auf Zugang zur Information betreffend Arbeiten am [geschwärzt] am 30.03…
Von
Gablitz, Niederösterreich
Betreff
AW: Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten am [geschwärzt] [#4622]
Datum
1. April 2026 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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15,9 KB


Sehr [geschwärzt], wir haben Ihren Antrag auf Zugang zur Information betreffend Arbeiten am [geschwärzt] am 30.03.2025 erhalten, da Ihre Mail außerhalb der Amtsstunden am 29.03.2026 eingegangen ist. Es wird Ihnen nachstehender Verbesserungsauftrag gem. §13 Abs. 3 und § 13 Abs 4 AVG binnen einer Frist von 14 Tagen aufgetragen, sollte diese Frist fruchtlos Ablaufen, so wird Ihr Ansuchen mangels Identitätsnachweises als zurückgezogen angesehen. Werden die Mängel fristgerecht behoben, so gilt Ihr Ansuchen als Ursprünglich rechtzeitig eingebracht. Folgende Punkte sind zu verbessern bzw. zu konkretisieren: Da kein Nachweis Ihrer Identität vorliegt, ist als Einschreiter ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Gem. § 13 Abs. 4 gilt bei Zweifeln über die Identität des Einschreiters §13 Abs 3. AVG mit der Maßgabe Sinngemäß, als, dass ein Anbringen nach fruchtlosem Firstablauf zur Verbesserung als zurückgezogen gilt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt], stützend auf § 4 Abs. 1 des E-GovG ("Der E-ID dient dem Nachweis der eindeutigen Identität, we…
An Gablitz, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten am Gablitzbach [#4622]
Datum
1. April 2026 12:06
An
Gablitz, Niederösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
signatur-signiert.pdf
146,8 KB
Sehr [geschwärzt], stützend auf § 4 Abs. 1 des E-GovG ("Der E-ID dient dem Nachweis der eindeutigen Identität, weiterer Merkmale sowie des Bestehens einer Einzelvertretungsbefugnis eines Einschreiters und der Authentizität des elektronisch gestellten Anbringens in Verfahren, für die ein Verantwortlicher des öffentlichen Bereichs eine für den Einsatz des E-ID taugliche technische Umgebung eingerichtet hat."), Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO ("(1) Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder weil sie die Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturen nicht erfüllt."), § 4 Abs. 1 SVG ("Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB. Andere gesetzliche Formerfordernisse, insbesondere solche, die die Beiziehung eines Notars oder eines Rechtsanwalts vorsehen, sowie vertragliche Vereinbarungen über die Form bleiben unberührt.") und § 13 Abs. 2 AVG ("Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen."), finden Sie im Anhang eine, mit meiner ID-Austria, signierte Datei. [geschwärzt], [geschwärzt] Außerdem würde ich meine Anfrage gerne um einen sechsten Punkt erweitern: Wie wurde die Bewertung des Lärmschutzes gefällt und von welcher Abteilung? Insbesondere da die Arbeiten teils bereits um sieben Uhr in der Früh beginnen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - signatur-signiert.pdf Anfragenr: 4622 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Gablitz, Niederösterreich
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Übermittlung. Nachstehend finden Sie gewünschten Informationen, ich habe …
Von
Gablitz, Niederösterreich
Betreff
AW: Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten am Gablitzbach [#4622]
Datum
1. April 2026 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Übermittlung. Nachstehend finden Sie gewünschten Informationen, ich habe die Antworten unter den Fragen eingefügt: 1. Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Beauftragung? Auftraggeber sind die [geschwärzt], welche für die Durchführung sich der WA3 bedienen - nähere Informationen dazu bitte bei der WA3 unter [geschwärzt] einholen. 2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für diese Maßnahme und aus welchen Mitteln (z. B. Gemeindebudget, Landesförderungen) werden diese finanziert? Gemäß §16 IFG kommt das IFG nur insoweit zur Anwendung, als nicht andere Landes- oder Bundesgesetze, oder elektronische Register, besondere Informationszugangsregelungen vorsehen. Im Konkreten bedeutet dies, dass bei dieser Frage das IFG nicht zur Anwendung gelangt, zumal einerseits die Niederösterreichische Gemeindeordnung den Zugang zu der von Ihnen gewünschten Information regelt, dies folgendermaßen: Jedermann kann währen der Parteienverkehrszeiten Einsicht in die öffentlichen Gemeinderatsprotokolle im Gemeindeamt nehmen. Sie werden daher Eingeladen sich die Protokolle im Rahmen unserer Parteienverkehrszeiten, welche Sie auch unter [geschwärzt] finden, in unseren Räumlichkeiten zu sichten. Wir ersuchen um eine Entsprechende Terminkoordination, da es sich um sehr umfangreiche Unterlagen handelt und wir für Sie die Wartezeit gerne entsprechend kurz halten möchten. Kopien können gegen Kostenersatz erstellt werden. 3. Welche naturschutzrechtlichen Gutachten oder Prüfungen liegen diesen Arbeiten zugrunde, und von welcher Stelle wurde die Maßnahme (insbesondere im Hinblick auf den Status des Wienerwalds) bewilligt? Die Behörde, die diese Erwägungen getroffen hat ist die [geschwärzt] - gerne können Sie sich an diese Wenden - Fachgebiet Anlagenrecht/Ost - E-Mail: [geschwärzt] . 4. Welches Unternehmen oder welche Dienststelle hat die Arbeiten durchgeführt? Die Arbeiten wurden bzw. werden durch die WA3 durchgeführt - welche sich jedoch anderer Unternehmen bedienen kann - bitte richten Sie Ihre Anfrage an [geschwärzt] . 5. Gibt es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage oder Aktenvermerke wurde in diesem Fall von einer Vorabinformation der Anwohner abgesehen? Da es sich um wasserrechtliche Maßnahmen handelt wenden Sie sich bitte an die [geschwärzt] - Kontakt siehe oben unter 3. 6. Wie wurde die Bewertung des Lärmschutzes gefällt und von welcher Abteilung? Insbesondere da die Arbeiten teils bereits um sieben Uhr in der Früh beginnen. Die Marktgemeinde Gablitz hat eine Lärmschutzverordnung, welche Arbeiten ab 07:00 Uhr zulässt, diese Lärmschutzverordnung finden Sie auf der Homepage der Marktgemeinde Gablitz unter: [geschwärzt]#[geschwärzt] Rein informativ darf hier auch auf die entsprechende Verordnung der Stadtgemeinde Purkersdorf verwiesen werden, welche Sie hier finden: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] ("[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]"), [geschwärzt] ("([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]"), [geschwärzt] ("[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]") [geschwärzt] ("[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]"), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]