Besuch der kranken Tochter in Bayern
- Anfrage an:
- Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Information nicht vorhanden
- Zusammenfassung der Anfrage
wir (Pensionisten, 59 bzw. 64 Jahre alt) leben im grenznahen Kufstein in Tirol. Unsere Tochter lebt mit ihrem deutschen Lebensgefährten und unserer Enkeltochter (2 1<< Adresse entfernt >>2 Jahre) im bayerischen Sauerlach, ca. eine 3<< Adresse entfernt >>4 Autostunde von uns entfernt.
Unsere Tochter ist nun zum zweiten Mal schwanger (3. Monat). Es geht ihr sehr schlecht, sie kann kaum Nahrung bei sich behalten und braucht dringend Pflege. Ihr Freund ist zwar sehr bemüht, muß sich aber auch um die Tochter kümmern und macht nebenbei noch Home-Office.
Haben wir in diesem Fall Chancen, dass wenigstens eine Person fallweise unsere Tochter zwecks Pflege besuchen kann? Wohin müßte man sich hiefür wenden?
Vielen Dank im Voraus für eine baldige Antwort.