Bescheid für "Galobierer"-Fahrten

Sehr geehrteAntragsteller/in

Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

Es gibt einen Kutschenunternehmer im Bezirk Deutschlandsbegrh , der von der BH Deutschlandsberg einen Bescheid zur Durchführung von Pferdekutschenfahrten ausgestellt bekommen hat, und der auch im Stadtgebiet der Stadt Graz diese Fahrten durchführt. Ich beantrage die Übermittlung dieses Bescheids im Wortlaut, gerne auch geschwärzt.
Dürfen im Rahmen des Bescheides auch stark befahrene Straßen befahren werden? Wie sind "stark befahrene Straßen" definiert? Gilt der Lazarettgürtel , gilt die Triesterstraße als "stark befahrene Straße" im Sinne des Bescheids?

Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    27. November 2023
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Bescheid für "Galobierer"-Fahrten [#2944]
Datum
3. Oktober 2023 00:47
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Es gibt einen Kutschenunternehmer im Bezirk Deutschlandsbegrh , der von der BH Deutschlandsberg einen Bescheid zur Durchführung von Pferdekutschenfahrten ausgestellt bekommen hat, und der auch im Stadtgebiet der Stadt Graz diese Fahrten durchführt. Ich beantrage die Übermittlung dieses Bescheids im Wortlaut, gerne auch geschwärzt. Dürfen im Rahmen des Bescheides auch stark befahrene Straßen befahren werden? Wie sind "stark befahrene Straßen" definiert? Gilt der Lazarettgürtel , gilt die Triesterstraße als "stark befahrene Straße" im Sinne des Bescheids? Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Graz
Rückmeldung der Straßenamtes zur Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in zu ABT16-265004/2023-2 Sehr g…
Von
Stadt Graz
Betreff
Rückmeldung der Straßenamtes zur Anfrage von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in zu ABT16-265004/2023-2
Datum
5. Oktober 2023 10:47
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage an die Landesamtsdirektion des Amtes der Stmk. Landesregierung, die uns aufgrund der Nennung der Stadt Graz ebenso weitergeleitet wurde, darf ich Sie darüber informieren, dass die amtsinterne Recherche lediglich einen Bescheid gem §82 StVO aus dem Jahr 2014 zu Tage brachte, der sich auf die Einrichtung eines Standplatzes am Schlossbergplatz bezog. Neben diesem Bescheid ist auch die privatrechtliche Zustimmung des Eigentümers für den Standplatz auf öffentlichem Gut, kurz ein Gestattungsvertrag, erforderlich, Grundlage ist hier das Steiermärkische Landes-Straßenverwaltungsgesetz. Eine solche Nutzung wird in der Zwischenzeit nicht mehr genehmigt, ab 2014 erfolgten auf vereinzelte Anfragen zur Einrichtung eines Fiakerstandplatzes Absagen. Insofern wurde auch kein weiterer Bescheid ausgestellt. Der angeführte Bescheid aus dem Jahr 2014 bezog sich mitsamt den Auflagen ausschließlich auf den Standplatz und enthielt keine Angaben zu Verkehrsstärken auf verschiedenen Straßen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung. Freundliche Grüße