Aussagen zur Cyberdefense von Ministerin Tanner & in parl. Anfrage 1224/J & 1511/J

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In zwei parlamentarischen Anfragen vom 5. März 2020 (1224/J) und 15. April 2020 (1511/J) hat der Neos-Abgeordnete Douglas Hoyos-Trauttmansdorff unter anderem nach der personellen Ausstattung der Cyberdefense des Verteidigungsministeriums gefragt.
Die Antwort wurde ihm in der Anfragebeantwortung 1205/AB vom 5. Mai 2020 bzw. 1520/AB vom 15. Juni 2020 verweigert. Begründet wurde dies mit "Gründen der Amtsverschwiegenheit im Interesse der Umfassenden Landesverteidigung".
Am 3. Juli 2020 veröffentlichte das BMLV auf der eigenen Webseite eine Erklärung zur Zukunft der Landesverteidigung (https://www.bundesheer.at/cms/artikel.p…). Darin nimmt das Ministerium auch Bezug auf die Cyberdefense und schreibt dazu: "Zur Cyber Defence wird gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Innenministerium ein Cybersicherheitszentrum auf dem neuesten Stand der Technik geschaffen. Die Ministerin plant hier eine massive Personalaufstockung von 20 auf 250 Personen durch Umschichtung von Planstellen."

Daraus ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:

* Warum hat das Ministerium gedacht, dass sie die Fragen der parl. Anfrage wegen Amtsgeheimnis nicht beantworten durfte?
* Warum war es zwei Wochen später trotz vorigem Verweis auf das Amtsgeheimnis möglich, die erfragten Informationen in einem eigens gewählten Rahmen zu nennen?
* Welche Faktoren änderten sich zwischen 15. Juni und 3. Juli 2020, die den Satz "Die Ministerin plant hier eine massive Personalaufstockung von 20 auf 250 Personen..." möglich machten?
* Sollte es dazu interne Anweisungen bzw. Einschätzungen gegeben haben, bitte ich Sie diese mitzuschicken. (Personenbezogene Daten können im Zweifel geschwärzt werden)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    2. September 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Landesverteidigung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Aussagen zur Cyberdefense von Ministerin Tanner & in parl. Anfrage 1224/J & 1511/J [#2002]
Datum
8. Juli 2020 14:51
An
Bundesministerium für Landesverteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In zwei parlamentarischen Anfragen vom 5. März 2020 (1224/J) und 15. April 2020 (1511/J) hat der Neos-Abgeordnete Douglas Hoyos-Trauttmansdorff unter anderem nach der personellen Ausstattung der Cyberdefense des Verteidigungsministeriums gefragt. Die Antwort wurde ihm in der Anfragebeantwortung 1205/AB vom 5. Mai 2020 bzw. 1520/AB vom 15. Juni 2020 verweigert. Begründet wurde dies mit "Gründen der Amtsverschwiegenheit im Interesse der Umfassenden Landesverteidigung". Am 3. Juli 2020 veröffentlichte das BMLV auf der eigenen Webseite eine Erklärung zur Zukunft der Landesverteidigung (https://www.bundesheer.at/cms/artikel.php?ID=10509). Darin nimmt das Ministerium auch Bezug auf die Cyberdefense und schreibt dazu: "Zur Cyber Defence wird gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Innenministerium ein Cybersicherheitszentrum auf dem neuesten Stand der Technik geschaffen. Die Ministerin plant hier eine massive Personalaufstockung von 20 auf 250 Personen durch Umschichtung von Planstellen." Daraus ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich bitte: * Warum hat das Ministerium gedacht, dass sie die Fragen der parl. Anfrage wegen Amtsgeheimnis nicht beantworten durfte? * Warum war es zwei Wochen später trotz vorigem Verweis auf das Amtsgeheimnis möglich, die erfragten Informationen in einem eigens gewählten Rahmen zu nennen? * Welche Faktoren änderten sich zwischen 15. Juni und 3. Juli 2020, die den Satz "Die Ministerin plant hier eine massive Personalaufstockung von 20 auf 250 Personen..." möglich machten? * Sollte es dazu interne Anweisungen bzw. Einschätzungen gegeben haben, bitte ich Sie diese mitzuschicken. (Personenbezogene Daten können im Zweifel geschwärzt werden)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Landesverteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Landesverteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
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Bundesministerium für Landesverteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Landesverteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. August 2020
Status
geschwärzt
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