Auskunftsbegehren gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Baubewilligung und Umnutzung des Objekts Reschgasse 20, 1120 Wien

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Während die Wohnungs- und Mietpreise in Wien steigen und leistbarer Wohnraum für die Bevölkerung zur Mangelware wird, wurde heute bekannt, dass der Investmentfond „Revetas Capital“ in den Wiener Immobilienmarkt eingestiegen ist. Mit dem Off-Market-Ankauf des Bürogebäudes in der Reschgasse 20 und der geplanten Umwandlung in rund 90 Eigentumswohnungen wird die soziale Verantwortung der Stadt gezielt umgangen. Durch die Umnutzung im Bestand wird die Wiener Zwei-Drittel-Quote für geförderten Wohnbau ausgehebelt. Statt dringend benötigter geförderter Mietwohnungen entstehen hier reine Renditeobjekte für den privaten Markt.

Ich ersuche um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

Datum & Umfang der Genehmigung: Wann genau (konkretes Datum) wurde die Baubewilligung für die Umnutzung von Büro- in Wohnflächen für das Objekt Reschgasse 20, 1120 Wien, bescheidmäßig erteilt? Welchen genauen Umfang (Gesamtnutzfläche, exakte Anzahl der genehmigten Wohneinheiten) umfasst diese Bewilligung, und wer trat im Verfahren als der ursprüngliche Antragsteller (Einreicher) auf?

Flächenwidmung & Ausnahmegenehmigungen: Lag zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung eine rechtskräftige Flächenwidmung vor, die eine reine Wohnnutzung in dieser Größenordnung ohne die Verpflichtung zur Schaffung von gefördertem Wohnbau (z. B. durch die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“) rechtlich zulässt? Wurden im Zuge dieses Bewilligungsverfahrens Ausnahmegenehmigungen gemäß § 69 der Wiener Bauordnung (BO) erteilt, und wenn ja, mit welcher konkreten rechtlichen und städtebaulichen Begründung?

Stellplatzverpflichtung & finanzielle Ablöse: Wurde für die geplanten rund 90 Wohneinheiten im Zuge der Bestandsumnutzung die gesetzlich vorgeschriebene Stellplatzverpflichtung vollumfänglich baulich auf dem Eigengrund realisiert? Falls nein: Wurde für das Projekt eine Stellplatzabgabe (Ablöse) an die Stadt Wien bzw. den Bezirk geleistet, für wie viele Pflichtstellplätze wurde die Verpflichtung erlassen, und wie hoch beziffert sich die an die Gemeinde entrichtete Gesamtsumme dieser Ausgleichszahlung?

