Causa Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

(1) Warum wurde das Dekret zur Wiederbestellung von Peter Gridling vom Bundesministerium für Inneres zurückgehalten?

(2) Wie lautet der genaue Wortlaut der Suspendierung von Peter Gridling. (bitte um Übermittlung des Dokuments)

(3) Warum wurde die EGS (Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) bei der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingesetzt?

(4) Wer entschied, die EGS bei der Hausdurchsuchung einzusetzen?

(5) War dem Bundesministerium für Inneres zum Zeitpunkt der Durchsuchung bewusst, dass Wolfgang Preiszler, Leiter der EGS, früher dem EBT, dem Vorgänger des BVT, angehörte?

(6) Floss die in Punkt 5 angegebene Information in die Entscheidung zum Einsatz der EGS ein?

(7) Gab es explizite Anhaltspunkte, welche darauf schließen lassen, dass das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ein Informationsleck hatte und somit nicht mit der Causa "BVT" vertraut gemacht werden konnte? Wenn ja, welche?

(8) Wie war die EGS zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung genau ausgerüstet?

(9) Waren Beamte des Bundesministerium für Inneres zu irgendeinem Zeitpunkt ohne der Aufsicht der Staatsanwaltschaft mit Beweismitteln in einer Räumlichkeit?

(10) Wie hoch ist die Menge der Sichergestellten Daten bei allen Hausdurchsuchungen des BVT (inklusive Privatwohnungen und - häuser)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. März 2018
  • Frist
    24. Mai 2018
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Tobias Wösenböck
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Tobias Wösenböck
Betreff
Causa Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung [#1509]
Datum
29. März 2018 20:53
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
(1) Warum wurde das Dekret zur Wiederbestellung von Peter Gridling vom Bundesministerium für Inneres zurückgehalten? (2) Wie lautet der genaue Wortlaut der Suspendierung von Peter Gridling. (bitte um Übermittlung des Dokuments) (3) Warum wurde die EGS (Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) bei der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingesetzt? (4) Wer entschied, die EGS bei der Hausdurchsuchung einzusetzen? (5) War dem Bundesministerium für Inneres zum Zeitpunkt der Durchsuchung bewusst, dass Wolfgang Preiszler, Leiter der EGS, früher dem EBT, dem Vorgänger des BVT, angehörte? (6) Floss die in Punkt 5 angegebene Information in die Entscheidung zum Einsatz der EGS ein? (7) Gab es explizite Anhaltspunkte, welche darauf schließen lassen, dass das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ein Informationsleck hatte und somit nicht mit der Causa "BVT" vertraut gemacht werden konnte? Wenn ja, welche? (8) Wie war die EGS zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung genau ausgerüstet? (9) Waren Beamte des Bundesministerium für Inneres zu irgendeinem Zeitpunkt ohne der Aufsicht der Staatsanwaltschaft mit Beweismitteln in einer Räumlichkeit? (10) Wie hoch ist die Menge der Sichergestellten Daten bei allen Hausdurchsuchungen des BVT (inklusive Privatwohnungen und - häuser)?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Tobias Wösenböck <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Wösenböck << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Wösenböck