Sehr geehrter Herr Hametner,
die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht im Bundesdienst selbstverständlich an oberster Stelle. Vor diesem Hintergrund wurden diese auch mehrfach und ausführlich darüber informiert, wie im Falle des Auftretens eines Verdachtsfalls im Haus vorzugehen ist: So ist einerseits die Gesundheitsbehörde (über das Gesundheitstelefon 1450), als auch Personalabteilung und unmittelbare Vorgesetzte umgehend über das Vorliegen COVID-19-typischer Symptome zu informieren und Kontaktpersonen aus Kolleginnen- und Kollegenkreis bekannt zu geben. Bis zum Vorliegen von Testergebnissen muss dieser Personenkreis zuhause bleiben. In jedem Fall ist den Anordnungen der Gesundheitsbehörde Folge zu leisten.
Darüber, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich betreffend möglicher Verdachtsfälle gemeldet haben, werden keine Aufzeichnungen geführt. Bisher wurden dem BMDW ein positives Ergebnis gemeldet.
Sowohl Regierungs- und Kabinettsmitglieder, als auch leitende Beamte werden im BMDW anlassbezogen und insbesondere dann einer Testung auf COVID-19 unterzogen, wenn Termine mit mehreren (regelmäßig auch externen sowie internationalen) Teilnehmer/innen anstehen. Selbstverständlich werden solche Termine unabhängig von Testungen ausschließlich unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften und nur dann abgehalten, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Über die Anzahl der entsprechenden Testungen werden keine Statistiken geführt. Festzuhalten ist auch, dass sowohl Regierungs- und Kabinettsmitglieder, sowie sämtliche Bedienstete des BMDW selbstverständlich jederzeit auch privat Testungen auf COVID-19 durchführen lassen können und nur beim Vorliegen eines positiven Ergebnisses bekannt gemacht werden. Vor diesem Hintergrund wird um Verständnis ersucht, dass über die Anzahl bereits durchgeführter Testungen keine Angabe gemacht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen