Coronatests

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die Regierung den Zyklusschwellenwert bei oder für den PCR Test angesetzt hat, bzw. wie hoch dieser mit dem heutigen Tag ist.

Bitte teilen sie mir mit, auf welcher Basis/Erkenntnis dieser Wert festgelegt wurde.

Sollte dieser Wert auf 37 Zyklen oder höher angesetzt sein, dann könnte dieses aber zu hoch angesetzt sein, weil dann nicht aktive Viren, sondern auch RNA-Fragmente entdeckt werden, die kein Risiko mehr darstellen. Da dies durch wissenschaftliche Studien belegt ist (siehe Artikel der NYT: https://www.nytimes.com/2020/08/29/heal…) möchte ich gerne wissen, warum dieser Zyklenwert nicht nach unten reguliert wird, um aussagefähigere Ergebnisse zu bekommen.

Wieso werden in den vom Gesundheitsministerium, so propagiert es die Presse, ohne das ich das jetzt nachgeprüft habe, die positiv getesteten Personen als Infizierte herausgegeben, obwohl sich mit diesem PCR Test keine Krankheit nachweisen lassen kann, die das Wort "Infizierte" rechtfertigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    27. November 2020
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Coronatests [#2057]
Datum
2. Oktober 2020 07:12
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die Regierung den Zyklusschwellenwert bei oder für den PCR Test angesetzt hat, bzw. wie hoch dieser mit dem heutigen Tag ist. Bitte teilen sie mir mit, auf welcher Basis/Erkenntnis dieser Wert festgelegt wurde. Sollte dieser Wert auf 37 Zyklen oder höher angesetzt sein, dann könnte dieses aber zu hoch angesetzt sein, weil dann nicht aktive Viren, sondern auch RNA-Fragmente entdeckt werden, die kein Risiko mehr darstellen. Da dies durch wissenschaftliche Studien belegt ist (siehe Artikel der NYT: https://www.nytimes.com/2020/08/29/health/coronavirus-testing.html) möchte ich gerne wissen, warum dieser Zyklenwert nicht nach unten reguliert wird, um aussagefähigere Ergebnisse zu bekommen. Wieso werden in den vom Gesundheitsministerium, so propagiert es die Presse, ohne das ich das jetzt nachgeprüft habe, die positiv getesteten Personen als Infizierte herausgegeben, obwohl sich mit diesem PCR Test keine Krankheit nachweisen lassen kann, die das Wort "Infizierte" rechtfertigt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Pestl, Ihre Anfrage wurde an die zuständige Abteilung zur Bearbeitung übermittelt. Beste Grüße
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Coronatests [#2057] [20201002-075542337/20201013-165043064]
Datum
13. Oktober 2020 16:50
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
286,8 KB
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11,7 KB


Sehr geehrter Herr Pestl, Ihre Anfrage wurde an die zuständige Abteilung zur Bearbeitung übermittelt. Beste Grüße
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Pestl, Der Ct-Wert alleine sagt wenig über die Infektiosität einer Person aus. Neben dem Ct-W…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: Coronatests [#2057] [20201002-075542337/20201013-165042564]
Datum
20. Oktober 2020 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,8 KB
image002.png
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Pestl, Der Ct-Wert alleine sagt wenig über die Infektiosität einer Person aus. Neben dem Ct-Wert ist eine Befundinterpretation seitens des behandelnden Laborarztes/-ärztin wichtig. Der Ct-Wert stellt von Labor zu Labor nicht unmittelbar einen vergleichbaren Messwert dar, solange es keinen Bezug auf eine Referenz gibt. Die Ct-Werte können durch unterschiedliche Protokolle der Probenaufarbeitung und durch die Verwendung unterschiedlicher Reagenzien und PCR - Maschinen unterschiedlich sein. Ein Ct-Wert von 30 in einem Labor entspricht nicht unbedingt derselben Viruslast, wie ein Ct-Wert von 30 in einem anderen Labor. Ein exakt quantifizierter Standard kann dazu verwendet werden, die erhaltenen Ct-Werte in eine RNA-Kopienzahl pro Reaktion und ggf. pro Probenvolumen umzurechnen. Diese quantitative Auswertung der RT-PCR kann dazu dienen, Rückschlüsse von der Anzahl an RNA-Molekülen auf die Menge von SARS-CoV-2 Viruspartikeln in einer Probe zu ziehen. Nach Vergleich mit der in entsprechenden Testreihen ermittelten Infektiosität des Untersuchungsmaterials, z. B. in Zellkultur, kann das von dem Sekret ausgehende Infektionsrisiko unter Bezug auf einen entsprechenden Standard abgeschätzt werden. Dies ist jedoch ein komplexer und langwieriger Prozess. Während des Verlaufs einer SARS-CoV-2 Infektion variiert die Virenlast. Vereinfacht dargestellt steigt diese zu Beginn an und sinkt beim Abklingen der Infektion wieder ab. Dementsprechend kann zu Beginn einer Infektion, auch wenn beispielsweise noch keine Symptomatik vorliegt, ein hoher Ct-Wert generiert werden. Nach bereits durchgemachten Infektionen mit SARS-CoV-2 kann das Virus durchschnittlich noch bis zu 3 Monate lang nachgewiesen werden. Diese Tatsache wird durch Sonderregelungen bei erneut positiven Testungen innerhalb von 3 Monaten berücksichtigt. Der Grenzwert der hierfür verwendet wird richtet sich nach dem Charité-Protokoll und ist mit 30 angesetzt. Mit freundlichen Grüßen