Bundestrojaner - Was nun?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

bezugnehmend auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das den Bundestrojaner de facto als verfassungswidrig erklärt hat, bitte ich um Antworten auf folgende Fragen:

1. Wurde bereits eine Ausschreibung für den Bundestrojaner gestartet?
2. Lagen Angebote vor?
2.1. Wenn ja, wie viele und in welcher Preiskategorie befanden sich diese?
2.2. Welche Unternehmen haben Angeobte vorgelegt?
3. Wurde bereits Software gekauft und bezahlt?
3.1. Wer hat den Zuschlag bekommen)?
3.2. Wie hoch waren die Kosten (Anzahlung, Wartungskosten etc.)?
4. Wie hoch sind die bis jetzt schon entstandenen Kosten (Soft- und Hardware) insgesamt?
5. Berichten zufolge gab es auch einen Versuch, den Bundestrojaner intern entwickeln zu lassen. Wie weit war dieses Projekt fortgeschritten?
5.1. Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen bzw. wer hat die Programmierung dieser Software zu verantworten?

6. Fragen zu Personal
6.1. Wurde eigenes Personal für die Agenden rund um den Bundestrojaner abgestellt?
6.2. Wenn ja, wie viele.
6.3. Wenn nein, warum nicht?
7. Wer ist die hauptverantwortliche Person für das Projekt "Bundestrojaner"?
8. Aus wie vielen Personen bestand das Team, das für den Bundestrojaner abgestellt wurde?
9. Wie hoch waren die bisherigen Personalkosten dafür?

Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • 2 Follower:innen
Iwona Laub
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Iwona Laub
Betreff
Bundestrojaner - Was nun? [#1873]
Datum
14. Januar 2020 12:55
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
bezugnehmend auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das den Bundestrojaner de facto als verfassungswidrig erklärt hat, bitte ich um Antworten auf folgende Fragen: 1. Wurde bereits eine Ausschreibung für den Bundestrojaner gestartet? 2. Lagen Angebote vor? 2.1. Wenn ja, wie viele und in welcher Preiskategorie befanden sich diese? 2.2. Welche Unternehmen haben Angeobte vorgelegt? 3. Wurde bereits Software gekauft und bezahlt? 3.1. Wer hat den Zuschlag bekommen)? 3.2. Wie hoch waren die Kosten (Anzahlung, Wartungskosten etc.)? 4. Wie hoch sind die bis jetzt schon entstandenen Kosten (Soft- und Hardware) insgesamt? 5. Berichten zufolge gab es auch einen Versuch, den Bundestrojaner intern entwickeln zu lassen. Wie weit war dieses Projekt fortgeschritten? 5.1. Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen bzw. wer hat die Programmierung dieser Software zu verantworten? 6. Fragen zu Personal 6.1. Wurde eigenes Personal für die Agenden rund um den Bundestrojaner abgestellt? 6.2. Wenn ja, wie viele. 6.3. Wenn nein, warum nicht? 7. Wer ist die hauptverantwortliche Person für das Projekt "Bundestrojaner"? 8. Aus wie vielen Personen bestand das Team, das für den Bundestrojaner abgestellt wurde? 9. Wie hoch waren die bisherigen Personalkosten dafür? Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Iwona Laub <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Iwona Laub << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Iwona Laub
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte Frau Laub! Zur Vorbereitung der Umsetzung der Überwachung von verschlüsselten Nachrichten im Sinne…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Bundestrojaner - Was nun? [#1873]
Datum
5. März 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Laub! Zur Vorbereitung der Umsetzung der Überwachung von verschlüsselten Nachrichten im Sinne des § 134 Abs. 3a in Verbindung mit § 135a Strafprozessordnung - StPO - wurde bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ein Beschaffungsvorgang durchgeführt. Ein derartiges Beschaffungsvorhaben erfordert die strikte Wahrung von Vertraulichkeit, zumal die davon betroffene Software besonders sensiblen und klassifizierten Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Schwerkriminalität dienen soll. Der Beschaffungsvorgang ist aus diesem Grund besonders zu behandeln und wurde daher entsprechend den Erfordernissen klassifiziert. Da die Bekanntgabe technischer Details auch zu einem späteren Zeitpunkt den erfolgreichen Einsatz der Software und den damit gesetzlich verfolgten Zweck gefährden könnte, erscheint es gleichfalls nicht angezeigt, die Details der Hard- und Software nachfolgend bekannt zu machen. Es wurde ein wettbewerbliches Verfahren durchgeführt, zu dem Anbieter zur Legung eines Angebotes eingeladen worden sind. Dabei wurden Erfahrungswerte aus anderen europäischen Staaten, technische Kompetenzen und Prüfmechanismen berücksichtigt und durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Fachbereiche bearbeitet. Einer öffentlichen Bekanntgabe der detaillierten Angebotsunterlagen und der inhaltlichen Ausgestaltung steht das evidente Interesse an der Wahrung der öffentlichen Sicherheit entgegen. Damit unterliegen diese Informationen auch der Amtsverschwiegenheit, welche im Rahmen der Anfragebeantwortung zu wahren ist, weswegen von einer näheren Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden muss. Dem Bundesministerium für Inneres entstanden bisher aus der Vorbereitung der Umsetzung des Projekts „Überwachung verschlüsselter Nachrichten“ aus vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekten keine Kosten. Mit freundlichen Grüßen