Begleitwegenetz S10

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wurde im Rahmen der Errichtung der S10 Grund für ein Begleitwegenetz von der ASFINAG angekauft, darauf Begleitwege entlang der S10 errichtet und diese nach der Errichtung der S10 in die Verantwortung, Betrieb und Erhaltung, der Gemeinde übernommen?

Wenn ja,

A. Wie lang ist das Begleitwegenetz S10 insgesamt, welches in der Verantwortung Ihrer Gemeinde ist?

B. Wie lang sind davon jene Begleitwege, welche notwendig wurden, damit Grundeigentümer die vom Bau der S10 betroffene Flächen wieder erreichen können?

C. Wie lang sind jene Begleitwege, welche die ASFINAG für die Erreichung ihrer Betriebsanlagen an der S10 vom Wege- und Straßennetz in Ihrer Gemeinde aus unbedingt braucht?

Wenn es Ihnen möglich ist, bitte ich Sie um
eine tabellarische Auflistung der Begleitwege mit Längenangabe und Zuordnung zu den Fragen A., B. und C..
einen oder mehrere Pläne, in denen die Begleitwege eingezeichnet und nach den Fragen A., B. und C. mit
unterschiedlichen Farben markiert sind.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    9. Juli 2026
  • Frist
    6. August 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Freistadt, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Begleitwegenetz S10 [#5073]
Datum
9. Juli 2026 16:53
An
Freistadt, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wurde im Rahmen der Errichtung der S10 Grund für ein Begleitwegenetz von der ASFINAG angekauft, darauf Begleitwege entlang der S10 errichtet und diese nach der Errichtung der S10 in die Verantwortung, Betrieb und Erhaltung, der Gemeinde übernommen? Wenn ja, A. Wie lang ist das Begleitwegenetz S10 insgesamt, welches in der Verantwortung Ihrer Gemeinde ist? B. Wie lang sind davon jene Begleitwege, welche notwendig wurden, damit Grundeigentümer die vom Bau der S10 betroffene Flächen wieder erreichen können? C. Wie lang sind jene Begleitwege, welche die ASFINAG für die Erreichung ihrer Betriebsanlagen an der S10 vom Wege- und Straßennetz in Ihrer Gemeinde aus unbedingt braucht? Wenn es Ihnen möglich ist, bitte ich Sie um eine tabellarische Auflistung der Begleitwege mit Längenangabe und Zuordnung zu den Fragen A., B. und C.. einen oder mehrere Pläne, in denen die Begleitwege eingezeichnet und nach den Fragen A., B. und C. mit unterschiedlichen Farben markiert sind.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5073/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Freistadt, Oberösterreich
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Freistadt, Oberösterreich
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Juli 2026 16:53
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Freistadt, Oberösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Informationsbegehren vom 09.07.2026 darf ich Ihnen Folgendes mit…
Von
Freistadt, Oberösterreich
Betreff
Re: Begleitwegenetz S10 [#5073]
Datum
27. Juli 2026 11:18
Status
image001.jpg
17,2 KB
smime.p7s
7,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Informationsbegehren vom 09.07.2026 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre eingangs gestellte Frage, "Wurde im Rahmen der Errichtung der S10 Grund für ein Begleitwegenetz von der ASFINAG angekauft, darauf Begleitwege entlang der S10 errichtet und diese nach der Errichtung der S10 in die Verantwortung, Betrieb und Erhaltung der Gemeinde übernommen?" kann wie folgt beantwortet werden: Nein. Die Stadtgemeinde Freistadt hat keine Grundstücke für das Begleitwegenetz angekauft. Hinsichtlich der von Ihnen unter den Punkten A. bis C. begehrten Informationen darf ich mitteilen, dass der Stadtgemeinde Freistadt die von Ihnen begehrten Informationen nicht als vorhandene Aufzeichnungen vorliegen. Insbesondere bestehen keine Aufzeichnungen, aus denen sich die von Ihnen gewünschte Zuordnung der Begleitwege zu den genannten Kategorien sowie die jeweiligen Längen ergeben. Ich ersuche Sie daher um Mitteilung, ob Sie hinsichtlich der Punkte A. bis C. trotz dieser Information weiterhin auf der Erlassung eines Bescheides gemäß § 11 Informationsfreiheitsgesetz bestehen. Für den Fall, dass Sie an Ihrem Antrag auf Bescheiderlassung festhalten, wird ein entsprechender Bescheid innerhalb der gesetzlichen Frist erlassen. Beste Grüße