Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Der im externen Qualitätssicherungssystem eingebrachte Bericht zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der HLB Intercontrol Austria GmbH gegenüber der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (LGA).

Außerdem beantrage ich die Information über alle der Behörde bekanntgegebenen Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit der HLB Intercontrol Austria GmbH in Bezug auf das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Cornelia Spitzer und Johanna Mikl-Leitner in diesem sowie in jedem anderen Fall der Prüfung einer dem Land Niederösterreich zugeordneten Stelle oder Organisation.

Aufgrund des öffentlichen Interesses an diesem Fall (siehe https://www.derstandard.at/story/300000…) der politischen Tragweite und dem gefährdeten Vertrauen in die ordnungsgemäße und unabhängige Prüfung des Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist § 6 Abs. 1 letzter Satz IFG zu beachten.

Warte auf Antwort

  • Datum
    16. Oktober 2025
  • Frist
    13. November 2025
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Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Abschlussprüferaufsichtsbehörde Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA [#3930]
Datum
16. Oktober 2025 04:15
An
Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Der im externen Qualitätssicherungssystem eingebrachte Bericht zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers der HLB Intercontrol Austria GmbH gegenüber der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (LGA). Außerdem beantrage ich die Information über alle der Behörde bekanntgegebenen Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit der HLB Intercontrol Austria GmbH in Bezug auf das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Cornelia Spitzer und Johanna Mikl-Leitner in diesem sowie in jedem anderen Fall der Prüfung einer dem Land Niederösterreich zugeordneten Stelle oder Organisation. Aufgrund des öffentlichen Interesses an diesem Fall (siehe https://www.derstandard.at/story/300000…) der politischen Tragweite und dem gefährdeten Vertrauen in die ordnungsgemäße und unabhängige Prüfung des Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist § 6 Abs. 1 letzter Satz IFG zu beachten.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 3930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3930/ Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer
Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Diese Verständigung ist ein automatisch generiertes E-Mail und dient als Empfangsbestätigung. Sehr geehrte Damen u…
Von
Abschlussprüferaufsichtsbehörde
Betreff
Diese Verständigung ist ein automatisch generiertes E-Mail und dient als Empfangsbestätigung.
Datum
16. Oktober 2025 04:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Meldung an das Postfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ist eingegangen und wird zur Bearbeitung an die zuständigen Personen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,