Bau-/ Projektpläne WH Arena

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Den aktuellen Stand aller Baupläne und Projektpläne zur WH Arena in St. Marx

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. April 2026
  • Frist
    12. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bau-/ Projektpläne WH Arena [#4708]
Datum
14. April 2026 18:22
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Den aktuellen Stand aller Baupläne und Projektpläne zur WH Arena in St. Marx
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4708/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000006130915: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir…
Von
Wien
Betreff
INC000006130915: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. April 2026 13:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email1276371229581383127.eml
6,2 KB
e10-11421535057156736575.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die WSE – Wiener Standortentwicklung GmbH abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anträge vom 15.04.2026 richten sich auf Informationen zu einem konkreten Projekt…
Von
Wien
Betreff
AW: Bau-/ Projektpläne WH Arena [#4708]
Datum
6. Mai 2026 14:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email10607184557640351191.eml
6,5 KB
email11948432821432103939.eml
281,8 KB
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6,5 KB
email1276371229581383127.eml
6,2 KB
email7684261642094815707.eml
282,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anträge vom 15.04.2026 richten sich auf Informationen zu einem konkreten Projekt der Fleischmarkt St. Marx Liegenschaftsentwicklung GmbH (Gesamtrechtsnachfolgerin der WH Arena Projektentwicklung GmbH). Die WSE ist nicht Inhaberin der von Ihnen begehrten Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Die angefragten Inhalte betreffen ausschließlich die operative Projektentwicklung, die von der Fleischmarkt St. Marx Liegenschaftsentwicklung GmbH verantwortet wird. Ihre Anträge wurden daher zuständigkeitshalber an die Fleischmarkt St. Marx Liegenschaftsentwicklung GmbH weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anträge vom 15.4.2026 wurden bereits fristgerecht beantwortet. Wir verweisen di…
Von
Wien
Betreff
AW: AW: Bau-/ Projektpläne WH Arena [#4708]
Datum
19. Mai 2026 09:48
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
wginc000006130741auskunftgem7ffinf.eml
10,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anträge vom 15.4.2026 wurden bereits fristgerecht beantwortet. Wir verweisen diesbezüglich auf unser E-Mail vom 06.05.2026. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Urgenz vom 15.05.2026 gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen,
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Bau-/ Projektpläne WH Arena" vom 14.04.2026 (#4708) wurde von Ihnen nicht in der gesetz…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: Bau-/ Projektpläne WH Arena [#4708]
Datum
23. Mai 2026 10:00
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Bau-/ Projektpläne WH Arena" vom 14.04.2026 (#4708) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gegenstandslos ist meine Urgenz nicht, ich habe keine Information erhalten, sie sind verpflichtet diese herauszugeben. Ich muss sie Außerdem darauf hinweisen, dass Verträge und Baupläne nicht das selbe sind und würde Sie bitten meine Anfragen als getrennte Anfragen zu sehen, hier geht es um Baupläne und Projektpläne, also die konkrete Logistik und Zeitpläne hinter dem ganzen. Das überschneidet sich zwar mit Verträgen, also den finanziellen und rechtlichen Abkommen, aber das sind unterschiedliche Dinge. Bitte schicken Sie mir, mit inzwischen sehr großer Verspätung, den aktuellen Stand aller Baupläne und Projektpläne zur WH Arena in St. Marx Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708 Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf …
Von
Wien
Betreff
Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708
Datum
26. Mai 2026 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfragen #4708 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.4.2026 betreffend die "WH Arena". Die Fleischmarkt St. Marx Liegenschaftsentwicklung GmbH (FML) ist als Projektgesellschaft der Wien Holding GmbH informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG und nimmt hierzu wie folgt Stellung: Ihre Fragen beziehen sich auf den Vertragsstatus mit CTS Eventim sowie diversen Planungen zum Projekt WH Arena, insbesondere auf Verkehrsfragen, Umweltaspekte, Baupläne etc.. Hierzu ist festzuhalten, dass sich das Projekt in der Projektvorbereitungsphase befindet und vertragliche und planerische Grundlagen definiert werden. Eine Offenlegung entsprechender Informationen ist insbesondere aus folgenden Gründen ausgeschlossen: * Schutz laufender Vertragsverhandlungs- und Planungsprozesse * Wahrung von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen * Schutz der Verhandlungspositionen der Projektgesellschaft und ihrer Vertragspartner * vertragliche Verschwiegenheitspflichten Diese Gründe stellen wohlbegründete überwiegende Interessen im Sinne des IFG dar, die einer Informationsgewährung entgegenstehen. Allgemein zugängliche Informationen zum Projektstand finden Sie auf Wien Holding Arena - Konzerthalle und Events - Stadt Wien. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708 [#4708] Guten Tag, bitte um eine verständlich…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708 [#4708]
Datum
28. Mai 2026 11:52
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte um eine verständliche Antwort auf die hier gestellte Frage und kein hin und her kopieren einer generischen Antwort die eigentlich für keine meiner Fragen wirklich Sinn macht. Sie könnten außerdem das Informationsfreiheitsgesetz lesen bevor Sie mir antworten, das wäre hilfreich. Danke! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4708/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708 [#4708] Guten Tag, Die von Ihnen genannten 4 …
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708 [#4708]
Datum
10. Juni 2026 09:28
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Die von Ihnen genannten 4 Punkte sehe ich als gänzlich ungültig und will erklären warum: * Schutz laufender Vertragsverhandlungs- und Planungsprozesse Das könnte man bei jedem in Planung befindlichem Projekt behaupten. Dieses Projekt fällt definitiv unter öffentliches Interesse, und das einzige was hier geschützt wird ist die Öffentlichkeit vor Transparenz zu einem Projekt in öffentlicher Hand. Sowohl eine Vertragsverhandlung als auch ein Planungsprozess von einem Projekt öffentlichen Interesses kann nicht schützenswert sein. Genau diese Dinge sind in Zeiten der Informationsfreiheit es wert transparent zu veröffentlichen, was Sie schützen nennen ist eigentlich Geheimhaltung - es gibt kein Amtsgeheimnis mehr, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. * Wahrung von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen Der Wettbewerb ist vorbei, unlauterer Wettbewerb daher schier nicht mehr möglich und deswegen gibt es hier keine Betriebsgeheimnisse die es vor unlauterem Wettbewerben zu schützen gelten könnte. Dass die andere Art von Betriebsgeheimnis, die die von Mitarbeitern gewahrt werden müsste, hier nicht zutrifft, versteht sich eigentlich ich von selbst. Sie sind der Stadt Wien und Ihren Bürger:innen zu transparent verpflichtet. Das Konzept Betriebsgeheimnis hat rein gar nichts mit dieser Frage zu tun. Ich will nur wissen, was für Pläne da aus öffentlichen Geldern finanziert werden, das ist nicht geheim zu halten, das ist zu veröffentlichen. * Schutz der Verhandlungspositionen der Projektgesellschaft und ihrer Vertragspartner Hier geht es nicht um Verhandlungspositionen, sondern um die bisherigen - also alle schon gemachten - Pläne, bitte lesen Sie meine Frage. Es wurden hier schon Verträge im Wert größer 100.000€ unterzeichnet, dazu muss es Pläne geben, und diese müssen nun veröffentlicht werden. * vertragliche Verschwiegenheitspflichten In Zeiten der Transparenz kann ein Unternehmen in städtischer Hand sich natürlich nicht mehr zu Verschwiegenheit verpflichten - das wäre ja wie ein freiwilliges Amtsgeheimnis und das wurde zugunsten von Informationsfreiheit abgeschafft. Eigentlich tun Sie mit Ihren Argumenten einfach so als wäre das IFG nicht existent. Sie müssen 2026 transparent arbeiten, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Sie haben die gesetzliche Frist von 4 Wochen jetzt schon weit überschritten. Ich bitte um Herausgabe der o.g. Informationen wie es das Gesetz vorschreibt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708 [#4708] Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bez…
Von
Wien
Betreff
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708 [#4708]
Datum
22. Juni 2026 13:33
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre weiteren Schreiben vom 28.05.2026 zu Ihren Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nehmen wir ergänzend wie folgt Stellung: Es wird erneut klargestellt, dass sich das gegenständliche Projekt sowie die damit verbundenen vertraglichen und planerischen Prozesse derzeit in einem fortgeschrittenen, jedoch noch nicht abgeschlossenen Stadium befinden. In dieser Phase sind wesentliche Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse noch offen und Gegenstand laufender Verhandlungen. Die von Ihnen begehrten Informationen wurden einer erneuten Prüfung unterzogen. Dabei wurde insbesondere geprüft, inwieweit eine vollständige oder teilweise Offenlegung im Sinne des IFG zulässig ist. Soweit Informationen bereits vorliegen, betreffen diese überwiegend Inhalte aus laufenden Vertragsverhandlungen sowie nicht abgeschlossene Planungs- und Abstimmungsprozesse. Eine Offenlegung würde die unbeeinträchtigte Durchführung des Verfahrens sowie die Verhandlungsposition der beteiligten Gesellschaften und ihrer Vertragspartner konkret beeinträchtigen. Nach Durchführung der gesetzlich gebotenen Interessenabwägung überwiegen daher die Schutzinteressen, insbesondere im Hinblick auf * die unbeeinträchtigte Vorbereitung von Entscheidungen, * die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie * den Schutz wirtschaftlicher Interessen der beteiligten Parteien. Ein Teilzugang zu den begehrten Informationen wurde geprüft. Eine isolierte Offenlegung einzelner Inhalte wäre jedoch nicht praktikabel, da entweder keine aussagekräftigen Informationen verbleiben würden oder weiterhin Rückschlüsse auf geschützte Inhalte möglich wären. Hinsichtlich Ihrer Anfragen zum Vertragsstatus wird nochmals klargestellt, dass bislang keine rechtswirksamen, abgeschlossenen Verträge vorliegen, aus denen sich ein Anspruch auf weitergehende Offenlegung ableiten ließe. Soweit Sie in Ihren Schreiben ausführen, dass kein Wettbewerb vorliege und daher kein Geheimhaltungsinteresse bestehe, wird darauf hingewiesen, dass auch unabhängig davon ein schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit laufender Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse besteht, insbesondere zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Gesellschaften. Auch im Hinblick auf von Ihnen angesprochene Planungen und Konzepte (insbesondere Verkehr, Bau, Umwelt) wird klargestellt, dass derzeit keine finalisierten oder entscheidungsreifen Unterlagen vorliegen, die eine belastbare Grundlage für eine Informationsgewährung darstellen würden. Die bereits erteilten Auskünfte werden daher aufrechterhalten. Für allgemein zugängliche Informationen zum Projektstand verweisen wir auf die öffentlich verfügbaren Informationen der Wien Holding. Mit freundlichen Grüßen