Ausschreibung und Auftragsvergabe bezüglich der Errichtung von zwei PV-Anlagen auf den Gebäuden der Kläranlage und des Wasserwerks der Marktgemeinde Hohenau an der March

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Anmerkung: wir sind solar unger gmbh wird mit „Wir sind Solar“ bezeichnet.
SOLAVOLTA Energie- und Umwelttechnik GmbH sowie SOLAVOLTA Montagen GmbH werden mit „Solavolta“ bezeichnet.

1) Einladung zur Anbotlegung
Wie, wann und durch wen erfolgte jeweils die Einladung der Unternehmen zur Anbotlegung? Schriftlich, via E-Mail, Telefax, mündlich/persönlich oder via Telefon? Bitte für die drei eingeladenen Unternehmen gesondert beantworten.

2) Vor-Ort-Begehung/Besichtigung
Wer hat die Vor-Ort-Begehung/Besichtigung vor Anbotlegung mit den jeweiligen Unternehmen von Gemeindeseite vereinbart? Wann hat die Begehung/Besichtigung stattgefunden, und welche Personen waren von Gemeindeseite vor Ort anwesend? Bitte für die beiden eingeladenen Unternehmen gesondert beantworten.

3) Vorgaben an die Anbieter
Welche Vorgaben haben „Wir sind Solar“ und „Solavolta“ jeweils hinsichtlich Zielsetzung, Umfang, Grösse sowie den für die PV-Anlage vorgesehenen Dachflächenbereich erhalten? Wann, von wem und in welcher Form (Brief, Telefax, E-Mail, telefonisch, persönlich) sind diese Vorgaben den beiden Unternehmen zu Kenntnis gebracht worden? Bitte für beide Unternehmen gesondert beantworten.

4) Angebote
Mit welchem Datum sind die Anbote datiert, wann sind sie bei der Gemeinde eingelangt, und wie wurden sie übermittelt (Brief, Telefax, E-Mail, persönlich)? Bitte für beide Unternehmen gesondert beantworten.

5) Antrag des Gemeindevorstands in der Gemeinderatssitzung am 14.3.2023 laut Niederschrift zur Sitzung.
Unter Top 7 der Niederschrift (siehe https://www.hohenau.at/1_2023) werden die beiden eingegangenen Offerte in Bezug auf Umfang, Leistung und Kosten genannt. Auszug aus der Niederschrift:

„Für die Errichtung der beiden PV-Anlagen wurden drei Firmen zur Angebotslegung eingeladen:

- Fa. Wir sind Solar, 2304 Mannsdorf
Wasserwerk: 32 Module/420 13,44 kw/p 20.926,66 € brutto (656,-- € / Modul)
Kläranlage 77 Module/420 32,30 kw/p 46.716,24 € brutto (606,-- € / Modul)

- Fa. Solavolta, 7062 St. Margarethen
Wasserwerk: 28 Module/420 11,8 kw/p 19.928,45 € brutto (712,--€ / Modul)
Kläranlage 116 Module/420 48,7 kw/p 77.480,15 € brutto (667,-- € / Modul)

- Fa. Keider, 2130 Mistelbach
Kein Angebot“

„Wir sind Strom“ bietet auf dem Gebäude der Kläranlage 77 Module an, „Solavolta“ 116 Module (offenbar baugleich 420). Wie kam dieser Unterschied zustande?
Hatte das Unternehmen „Solavolta“ andere Vorgaben (ein anderes Briefing) bekommen als „Wir sind Strom“?
Wo exakt, auf welchen Gebäuden und welchen Dachflächenbereichen dieser Gebäude, wäre die Montage der 77 Module, die „Wir sind Solar“ angeboten hat, erfolgt, und wo sollen die 116 Module, die „Solavolta“ angeboten hat, montiert werden?

