Betreff: Statisik Elektrizitätswirtschaft

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Seit der Strommarktliberalisierung werden Unterlagen der Sektion
Energie wie Betriebsstatistik
und Brennstoffstatistik der
Elektizitätswirtschaft nicht
mehr veröffentlicht mit dem
Argument Aktiengesellschaft.
Die Elektriztätswirtschaft ist
aber nach wie vor zu 50% im
Staatsbesitz und daher sind
diese Daten zur Verfügung zu
stellen. Wo sind diese Daten
einzusehen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2013
  • Frist
    31. Mai 2013
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
5. April 2013 00:05
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Seit der Strommarktliberalisierung werden Unterlagen der Sektion Energie wie Betriebsstatistik und Brennstoffstatistik der Elektizitätswirtschaft nicht mehr veröffentlicht mit dem Argument Aktiengesellschaft. Die Elektriztätswirtschaft ist aber nach wie vor zu 50% im Staatsbesitz und daher sind diese Daten zur Verfügung zu stellen. Wo sind diese Daten einzusehen?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrtAntragsteller/in Laut Auskunft unserer Fachabteilung IV/5 (Erneuerbare Energie, elektrische Energie un…
Sehr geehrtAntragsteller/in Laut Auskunft unserer Fachabteilung IV/5 (Erneuerbare Energie, elektrische Energie und Fernwärme) raten wir Ihnen sich direkt an die E-Control zu wenden, da diese die von Ihnen gewünschten Statistiken erhebt und diese laut Fachabteilung IV/5 auch veröffentlich. Sollten Sie noch Rückfragen an unsere Fachabteilung haben so kontaktieren Sie diese bitte unter 01/71 100 - 3129 (Hr. Mag. Hofstetter) oder per E-Mail an deren Abteilungspostfach <<E-Mail-Adresse>> Die E-Control finden Sie im Internet unter http://www.e-control.at/de/home oder Sie erreichen diese auch telefonisch unter +43 1 24724-0 sowie per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben und verbleiben, mit freundlichen Grüßen