Berechnung der Pensionen bzw. der Bemessungsgrundlage
1) Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Höhe der Pension werden die Beiträge herangezogen, die in die Österreichische Sozialversicherung einbezahlt wurden. Vor der Währungsumstellung in Euro im Jahr 2000 waren diese Beiträge in Schilling - darum müssen diese heute erst in Euro umgerechnet werden.
Im Mai 1999 wurde durch alle Staaten in Europa, die die Umstellung auf den Euro wollten, ein unveränderlicher Umrechnungskurs mit 6 significanten Stellen bestimmt. In Österreich wurde dieser Kurs darum auf 1 € = 13,7603 ATS festgestellt.
In der Wirtschaft wird im allgemeinen der daraus resultierende "umgekehrte" Kurs von 1 ATS = 0,073 € hantiert. Aber es scheint dafür keine gesetzliche Grundlage zu geben, weshalb die Pensionsversicherungs-anstalt einen eigenen abweichenden und mir unbekannten Umrechnungskurs hantiert. Dies jedoch beeinflusst natürlich die Höhe der berechneten Bemessungsgrundlage! Gibt es dafür eine Richtlinie?
2) Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage werden durch die PVA so gut als möglich alle Eventualitäten genau berechnet. Um den letztendlichen Divisor zu bestimmen wird zu der Anzahl der monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen (= tatsächlich gearbeitete Versicherungsmonate) wird allerdings generell eine um ein Sechstel erhöhte Anzahl berechnet. Das Sechstel steht für die 2 extra Sonderzahlungen, die ein Arbeitnehmer normalerweise im Jahr ausbezahlt bekommt, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gibt es dafür eine Erklärung, dass in diesem Fall so ungenau gerechnet wird? Es gibt ja genügend Berufe oder auch Selbständige, die keine Sonderzahlungen bekommen oder andererseits auch welche, die sogar 4 Sonderzahlungen pro Jahr erhalten.
3) Arbeitnehmer, die eine Zeit lang im Ausland gearbeitet haben, bekommen diese Auslandsmonate auch als Versicherungsmonate für die total benötigte Anzahl angerechnet. Natürlich werden aber für die Berechnung der Pension nur die in Österreich gearbeiteten Monate herangezogen. In einer öffentlichen Broschüre der PVA über die Berechnung der Pensionen wird eine Systematik Schritt für Schritt beschrieben. Verwendet man diese an sich logische Systematik, und berechnet man dann am Ende das notwendige Verhältnis der Österreichischen Monate zu den Gesamtmonaten, erhält man die relevante Bruttopension. Gibt es ein Gesetz, das besagt, dass diese Berechnungsweise falsch ist?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. Mai 2017
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30. Juni 2017
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