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Betrieb Parkhaus UK St. Pölten und Tiefgarage Landhaus

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Die Benutzung der Parkgaragen beim Landhaus St. Pölten und beim Universitätsklinikum St. Pölten ist für Besucher und Patienten nur kostenpflichtig möglich. Dies ist auch verständlich, da der Betrieb der Garagen auch einen gewissen Aufwand erfordert. Diese Garagen werden allerdings nicht vom Land Niederösterreich betrieben, sondern vom privaten gewinnorientierten Unternehmen "Car Park Dirtl GmbH und Co KG".
Fragen zur Vergabe des Betriebes:
1. Warum wurde der Betrieb der Garagen an ein gewinnorientiertes Unternehmen vergeben, anstatt die Garagen durch das Land NÖ oder eine Gesellschaft in Landeseigentum zu betreiben? Auf diesem Weg könnten die Parkgebühren verringert werden, da der Betrieb nur mehr kostendeckend, nicht gewinnbringend sein müsste, und allfällige Gewinne könnten in das Landesbudget einfließen und somit der Allgemeinheit zugute kommen.
2. Auf welcher Grundlage wurden der Betrieb der Garagen an dieses Unternehmen vergeben? Gab es eine Ausschreibung nach Bestbieterprinzip? Wenn ja, ist diese einsehbar?
3. Zu welchen Konditionen werden die Garagen von diesem Unternehmen gemietet bzw. gepachtet?
4. Ist die Höhe des Umsatzes bekannt, der von diesem Unternehmen durch den Betrieb der Garagen erzielt wird?
5. Wird die Höhe der Parkgebühren durch das Land Niederösterreich vorgegeben, oder hat das Betreiberunternehmen freien Gestaltungsspielraum?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    5. April 2018
  • Frist
    31. Mai 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: …
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Betrieb Parkhaus UK St. Pölten und Tiefgarage Landhaus [#1513]
Datum
5. April 2018 10:34
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Die Benutzung der Parkgaragen beim Landhaus St. Pölten und beim Universitätsklinikum St. Pölten ist für Besucher und Patienten nur kostenpflichtig möglich. Dies ist auch verständlich, da der Betrieb der Garagen auch einen gewissen Aufwand erfordert. Diese Garagen werden allerdings nicht vom Land Niederösterreich betrieben, sondern vom privaten gewinnorientierten Unternehmen "Car Park Dirtl GmbH und Co KG". Fragen zur Vergabe des Betriebes: 1. Warum wurde der Betrieb der Garagen an ein gewinnorientiertes Unternehmen vergeben, anstatt die Garagen durch das Land NÖ oder eine Gesellschaft in Landeseigentum zu betreiben? Auf diesem Weg könnten die Parkgebühren verringert werden, da der Betrieb nur mehr kostendeckend, nicht gewinnbringend sein müsste, und allfällige Gewinne könnten in das Landesbudget einfließen und somit der Allgemeinheit zugute kommen. 2. Auf welcher Grundlage wurden der Betrieb der Garagen an dieses Unternehmen vergeben? Gab es eine Ausschreibung nach Bestbieterprinzip? Wenn ja, ist diese einsehbar? 3. Zu welchen Konditionen werden die Garagen von diesem Unternehmen gemietet bzw. gepachtet? 4. Ist die Höhe des Umsatzes bekannt, der von diesem Unternehmen durch den Betrieb der Garagen erzielt wird? 5. Wird die Höhe der Parkgebühren durch das Land Niederösterreich vorgegeben, oder hat das Betreiberunternehmen freien Gestaltungsspielraum?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Niederösterreich
LAD1-SE-1042/010-2018
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-SE-1042/010-2018
Datum
5. April 2018 13:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
633,2 KB
Landesregierung Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Mail vom 5.4. 2017 stellen sie 5 Fragen zu 2 Parkgaragen in St. Pölten, näml…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
AW: Betrieb Parkhaus UK St. Pölten und Tiefgarage Landhaus [#1513]; LAD3-RV-10134/055-2018
Datum
