Baulandumwidmungen in Flächenwidmungsgebiet
Sehr geehrtAntragsteller/in
in Ihrem Schreiben vom 8 Juli 2013 betr. der Baulandumwidmung der Grundstücke Glend 1144/2, 1144/3 und 1144/4 im Flächenwidmungsgebiet teilten Sie mir bisher nur mit, dass diese „von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13. Dezember 1995 mehrheitlich befürwortet“, und dass „die Genehmigung der Gemeinde Hohenweiler seitens des Amtes der Vorarlberger Landesregierung mit Datum von 9.1.1996 mitgeteilt wurde“.
LEIDER verweigern Sie unter Bezug auf Vbg. Gemeindegesetz meinem Ersuchen die Vorlage „der Gemeinderatsprotokolle „ weil diese „vertraulich sind“.
Uns, den Besitzern eines angrenzenden Grundstückes wurde aber eine Baulandumwidmung über Jahrzehnte hinweg immer verwehrt.
Ich ersuche Sie dringend um Übermittlung der o.g. Gemeinderatsprotokolle, weil sich für mich in diesem Zusammenhang der Verdacht auf intransparente Vorgänge ergibt.
Hochachtungsvoll… Antragsteller/in Antragsteller/in
Warte auf Bestätigung der Behörde
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Datum4. Mai 2014
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