Auskunftsbegehren gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Baubewilligung und Umnutzung des Objekts Reschgasse 20, 1120 Wien
Während die Wohnungs- und Mietpreise in Wien steigen und leistbarer Wohnraum für die Bevölkerung zur Mangelware wird, wurde heute bekannt, dass der Investmentfond „Revetas Capital“ in den Wiener Immobilienmarkt eingestiegen ist. Mit dem Off-Market-Ankauf des Bürogebäudes in der Reschgasse 20 und der geplanten Umwandlung in rund 90 Eigentumswohnungen wird die soziale Verantwortung der Stadt gezielt umgangen. Durch die Umnutzung im Bestand wird die Wiener Zwei-Drittel-Quote für geförderten Wohnbau ausgehebelt. Statt dringend benötigter geförderter Mietwohnungen entstehen hier reine Renditeobjekte für den privaten Markt.
Ich ersuche um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
Datum & Umfang der Genehmigung: Wann genau (konkretes Datum) wurde die Baubewilligung für die Umnutzung von Büro- in Wohnflächen für das Objekt Reschgasse 20, 1120 Wien, bescheidmäßig erteilt? Welchen genauen Umfang (Gesamtnutzfläche, exakte Anzahl der genehmigten Wohneinheiten) umfasst diese Bewilligung, und wer trat im Verfahren als der ursprüngliche Antragsteller (Einreicher) auf?
Flächenwidmung & Ausnahmegenehmigungen: Lag zum Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung eine rechtskräftige Flächenwidmung vor, die eine reine Wohnnutzung in dieser Größenordnung ohne die Verpflichtung zur Schaffung von gefördertem Wohnbau (z. B. durch die Widmungskategorie „Geförderter Wohnbau“) rechtlich zulässt? Wurden im Zuge dieses Bewilligungsverfahrens Ausnahmegenehmigungen gemäß § 69 der Wiener Bauordnung (BO) erteilt, und wenn ja, mit welcher konkreten rechtlichen und städtebaulichen Begründung?
Stellplatzverpflichtung & finanzielle Ablöse: Wurde für die geplanten rund 90 Wohneinheiten im Zuge der Bestandsumnutzung die gesetzlich vorgeschriebene Stellplatzverpflichtung vollumfänglich baulich auf dem Eigengrund realisiert? Falls nein: Wurde für das Projekt eine Stellplatzabgabe (Ablöse) an die Stadt Wien bzw. den Bezirk geleistet, für wie viele Pflichtstellplätze wurde die Verpflichtung erlassen, und wie hoch beziffert sich die an die Gemeinde entrichtete Gesamtsumme dieser Ausgleichszahlung?
Anrainer:innen-Beteiligung & Parteienstellung: Wurde für das besagte Bauvorhaben ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren unter Einbindung und Gewährung der vollen Parteienstellung der betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn (Anrainer) durchgeführt, oder handelte es sich um ein vereinfachtes Verfahren gemäß der Wiener Bauordnung, bei dem auf eine formelle Verständigung und Parteienstellung der Nachbarschaft verzichtet wurde?
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum21. Juli 2026
-
18. August 2026
-
0 Follower:innen