12. April 2018 11:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrem Mail vom 5.4. 2017 stellen sie 5 Fragen zu 2 Parkgaragen in St. Pölten, nämlich a) der Landhausgarage im Regierungsviertel und b) der Garage beim Universitätsklinikum. Da die Verwaltung dieser beiden Parkgaragen von unterschiedlichen Organisationseinheiten des Amtes der NÖ Landesregierung verantwortet wird, beschränken wir uns auf die in unserem Zuständigkeitsbereich liegende Landhausgarage und haben die Beantwortung der Fragen zur Klinikgarage an die NÖ Landesklinkenholding weitergeleitet. Die Landhausgarage wird seit ihrer Inbetriebnahme 1996 rechtlich und wirtschaftlich vom Bundesland NÖ selbst bzw. dem Amt der NÖ Landesregierung betrieben. Car Park Dirtl ist - ebenso wie sein Rechtsvorgänger von 1996 bis 2013 - mit der Besorgung der des Geschäftes der Verwaltung des Garage im Auftrag
Landesregierung Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir dürfen zu Ihrer Anfrage auf der Plattform "Frag den Staat" vom 05.04.…
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
Betrieb Parkhaus UK St. Pölten und Tiefgarage Landhaus [#1513]
Datum
30. April 2018 11:38
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Wir dürfen zu Ihrer Anfrage auf der Plattform "Frag den Staat" vom 05.04.2018 mit dem Titel "Betrieb Parkhaus UK St. Pölten und Tiefgarage Landhaus [#1513]" Auskunft erteilen wie folgt: Die NÖ Landeskliniken-Holding (NÖ LK-H) ist seit 1.9.2005 gemäß dem Gesetz über die Errichtung der NÖ Landeskliniken-Holding, LGBl 9452-2, mit der Führung und dem Betrieb aller Landes- und Universitätskliniken unter anderem mit der Zielsetzung beauftragt, einen modernen medizinischen Standard aufrecht zu erhalten und eine optimale Pflege der Patienten zu gewährleisten. Der Aufgabenbereich der Niederösterreichischen Landeskliniken-Holding erstreckt sich dabei auf die Errichtung und den Betrieb aller Universitäts- und Landeskliniken. Im Rahmen ihres Aufgabengebietes beschränkt die NÖ LKH ihre Auskunft daher ausschließlich auf den Betrieb des Parkhauses UK St. Pölten und kann zum Betrieb der Tiefgarage im Landhaus keine Auskunft erteilen. Die NÖ Landeskliniken-Holding hat im Jahr 2008 – also noch vor der Fertigstellung des Parkdecks – einen öffentlichen Wettbewerb zur Beauftragung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages „Betreiber Parkdeck Landesklinikum St. Pölten“ veranstaltet. Dieser Wettbewerb wurde nach dem Bestbieterprinzip durchgeführt, wobei neben dem Preis die Qualität des Störungsdienstes sowie die Qualität des Betriebskonzeptes (Organisation, Mitarbeiterausbildung, Wartungsplan, Qualitätssicherung) bewertet wurden. Der Grund für die Fremdvergabe liegt darin, dass die Kernkompetenz der NÖ LKH und auch des Universitätsklinikums St. Pölten in der Bereitstellung medizinischer Leistungen sowie der dazu notwenigen Infrastruktur für die Niederösterreichische Bevölkerung im Rahmen des Versorgungsauftrages liegt. Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden im Laufe der Jahre verschiedene Tätigkeitsfelder kritisch durchleuchtet. Im Bereich des Garagenbetriebes verfügte das UK St. Pölten bzw. das LK St. Pölten auch historisch über keine Kompetenz zumal die Parkflächen in der Vergangenheit durch den Magistrat der Stadt St. Pölten bewirtschaftet wurden. Im Zuge der Errichtung des Parkhauses wurde folgerichtig entschieden, eine derartige Kompetenz nicht aufzubauen, sondern den Parkhaus/Garagenbetrieb öffentlich auszuschreiben. Dies bietet den Vorteil, das unternehmerische Risiko des Betriebes nicht als Klinikum und Gesundheitseinrichtung tragen zu müssen, aber dennoch von den Erträgen durch die Einnahmen profitieren zu können. Die Erträge des Parkhauses und des Garagenbetriebes kommen dabei dem Universitätsklinikum zu Gute. Dem Betreiber des Parkdecks werden vertraglich eine Reihe von Betriebsführungspflichten inkl. der Wartung und Instandsetzung der Anlagen auferlegt. Die Höhe des Umsatzes ist der NÖ LKH natürlich bekannt. Die Höhe der Parkgebühren kann der Betreiber innerhalb gesetzter Grenzen nach eigenem Ermessen wählen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.