Bezirksgericht Graz-Ost in der Klagesache Franz Keppel vom 8. Mai 2017, 8.30 Uhr, Verhandlungssaal B

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Warum wurden für genau diese Verhandlung die Ausweise kopiert? Wer hat die Anweisung hierzu gegeben? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das?
2. Was wurde/wird mit den Kopien der Personalausweise gemacht und wie lange werden/wurden diese aufbewahrt?
3. Warum wurde ein kleiner Saal gewählt, obwohl man offensichtlich angenommen hatte (sonst hätte man ja nicht die Anweisung zur Ausweiskopie geben müssen), dass gerade diese Verhandlung besonderes Interesse hervorrufen würde?
4. Was werden Sie unternehmen, damit im Bezirksgericht Graz-Ost verfassungskonform Gerichtstermine öffentlich so bekannt gemacht werden, dass wir BürgerInnen von Verhandlungsterminen erfahren können?
5. Was werden Sie unternehmen, damit mit der EMRK unvereinbare Hürden beim Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichtsverhandlungen unterbleiben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2017
  • Frist
    24. Juli 2017
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Karin Rausch
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Karin Rausch
Betreff
Bezirksgericht Graz-Ost in der Klagesache Franz Keppel vom 8. Mai 2017, 8.30 Uhr, Verhandlungssaal B [#796]
Datum
29. Mai 2017 09:17
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Warum wurden für genau diese Verhandlung die Ausweise kopiert? Wer hat die Anweisung hierzu gegeben? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte das? 2. Was wurde/wird mit den Kopien der Personalausweise gemacht und wie lange werden/wurden diese aufbewahrt? 3. Warum wurde ein kleiner Saal gewählt, obwohl man offensichtlich angenommen hatte (sonst hätte man ja nicht die Anweisung zur Ausweiskopie geben müssen), dass gerade diese Verhandlung besonderes Interesse hervorrufen würde? 4. Was werden Sie unternehmen, damit im Bezirksgericht Graz-Ost verfassungskonform Gerichtstermine öffentlich so bekannt gemacht werden, dass wir BürgerInnen von Verhandlungsterminen erfahren können? 5. Was werden Sie unternehmen, damit mit der EMRK unvereinbare Hürden beim Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichtsverhandlungen unterbleiben?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Karin Rausch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karin Rausch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karin Rausch