Beschaffungen von digitalen Endgeräten und zugehöriger Software
Untenstehende Fragen zu den angegebenen Beschaffungen von digitalen Endgeräten und zugehöriger Software.
Beschaffungsvorgänge:
Geschäftszahl: 3401.03677.001 u. 002 (https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge…)
Geschäftszahl: 3401.03902 (https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge…) und (https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge…)
Geschäftszahl: 3401.03677.004 u. 005 (https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge…)
Geschäftszahl: 2021-0.171.855 (https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge…)
1. Wie lauteten die jeweiligen Ausschreibungen zu den oben angeführten Beschaffungen?
2. Wie lauten die (Firmen)namen der anderen Bieter?
3. Wie sind die Summen ihrer Angebote?
4. Welche Unterlagen haben die Bieter übermittelt?
5. Nach welchen Kriterien wurde die Vergabeentscheidung getroffen?
6. Wie wurde die Entscheidung für rein proprietäre Software bei der Auftragsvergabe bewertet?
7. Wie lauten die Verträge zu den oben genannten Beschaffungen?
8. Wurde bei der Ausschreibung berücksichtigt, dass Hardware, Betriebssystem und damit verbundene Clouddienstleistungen getrennt voneinander vergeben werden können?
Diese Anfrage geht ebenfalls an die BundesbeschaffungsGmbH.
Ich stelle diese Anfrage als Mitglied des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden.
Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10
(29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Ich möchte auch auf die Entscheidung Ra 2019/11/0049 des VwGH verweisen, mit der der Antrag eines "Social Watchogs" nach einem Kaufvertrag eines Ministeriums durch das Auskunftspflichtgesetz geschützt und nach den Kriterien des Auskunftspflichtgesetzes zu behandeln ist. Auch der VfGH bestätigt ein Recht auf Zugang zu Information für social watchdogs in E 4037/2020-10.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung)
beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. März 2022
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5. Mai 2022
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