Corona-Verdachtsfälle und Testungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Corona-Verdachtsfälle sind dem Ministerium bei MitarbeiterInnen des Ministeriums bekannt?
Wie oft wurde der/die MinisterIn auf Corona getestet, wie oft das Kabinett und leitende Beamten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Corona-Verdachtsfälle und Testungen [#2036]
Datum
8. September 2020 23:28
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Corona-Verdachtsfälle sind dem Ministerium bei MitarbeiterInnen des Ministeriums bekannt? Wie oft wurde der/die MinisterIn auf Corona getestet, wie oft das Kabinett und leitende Beamten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrter Herr Hametner, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht im Bundesdienst selbstvers…
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
AW: Corona-Verdachtsfälle und Testungen [#2036]
Datum
28. Oktober 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht im Bundesdienst selbstverständlich an oberster Stelle. Vor diesem Hintergrund wurden diese auch mehrfach und ausführlich darüber informiert, wie im Falle des Auftretens eines Verdachtsfalls im Haus vorzugehen ist: So ist einerseits die Gesundheitsbehörde (über das Gesundheitstelefon 1450), als auch Personalabteilung und unmittelbare Vorgesetzte umgehend über das Vorliegen COVID-19-typischer Symptome zu informieren und Kontaktpersonen aus Kolleginnen- und Kollegenkreis bekannt zu geben. Bis zum Vorliegen von Testergebnissen muss dieser Personenkreis zuhause bleiben. In jedem Fall ist den Anordnungen der Gesundheitsbehörde Folge zu leisten. Darüber, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich betreffend möglicher Verdachtsfälle gemeldet haben, werden keine Aufzeichnungen geführt. Bisher wurden dem BMDW ein positives Ergebnis gemeldet. Sowohl Regierungs- und Kabinettsmitglieder, als auch leitende Beamte werden im BMDW anlassbezogen und insbesondere dann einer Testung auf COVID-19 unterzogen, wenn Termine mit mehreren (regelmäßig auch externen sowie internationalen) Teilnehmer/innen anstehen. Selbstverständlich werden solche Termine unabhängig von Testungen ausschließlich unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften und nur dann abgehalten, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Über die Anzahl der entsprechenden Testungen werden keine Statistiken geführt. Festzuhalten ist auch, dass sowohl Regierungs- und Kabinettsmitglieder, sowie sämtliche Bedienstete des BMDW selbstverständlich jederzeit auch privat Testungen auf COVID-19 durchführen lassen können und nur beim Vorliegen eines positiven Ergebnisses bekannt gemacht werden. Vor diesem Hintergrund wird um Verständnis ersucht, dass über die Anzahl bereits durchgeführter Testungen keine Angabe gemacht werden kann. Mit freundlichen Grüßen