Coronavirus

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In Angesichts der drastischen Maßnahmen die bzgl. der Ausbreitung nun vollzogen wurden interessiert es mich wieso schwangere Mitarbeiter (Risikogruppe) weiter ihren Dienst im Krankenhaus antreten müssen, zumal keine Atemschutzmasken in der SS getragen werden sollen und auch die Verwendung von gewissen Desinfektionsmitteln untersagt ist. Auch die Vermeidung von Menschenkontakt ist in diesen Falle nicht möglich...
Stellt diese Pandemie nicht eine zu große Gefährdung für die Schwangeren und ihre ungeborenen Kinder dar?
Welche Möglichkeiten stehen den Betroffenen zur Verfügung zumal bereits Urlaubssperren verhängt wurden?!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2020
  • Frist
    10. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Coronavirus [#1906]
Datum
15. März 2020 11:49
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In Angesichts der drastischen Maßnahmen die bzgl. der Ausbreitung nun vollzogen wurden interessiert es mich wieso schwangere Mitarbeiter (Risikogruppe) weiter ihren Dienst im Krankenhaus antreten müssen, zumal keine Atemschutzmasken in der SS getragen werden sollen und auch die Verwendung von gewissen Desinfektionsmitteln untersagt ist. Auch die Vermeidung von Menschenkontakt ist in diesen Falle nicht möglich... Stellt diese Pandemie nicht eine zu große Gefährdung für die Schwangeren und ihre ungeborenen Kinder dar? Welche Möglichkeiten stehen den Betroffenen zur Verfügung zumal bereits Urlaubssperren verhängt wurden?!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Es handelt sich bei COVID-19 um ein neuartiges Virus, für das bis jetzt nur wenige Er…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Coronavirus [#1906] [20200316-102447126/20200715-173852602]
Datum
15. Juli 2020 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
banner_schauaufdich_schauaufmich.jpg
14,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Es handelt sich bei COVID-19 um ein neuartiges Virus, für das bis jetzt nur wenige Erfahrungen mit Schwangeren vorliegen. Ganz allgemein gilt aber, dass auf Grund der physiologischen und immunologischen Umstellungen während der Schwangerschaft eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Es ist daher für Sie besonders wichtig, dass Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen einhalten: gute Händehygiene, korrekte Nies/Hustenetikette und einen Mindestabstand von 1 Meter von anderen Personen. Derzeit ergeben sich keine Hinweise, dass Schwangere durch eine COVID-19-Erkrankung mehr gefährdet sind als andere Personen: Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Schwangere im Falle einer Erkrankung nur leichte bis mittelschwere Symptome aufwiesen. Es gibt derzeit auch keine Hinweise, dass das Virus während der Schwangerschaft auf das ungeborene Kind übertragen wird. Wenn keine anderen medizinischen Gründe vorliegen, ist daher ein normaler Geburtsvorgang möglich. Auch das Stillen ist prinzipiell möglich, weil bisher keine Hinweise bestehen, dass das Virus über die Muttermilch übertragen wird. In jedem Fall muss das Kind aber vor der Infektion durch die Mutter geschützt werden.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei eine Information zum Datenschutz im BMSGPK.
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Coronavirus [#1906] [20200316-102447126/20200715-174104096]
Datum
15. Juli 2020 17:41
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO-.pdf
213,4 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.jpg
14,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anbei eine Information zum Datenschutz im BMSGPK.