Laut Gemeinde hat man trotz dieses grossen Unterschieds der Modulanzahl (116 statt 77, also rund 50% mehr) das Unternehmen „Wir sind Solar“ nicht zu einer Nachbesserung, was die Anzahl der Module betrifft, aufgefordert. Warum hat die Gemeinde dies trotz des günstigeren Preises unterlassen?

Der Antrag des Gemeindevorstandes an den Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenau/ March laut Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 14.3.2023 (Top 7) lautet wie folgt (ohne jegliche Begründung):

„Die Marktgemeinde Hohenau an der March beauftragt die Fa. Solavolta, 7062 St. Margarethen, mit der Errichtung der PV-Anlagen – vorbehaltlich einer genehmigten PV-Förderung - auf den gemeindeeigenen Gebäuden der Kläranlage und dem Wasserwerk gemäß den Angeboten vom 09.01.2023 mit einer Angebotssumme von 77.480,15 € (Angebots-Nr: 8336 Kläranlage) bzw. 19.928,45 € (Angebots-Nr: 8337 Wasserwerk) brutto.“

Warum wurde vom Gemeindevorstand ein Antrag gestellt, der NICHT dem Billigstbieterprinzip folgt?
Was waren die Gründe für die Empfehlung des um 8 bis 10 Prozent teureren Anbieters „Solavolta“?

Hier die Kosten der beiden Anbieter im Vergleich:

Kläranlage (beide Anbote mit 0,42 kw/p pro Modul)
"Wir sind Solar": 606,70 € pro Modul und 1.446,32 € pro kw/p
"Solavolta": 667,93 € pro Modul (+10%) und 1.590,97 € pro kwp (+10%)

Wasserwerk (beide Anbote mit 0,42 kw/p pro Modul)
"Wir sind Solar": 653,96 € pro Modul und 1.557,04 € pro kw/p
"Solavolta": 711,73 € pro Modul (+8,83%) und 1.688,85 € pro kw/p (+8,47%)

„Solavolta“ hat seinen Unternehmenssitz in 7062 St. Margarethen im Burgenland, rund 90 km Luftlinie und 120 Strassenkilometer von Hohenau/March entfernt und unterhält lediglich ein Büro für einen der Geschäftsführer (laut meiner Information ohne Mitarbeiter) in Hohenau/March.

Warum wurde das burgenländische Unternehmen „Solavolta“ zur Anbotlegung eingeladen, wenn in der Nähe der Gemeinde bzw. in den NÖ Bezirken Gänserndorf und Mistelbach ausreichend Unternehmen ansässig sind, die PV-Anlagen anbieten?

Warum hat man nicht ausschließlich Unternehmen aus den NÖ Bezirken Gänserndorf und Mistelbach zur Anbotlegung eingeladen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2023
  • Frist
    22. September 2023
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: …
An Hohenau an der March, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ausschreibung und Auftragsvergabe bezüglich der Errichtung von zwei PV-Anlagen auf den Gebäuden der Kläranlage und des Wasserwerks der Marktgemeinde Hohenau an der March [#2904]
Datum
28. Juli 2023 17:24
An
Hohenau an der March, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Anmerkung: wir sind solar unger gmbh wird mit „Wir sind Solar“ bezeichnet. SOLAVOLTA Energie- und Umwelttechnik GmbH sowie SOLAVOLTA Montagen GmbH werden mit „Solavolta“ bezeichnet. 1) Einladung zur Anbotlegung Wie, wann und durch wen erfolgte jeweils die Einladung der Unternehmen zur Anbotlegung? Schriftlich, via E-Mail, Telefax, mündlich/persönlich oder via Telefon? Bitte für die drei eingeladenen Unternehmen gesondert beantworten. 2) Vor-Ort-Begehung/Besichtigung Wer hat die Vor-Ort-Begehung/Besichtigung vor Anbotlegung mit den jeweiligen Unternehmen von Gemeindeseite vereinbart? Wann hat die Begehung/Besichtigung stattgefunden, und welche Personen waren von Gemeindeseite vor Ort anwesend? Bitte für die beiden eingeladenen Unternehmen gesondert beantworten. 3) Vorgaben an die Anbieter Welche Vorgaben haben „Wir sind Solar“ und „Solavolta“ jeweils hinsichtlich Zielsetzung, Umfang, Grösse sowie den für die PV-Anlage vorgesehenen Dachflächenbereich erhalten? Wann, von wem und in welcher Form (Brief, Telefax, E-Mail, telefonisch, persönlich) sind diese Vorgaben den beiden Unternehmen zu Kenntnis gebracht worden? Bitte für beide Unternehmen gesondert beantworten. 4) Angebote Mit welchem Datum sind die Anbote datiert, wann sind sie bei der Gemeinde eingelangt, und wie wurden sie übermittelt (Brief, Telefax, E-Mail, persönlich)? Bitte für beide Unternehmen gesondert beantworten. 5) Antrag des Gemeindevorstands in der Gemeinderatssitzung am 14.3.2023 laut Niederschrift zur Sitzung. Unter Top 7 der Niederschrift (siehe https://www.hohenau.at/1_2023) werden die beiden eingegangenen Offerte in Bezug auf Umfang, Leistung und Kosten genannt. Auszug aus der Niederschrift: „Für die Errichtung der beiden PV-Anlagen wurden drei Firmen zur Angebotslegung eingeladen: - Fa. Wir sind Solar, 2304 Mannsdorf Wasserwerk: 32 Module/420 13,44 kw/p 20.926,66 € brutto (656,-- € / Modul) Kläranlage 77 Module/420 32,30 kw/p 46.716,24 € brutto (606,-- € / Modul) - Fa. Solavolta, 7062 St. Margarethen Wasserwerk: 28 Module/420 11,8 kw/p 19.928,45 € brutto (712,--€ / Modul) Kläranlage 116 Module/420 48,7 kw/p 77.480,15 € brutto (667,-- € / Modul) - Fa. Keider, 2130 Mistelbach Kein Angebot“ „Wir sind Strom“ bietet auf dem Gebäude der Kläranlage 77 Module an, „Solavolta“ 116 Module (offenbar baugleich 420). Wie kam dieser Unterschied zustande? Hatte das Unternehmen „Solavolta“ andere Vorgaben (ein anderes Briefing) bekommen als „Wir sind Strom“? Wo exakt, auf welchen Gebäuden und welchen Dachflächenbereichen dieser Gebäude, wäre die Montage der 77 Module, die „Wir sind Solar“ angeboten hat, erfolgt, und wo sollen die 116 Module, die „Solavolta“ angeboten hat, montiert werden? Laut Gemeinde hat man trotz dieses grossen Unterschieds der Modulanzahl (116 statt 77, also rund 50% mehr) das Unternehmen „Wir sind Solar“ nicht zu einer Nachbesserung, was die Anzahl der Module betrifft, aufgefordert. Warum hat die Gemeinde dies trotz des günstigeren Preises unterlassen? Der Antrag des Gemeindevorstandes an den Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenau/ March laut Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 14.3.2023 (Top 7) lautet wie folgt (ohne jegliche Begründung): „Die Marktgemeinde Hohenau an der March beauftragt die Fa. Solavolta, 7062 St. Margarethen, mit der Errichtung der PV-Anlagen – vorbehaltlich einer genehmigten PV-Förderung - auf den gemeindeeigenen Gebäuden der Kläranlage und dem Wasserwerk gemäß den Angeboten vom 09.01.2023 mit einer Angebotssumme von 77.480,15 € (Angebots-Nr: 8336 Kläranlage) bzw. 19.928,45 € (Angebots-Nr: 8337 Wasserwerk) brutto.“ Warum wurde vom Gemeindevorstand ein Antrag gestellt, der NICHT dem Billigstbieterprinzip folgt? Was waren die Gründe für die Empfehlung des um 8 bis 10 Prozent teureren Anbieters „Solavolta“? Hier die Kosten der beiden Anbieter im Vergleich: Kläranlage (beide Anbote mit 0,42 kw/p pro Modul) "Wir sind Solar": 606,70 € pro Modul und 1.446,32 € pro kw/p "Solavolta": 667,93 € pro Modul (+10%) und 1.590,97 € pro kwp (+10%) Wasserwerk (beide Anbote mit 0,42 kw/p pro Modul) "Wir sind Solar": 653,96 € pro Modul und 1.557,04 € pro kw/p "Solavolta": 711,73 € pro Modul (+8,83%) und 1.688,85 € pro kw/p (+8,47%) „Solavolta“ hat seinen Unternehmenssitz in 7062 St. Margarethen im Burgenland, rund 90 km Luftlinie und 120 Strassenkilometer von Hohenau/March entfernt und unterhält lediglich ein Büro für einen der Geschäftsführer (laut meiner Information ohne Mitarbeiter) in Hohenau/March. Warum wurde das burgenländische Unternehmen „Solavolta“ zur Anbotlegung eingeladen, wenn in der Nähe der Gemeinde bzw. in den NÖ Bezirken Gänserndorf und Mistelbach ausreichend Unternehmen ansässig sind, die PV-Anlagen anbieten? Warum hat man nicht ausschließlich Unternehmen aus den NÖ Bezirken Gänserndorf und Mistelbach zur Anbotlegung eingeladen?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2904/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Hohenau an der March, Niederösterreich
Bescheid der Marktgemeinde Hohenau an der March Im Bescheid beruft sich die Marktgemeinde Hohenau an der March auf…
Von
Hohenau an der March, Niederösterreich
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid der Marktgemeinde Hohenau an der March
Datum
15. September 2023
Status
Warte auf Antwort
Im Bescheid beruft sich die Marktgemeinde Hohenau an der March auf § 5 Abs. 1 Z. 3 NÖ Auskunftsgesetz und hält fest, dass die Auskunft verweigert werden kann, wenn durch die Erteilung der Auskunft die übrigen Aufgaben des Organs wesentlich beeintrüchtigt wäre. Weiters wird argumentiert, dass ich, die Antragstellerin, bereits VOR dem Antrag über fragdenstaat.at per E-Mail angefragt habe, und die Anfragen bereits beantwortet worden wären. Ich, die Antragstellerin halte fest, dass die Anfragen, die ich vorher per E-Mail an die Gemeinde Hohenau an der March gestellt habe, nicht ident mit jenen der gegenständlichen Anfrage waren, und dass auch diese vorher per E-Mail gestellten Fragen nicht, nur teilweise bzw. unzufriedenstellend beantwortet wurden. Ich werde gegen den Bescheid berufen und behalte mir auch weitere Schritte vor.
Anfragesteller/in
Berufung vom 5.10.2023 Ich habe gegen den Bescheid der Marktgemeinde Hohenau an der March berufen. Im Bescheid mei…
An Hohenau an der March, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Berufung vom 5.10.2023
Datum
5. Oktober 2023
An
Hohenau an der March, Niederösterreich
Status
Ich habe gegen den Bescheid der Marktgemeinde Hohenau an der March berufen. Im Bescheid meinte man, alle Fragen meiner Anfrage wären bereits im Vorfeld telephonisch bzw. per E-Mail beantwortet worden. Dies ist unrichtig. Des weiteren meinte die Gemeinde dass durch die Erteilung der Auskunft die Besorgung der übrigen Aufgaben des Organs wesentlich beeinträchtig wäre. Dies ist zweifelhaft, hatte man doch ausreichend Zeit für einen abschlägigen Bescheid samt Chronologie, der sich über zwei Seiten erstreckt. Die Beantwortung meiner Anfrage hätte nicht viel mehr Zeit in Anspruch genommen.