Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz betreffend IGL-Anzeige A12 Inntalautobahn Fahrtrichtung Kufstein – 7. Mai 2021, 21:17 Uhr
hiermit stelle ich ein Auskunftsersuchen nach dem österreichischen Informationsfreiheitsgesetz bzw. den einschlägigen Auskunftspflichten betreffend die Verkehrsbeeinflussungsanlage (IGL-Anzeigen) auf der A12 Inntalautobahn in Fahrtrichtung Kufstein.
Sachverhalt:
Am Donnerstag, dem 7. Mai 2021, um exakt 21:17 Uhr, war bei einer über der Fahrbahn bei Vomp Fahrtrichtung Kufstein angebrachten elektronischen IGL-Anzeige unmittelbar im Bereich eines Radarmessgeräts die Anzeige „IGL 100“ ausgeschaltet bzw. leer.
Besonders auffällig war dabei:
* die beiden Anzeigetafeln vor dieser Anzeige zeigten „IGL 100“ an,
* die beiden Anzeigetafeln nach dieser Anzeige zeigten ebenfalls „IGL 100“ an,
* ausschließlich die einzelne Anzeige direkt vor bzw. beim Radarmessgerät war deaktiviert bzw. zeigte kein IGL-Limit an.
Von diesem Zustand wurde von mir ein Video angefertigt, welches die Situation zum genannten Zeitpunkt dokumentiert.
Ich ersuche daher um umfassende Auskunft zu folgenden Punkten:
1. War diese konkrete Anzeige am 7. Mai 2021 um 21:17 Uhr technisch defekt oder beschädigt?
2. Falls ja:
* Welche konkrete technische Störung lag vor?
* Wann wurde die Störung erstmals bemerkt?
* Wer hat die Störung festgestellt?
* Wurde die Störung protokolliert?
* Gibt es Wartungs-, Reparatur- oder Einsatzprotokolle dazu?
* Wann wurde die Anzeige wieder repariert bzw. aktiviert?
* Warum blieb ausschließlich diese einzelne Anzeige deaktiviert, während die übrigen IGL-Anzeigen aktiv waren?
* Welche Sicherheits- oder Rechtsbewertung erfolgte hinsichtlich der Gültigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich?
3. Falls keine technische Störung vorlag:
* Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage war genau diese einzelne Anzeige deaktiviert?
* Wer hat die Deaktivierung angeordnet oder veranlasst?
* Nach welchen Kriterien wird entschieden, einzelne IGL-Anzeigen abzuschalten?
* Gibt es dafür interne Richtlinien, Dienstanweisungen oder technische Regelwerke?
* Warum wurde nur die Anzeige direkt vor dem Radarmessgerät deaktiviert und nicht die davor oder danach befindlichen Anzeigen?
4. Existieren für den Zeitpunkt 7. Mai 2021, 21:17 Uhr technische Logdaten oder Steuerungsprotokolle der betreffenden Anzeige?
5. Wurde zu diesem Zeitpunkt ein Fehler, Ausfall oder Wartungszustand registriert?
6. Welche konkrete Anzeigeeinheit war betroffen?
7. War der zuständigen Stelle bekannt, dass gerade jene Anzeige im unmittelbaren Bereich des Radarmessgeräts deaktiviert war?
8. Wurde dieser Zustand intern dokumentiert oder nachträglich untersucht?
9. Gibt es Kamera-, Diagnose- oder Fernwartungsdaten zur betroffenen Anlage?
10. Erfolgt die Steuerung der IGL-Anlagen automatisch oder manuell?
11. Welche Stelle bzw. welche Personen sind für die Aktivierung und Deaktivierung der IGL-Anzeigen verantwortlich?
12. Wird protokolliert:
* wann einzelne Anzeigen aktiviert oder deaktiviert werden,
* wer Änderungen vornimmt,
* aus welchem Grund Änderungen vorgenommen werden?
13. Wie wird rechtlich sichergestellt, dass ein IGL-Limit ordnungsgemäß kundgemacht ist, wenn einzelne Anzeigen innerhalb einer aktiven IGL-Strecke abgeschaltet sind?
14. Kommt es häufiger vor, dass ausschließlich jene Anzeige unmittelbar vor einem Radarmessgerät deaktiviert ist?
15. Falls ja:
* Wie oft kam dies bisher vor?
* Aus welchen Gründen?
* Gibt es hierzu statistische Erfassungen oder interne Auswertungen?
16. Wird ausgeschlossen, dass durch eine selektive Deaktivierung einzelner Anzeigen Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der tatsächlich geltenden Höchstgeschwindigkeit irregeführt werden?
17. Gab es Beschwerden oder interne Hinweise zu vergleichbaren Fällen?
18. Ich ersuche zudem um Bekanntgabe:
* der zuständigen Organisationseinheit,
* der technischen Betreiberstelle,
* der verantwortlichen Behörde,
* sowie der für die gegenständliche Verkehrsbeeinflussungsanlage zuständigen Wartungs- oder Steuerungsstelle.
Sofern Unterlagen, Wartungsprotokolle, Einsatzberichte, technische Dokumentationen, Logdaten, interne Weisungen oder sonstige relevante Aufzeichnungen vorhanden sind, ersuche ich um Übermittlung in elektronischer Form.
Sollte Ihre Stelle nicht zuständig sein, ersuche ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde unter entsprechender Verständigung.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum7. Mai 2026
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6. Juni 2026
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