Betreff: Auskunftsersuchen gemäß IFG – Tourismusbeiträge | Tourismusverband Flachau

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Eine aufgegliederte Darstellung der jährlichen Mittelverwendung der eingehobenen Tourismusbeiträge
2. Den jährlichen Gesamtbetrag der von allen beitragspflichtigen Unternehmen eingehobenen Tourismusbeiträge

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2026
  • Frist
    24. Juni 2026
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Victoria Labmayr
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Victoria Labmayr
Betreff
Betreff: Auskunftsersuchen gemäß IFG – Tourismusbeiträge | Tourismusverband Flachau [#4909]
Datum
27. Mai 2026 22:48
An
Landesregierung Salzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Eine aufgegliederte Darstellung der jährlichen Mittelverwendung der eingehobenen Tourismusbeiträge 2. Den jährlichen Gesamtbetrag der von allen beitragspflichtigen Unternehmen eingehobenen Tourismusbeiträge
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Victoria Labmayr Anfragenr: 4909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4909/ Postanschrift Victoria Labmayr << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Victoria Labmayr
Landesregierung Salzburg
Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 27.5.2026 Tourismusverband Flachau Sehr geehrte Frau Labmayr! Uns w…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 27.5.2026 Tourismusverband Flachau
Datum
2. Juni 2026 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Labmayr! Uns wurde heute Ihr Schreiben vom 27.5.2026 zur Beantwortung übermittelt. Die erste Frage betreffend eine aufgegliederte Darstellung der jährlichen Mittelverwendung der eingehobenen Tourismusbeiträge wird in die Zuständigkeit des Tourismusverbandes Flachau fallen und wäre direkt an diesen zu stellen. Bezüglich des Antrages gem. §§ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz - Tourismusbeiträge, Tourismusverband Flachau ersuche ich Sie noch um Konkretisierung der 2. Frage: "Den jährlichen Gesamtbetrag der von allen beitragspflichtigen Unternehmen eingehobenen Tourismusbeiträge". 1. Betrifft die Frage den Tourismusverband Flachau? 2. Ist hier der Gesamtbetrag der jährlich ausbezahlten Beiträge an den Tourismusverband Flachau gemeint? Hier sind jedoch keine Jahreszahlen angeführt. Die Einhebung des Beitrages für 2026 erfolgt erst mit 15.6.2026 und die Auszahlung erst am 15.7.2026. Für das Jahr 2026 liegen daher noch keine Zahlen vor. Es bestünde jedoch die Möglichkeit die bereits ausbezahlten Beiträge für die letzten 5 Jahre zu übermitteln. Wir ersuchen daher um kurze Konkretisierung der Anfrage, damit wir diese erledigen können. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Victoria Labmayr
AW: Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 27.5.2026 Tourismusverband Flachau [#4909] Sehr geehrt<< Anrede …
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Victoria Labmayr
Betreff
AW: Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 27.5.2026 Tourismusverband Flachau [#4909]
Datum
2. Juni 2026 12:45
An
Landesregierung Salzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Anmerkungen zu Punkt 1. Ich werde meine Anfrage bezüglich der Budgetierung an den Tourismusverband Flachau weiterleiten. Wäre es möglich, Daten über die Gesamtsumme der jährlichen Beiträge an den Tourismusverband Flachau, wie in Punkt 2 erwähnt, für die Jahre 2019–2025 zu erhalten? Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen Victoria Labmayr Anfragenr: 4909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4909/ Postanschrift Victoria Labmayr << Adresse entfernt >>
Landesregierung Salzburg
AW: Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 27.5.2026 Tourismusverband Flachau [#4909] Sehr geehrte Frau Lab…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
AW: Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz vom 27.5.2026 Tourismusverband Flachau [#4909]
Datum
2. Juni 2026 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Labmayr, danke für die schnelle Antwort und die Konkretisierung der Anfrage. Wir werden diese so schnell wie möglich beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Landesregierung Salzburg
Fristverlängerung Sehr geehrte Frau Labmayr, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 28.5.2026, welche das Landesabgabe…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Fristverlängerung
Datum
16. Juni 2026 18:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Labmayr, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 28.5.2026, welche das Landesabgabenamt am 2.6.2026 erhalten hat, in der Sie Zugang zu einem Informationsbegehren betreffend die ausbezahlten Beiträge an den Tourismusverbandes Flachau für die Beitragsjahr 2019-2025 ersucht haben, dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Da die Prüfung Ihres Ansuchens aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Anhörung des Tourismusverbandes Flachau mehr Zeit in Anspruch nimmt, teilen wir Ihnen höflich mit, dass die Frist für die Entscheidung über den Zugang zu der oben angeführten Information gem. § 8 Abs 2 IFG um weitere 4 Wochen bis zum 23.7.2026 verlängert wird verlängert wird. Wir ersuchen diesbezüglich um Ihr Verständnis! Wir werden Sie unverzüglich informieren, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen
Landesregierung Salzburg
Geschäftszahl: 404-IFG/2/3-2026, Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Auskunftsschreiben Diese E-Mail samt allen A…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Geschäftszahl: 404-IFG/2/3-2026, Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Auskunftsschreiben
Datum
17. Juni 2026 11:37
Status
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift sind den Anlagen zu entnehmen. Das Datenformat der Anlagen ist in der Regel Pdf. Antworten an die Absender-E-Mail-Adresse sind möglich. Geben Sie dabei bitte als Bezug die im Betreff angeführte Geschäftszahl an. Landesabgabenamt Kapuzinerplatz 1a, 5580 Tamsweg Tel.: +43 5 7599 72700 Fax: +43 5 7599-72799 mailto:<<E-Mail-Adresse>> https://www.salzburg.gv.at Hinweis zum Datenschutz https://www.salzburg.gv.at/datenschutz
Landesregierung Salzburg
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Labmayr! Die Information wurde Ihnen heute mit einem eigenen Schrei…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. Juni 2026 11:40
Status
Sehr geehrte Frau Labmayr! Die Information wurde Ihnen heute mit einem eigenen Schreiben per email bereits übermittelt. Die Fristverlängerung ist daher hinfällig geworden. Mit freundlichen Grüßen