CO2 Steuer

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

guten Tag, ich möchte mich darüber informieren was genau mit dem eingenommenen Geld der CO2 Steuer geschieht , wohin oder wofür wird das geld genau verwendet das wir auf unsern Benzin und Diesel zusätzlich zahlen müssen ??

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. Juli 2025
  • Frist
    19. September 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
CO2 Steuer [#3472]
Datum
25. Juli 2025 11:53
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
guten Tag, ich möchte mich darüber informieren was genau mit dem eingenommenen Geld der CO2 Steuer geschieht , wohin oder wofür wird das geld genau verwendet das wir auf unsern Benzin und Diesel zusätzlich zahlen müssen ??
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3472/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 1 Abs. 1. Auskunftspflichtgesetz haben die Organe des Bundes über Angelegenhe…
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 1 Abs. 1. Auskunftspflichtgesetz haben die Organe des Bundes über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Betreffend die angefragten Informationen darf mitgeteilt werden, dass die Zuständigkeit für die CO2 Steuer seit der letzten BMG Novelle nicht mehr im Kompetenzbereich des BMIMI liegt. Es darf daher an das zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) verwiesen werden. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, können sie die Anfrage nicht einfach weiterleiten an die richtige Stelle oder das richtige Ministerium …
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: CO2 Steuer [#3472]
Datum
27. August 2025 18:28
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können sie die Anfrage nicht einfach weiterleiten an die richtige Stelle oder das richtige Ministerium , woher soll man wissen an wen man es senden soll !!!! danke im voraus ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3472/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>