Cannabisanbau durch die AGES gem § 6a SMG

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Welche Mengen an medizinischem Cannabis wurden und werden durch die AGES produziert (gestaffelt für die Jahre 2015/16/17/18)?

2. Wer sind befugte Arzneimittelhersteller die mit der AGES kooperieren?

3. Geht das gesamte produzierte medizinische Cannabis an die Firma Bionorica ethics (C3 Ethics Austria GmbH) um daraus Dronabinol zu erzeugen, oder wird auch ein Teil der Ernten für Forschung verwendet oder an weitere befugte Abnehmer verkauft?

4. Wird die Vereinbarung mit Bionorica ethics bestehen bleiben auch nachdem das Cannabisgeschäft nun vom kanadischen Cannabisproduzenten Canopy Growth übernommen wurde?

5. Wie viel kostet ein Kilogramm Cannabisblüten das durch die AGES produziert und verkauft wird?

6. Wie viele MitarbeiterInnen der AGES sind für den Anbau von Cannabis zuständig?

7. Welche Sorten/Genetiken/Phänotypen werden für die Zucht verwendet? Wie hoch ist deren Anteil an THC und CBD?

8. Wie viel THC, CBD und andere Cannabinoide (in % (w/w)) ist in dem geernteten Cannabis? Werden darüber hinaus weitere Analysen (Terpenprofil, Mikrobiologie, Pestizide, Schwermetalle) durchgeführt?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

9. Gibt es mittlerweile Tochtergesellschaften der AGES gem § 6a Abs 1 SMG oder ist es beabsichtigt eine solche in absehbarer Zeit zu gründen?

Ich stelle diese Anfrage als Beirat des Vereins ARGE CANNA (https://arge-canna.at). Es wird beabsichtigt die Informationen und Dokumente weiteren Analysen zuzuführen und gegebenenfalls für Veröffentlichungen zu verwenden. Es handelt sich somit um ein Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, das einem "Forum der öffentlichen Debatte" iSd Entscheidung des VwGH vom 29.05.2018, Ra 2017/03/0083-10 zufließen soll, es sind die Kriterien einer NRO sowie eines sogenannten „Social Watchdog“ erfüllt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
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Horst Grünzweig
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Horst Grünzweig
Betreff
Cannabisanbau durch die AGES gem § 6a SMG [#1842]
Datum
12. November 2019 14:46
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Welche Mengen an medizinischem Cannabis wurden und werden durch die AGES produziert (gestaffelt für die Jahre 2015/16/17/18)? 2. Wer sind befugte Arzneimittelhersteller die mit der AGES kooperieren? 3. Geht das gesamte produzierte medizinische Cannabis an die Firma Bionorica ethics (C3 Ethics Austria GmbH) um daraus Dronabinol zu erzeugen, oder wird auch ein Teil der Ernten für Forschung verwendet oder an weitere befugte Abnehmer verkauft? 4. Wird die Vereinbarung mit Bionorica ethics bestehen bleiben auch nachdem das Cannabisgeschäft nun vom kanadischen Cannabisproduzenten Canopy Growth übernommen wurde? 5. Wie viel kostet ein Kilogramm Cannabisblüten das durch die AGES produziert und verkauft wird? 6. Wie viele MitarbeiterInnen der AGES sind für den Anbau von Cannabis zuständig? 7. Welche Sorten/Genetiken/Phänotypen werden für die Zucht verwendet? Wie hoch ist deren Anteil an THC und CBD? 8. Wie viel THC, CBD und andere Cannabinoide (in % (w/w)) ist in dem geernteten Cannabis? Werden darüber hinaus weitere Analysen (Terpenprofil, Mikrobiologie, Pestizide, Schwermetalle) durchgeführt? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse? 9. Gibt es mittlerweile Tochtergesellschaften der AGES gem § 6a Abs 1 SMG oder ist es beabsichtigt eine solche in absehbarer Zeit zu gründen? Ich stelle diese Anfrage als Beirat des Vereins ARGE CANNA (https://arge-canna.at). Es wird beabsichtigt die Informationen und Dokumente weiteren Analysen zuzuführen und gegebenenfalls für Veröffentlichungen zu verwenden. Es handelt sich somit um ein Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, das einem "Forum der öffentlichen Debatte" iSd Entscheidung des VwGH vom 29.05.2018, Ra 2017/03/0083-10 zufließen soll, es sind die Kriterien einer NRO sowie eines sogenannten „Social Watchdog“ erfüllt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Horst Grünzweig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Horst Grünzweig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Grünzweig
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Antwortschreiben BMASGK Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Antwortschreiben BMASGK
Datum
12. Dezember 2019 07:54
Status
Anfrage abgeschlossen