Besuch der kranken Tochter in Bayern

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

wir (Pensionisten, 59 bzw. 64 Jahre alt) leben im grenznahen Kufstein in Tirol. Unsere Tochter lebt mit ihrem deutschen Lebensgefährten und unserer Enkeltochter (2 1/2 Jahre) im bayerischen Sauerlach, ca. eine 3/4 Autostunde von uns entfernt.
Unsere Tochter ist nun zum zweiten Mal schwanger (3. Monat). Es geht ihr sehr schlecht, sie kann kaum Nahrung bei sich behalten und braucht dringend Pflege. Ihr Freund ist zwar sehr bemüht, muß sich aber auch um die Tochter kümmern und macht nebenbei noch Home-Office.
Haben wir in diesem Fall Chancen, dass wenigstens eine Person fallweise unsere Tochter zwecks Pflege besuchen kann? Wohin müßte man sich hiefür wenden?
Vielen Dank im Voraus für eine baldige Antwort.

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  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    29. Juni 2020
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Walter Luethi
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Walter Luethi
Betreff
Besuch der kranken Tochter in Bayern [#1949]
Datum
4. Mai 2020 10:20
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: wir (Pensionisten, 59 bzw. 64 Jahre alt) leben im grenznahen Kufstein in Tirol. Unsere Tochter lebt mit ihrem deutschen Lebensgefährten und unserer Enkeltochter (2 1<< Adresse entfernt >>2 Jahre) im bayerischen Sauerlach, ca. eine 3<< Adresse entfernt >>4 Autostunde von uns entfernt. Unsere Tochter ist nun zum zweiten Mal schwanger (3. Monat). Es geht ihr sehr schlecht, sie kann kaum Nahrung bei sich behalten und braucht dringend Pflege. Ihr Freund ist zwar sehr bemüht, muß sich aber auch um die Tochter kümmern und macht nebenbei noch Home-Office. Haben wir in diesem Fall Chancen, dass wenigstens eine Person fallweise unsere Tochter zwecks Pflege besuchen kann? Wohin müßte man sich hiefür wenden? Vielen Dank im Voraus für eine baldige Antwort. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Walter Luethi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Walter Luethi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Luethi, Für die Einreise nach Deutschland kontaktieren Sie bitte die deutsche Bundespolizei&l…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
WG: Besuch der kranken Tochter in Bayern [#1949]
Datum
4. Mai 2020 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Luethi, Für die Einreise nach Deutschland kontaktieren Sie bitte die deutsche Bundespolizei<https:<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>www.bundespolizei.de<< Adresse entfernt >>Web<< Adresse entfernt >>DE<< Adresse entfernt >>04Aktuelles<< Adresse entfernt >>01Meldungen<< Adresse entfernt >>2020<< Adresse entfernt >>03<< Adresse entfernt >>200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText9>, um Möglichkeiten und allf. erforderliche Nachweise zu eruieren. Am 9. April 2020 wurde die „Verordnung über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten<https:<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>eu-central-1.protection.sophos.com?d=bka.gv.at&u=aHR0cHM6Ly93d3cucmlzLmJrYS5ndi5hdC9HZWx0ZW5kZUZhc3N1bmcud3hlP0FiZnJhZ2U9QnVuZGVzbm9ybWVuJkdlc2V0emVzbnVtbWVyPTIwMDExMDcy&e=a3VydC5mbGVpc2NobWFubkBydWJuZXIuY29t&h=183f9a02d8a14b239edb37fe395b71cb&t=OFNNKzZzNFl4ZzJySWhVSHUvRWJ4SC90S1RqZVdRbEM2SXFEb21nVUNuRT0=>“ ergänzt. Seitdem gelten Ausnahmen für „Repatriierungsfahrten unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis“. Rechtsverbindliche Informationen zur Rückreise erhalten Sie somit vom Bundesministerium für Inneres<https:<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>www.bmi.gv.at<< Adresse entfernt >>news.aspx?id=314A5A707A4547684D55733D> und dem Bürgerservice des BMI<https:<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>www.bmi.gv.at<< Adresse entfernt >>601<< Adresse entfernt >>start.aspx>. Mit besten Grüßen