Anrainer:innen-Beteiligung & Parteienstellung: Wurde für das besagte Bauvorhaben ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren unter Einbindung und Gewährung der vollen Parteienstellung der betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn (Anrainer) durchgeführt, oder handelte es sich um ein vereinfachtes Verfahren gemäß der Wiener Bauordnung, bei dem auf eine formelle Verständigung und Parteienstellung der Nachbarschaft verzichtet wurde?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    21. Juli 2026
  • Frist
    18. August 2026
  • 0 Follower:innen
Boris Petrus
Boris Petrus (KPÖ Meidling)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wien Details
Von
Boris Petrus (KPÖ Meidling)
Betreff
Auskunftsbegehren gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Baubewilligung und Umnutzung des Objekts Reschgasse 20, 1120 Wien [#5112]
Datum
21. Juli 2026 12:51
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Während die Wohnungs- und Mietpreise in Wien steigen und leistbarer Wohnraum für die Bevölkerung zur Mangelware wird, wurde heute bekannt, dass der Investmentfond „Revetas Capital“ in den Wiener Immobilienmarkt eingestiegen ist. Mit dem Off-Market-Ankauf des Bürogebäudes in der Reschgasse 20 und der geplanten Umwandlung in rund 90 Eigentumswohnungen wird die soziale Verantwortung der Stadt gezielt umgangen. Durch die Umnutzung im Bestand wird die Wiener Zwei-Drittel-Quote für geförderten Wohnbau ausgehebelt. Statt dringend benötigter geförderter Mietwohnungen entstehen hier reine Renditeobjekte für den privaten Markt. Ich ersuche um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen: Datum & Umfang der Genehmigung: Wann genau (konkretes Datum) wurde die Baubewilligung für die Umnutzung von Büro- in Wohnflächen für das Objekt Reschgasse 20, 1120 Wien, bescheidmäßig erteilt? Welchen genauen Umfang (Gesamtnutzfläche, exakte Anzahl der genehmigten Wohneinheiten) umfasst diese Bewilligung, und wer trat im Verfahren als der ursprüngliche Antragsteller (Einreicher) auf? Flächenwidmung & Ausnahmegenehmigungen: Lag zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung eine rechtskräftige Flächenwidmung vor, die eine reine Wohnnutzung in dieser Größenordnung ohne die Verpflichtung zur Schaffung von gefördertem Wohnbau (z. B. durch die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“) rechtlich zulässt? Wurden im Zuge dieses Bewilligungsverfahrens Ausnahmegenehmigungen gemäß § 69 der Wiener Bauordnung (BO) erteilt, und wenn ja, mit welcher konkreten rechtlichen und städtebaulichen Begründung? Stellplatzverpflichtung & finanzielle Ablöse: Wurde für die geplanten rund 90 Wohneinheiten im Zuge der Bestandsumnutzung die gesetzlich vorgeschriebene Stellplatzverpflichtung vollumfänglich baulich auf dem Eigengrund realisiert? Falls nein: Wurde für das Projekt eine Stellplatzabgabe (Ablöse) an die Stadt Wien bzw. den Bezirk geleistet, für wie viele Pflichtstellplätze wurde die Verpflichtung erlassen, und wie hoch beziffert sich die an die Gemeinde entrichtete Gesamtsumme dieser Ausgleichszahlung? Anrainer:innen-Beteiligung & Parteienstellung: Wurde für das besagte Bauvorhaben ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren unter Einbindung und Gewährung der vollen Parteienstellung der betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn (Anrainer) durchgeführt, oder handelte es sich um ein vereinfachtes Verfahren gemäß der Wiener Bauordnung, bei dem auf eine formelle Verständigung und Parteienstellung der Nachbarschaft verzichtet wurde?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Boris Petrus Anfragenr: 5112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5112/ Postanschrift Boris Petrus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Boris Petrus (KPÖ Meidling)
Boris Petrus
Boris Petrus (KPÖ Meidling)
Guten Tag, im Anhang finden Sie die Anfrage nochmal als PDF-Datei mit digitaler Signatur versehen, zum Identitäts…
An Wien Details
Von
Boris Petrus (KPÖ Meidling)
Betreff
AW: Auskunftsbegehren gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Baubewilligung und Umnutzung des Objekts Reschgasse 20, 1120 Wien [#5112]
Datum
21. Juli 2026 13:10
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
auskunftsbegehren-gemaess-ss-5-abs-1-informationsfreiheitsgesetz-ifg-baubewilligung-und-umnutzung-des-objekts-reschgasse-20-1120-wien-5112.pdf
100,2 KB
Guten Tag, im Anhang finden Sie die Anfrage nochmal als PDF-Datei mit digitaler Signatur versehen, zum Identitätsnachweis. Mit freundlichen Grüßen Boris Petrus Anhänge: - auskunftsbegehren-gemaess-ss-5-abs-1-informationsfreiheitsgesetz-ifg-baubewilligung-und-umnutzung-des-objekts-reschgasse-20-1120-wien-5112.pdf Anfragenr: 5112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5112/ Postanschrift Boris Petrus << Adresse entfernt >>
INC000006791671: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Petrus, hiermit möchten wir …
Von
Wien
Betreff
INC000006791671: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
21. Juli 2026 14:27
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
email11372074536656517870.eml
8,5 KB
e10-1034785667579617936.png
3,7 KB


Sehr geehrter Herr Petrus, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Baupolizei (Magistratsabteilung 37) abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Da ein Antrag auf Informationszugang formlos gestellt werden kann, ist ein Identitätsnachweis nicht notwendig. Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen