Covid-19
Asylwesen in Zeiten von Covid-19
Zusätzlich zur „Covid-19“ herrscht in der Bevölkerung eine große und verständliche Verunsicherung betreffend der aktuellen Vorgänge im Asylwesen. Tagtägliche Meldungen über die Unterbringung von Asylwerbern in den verschiedensten Quartieren und nächtliche Transporte quer durchs Land widersprechen den offiziellen Aussagen der politisch Verantwortlichen. In Zeiten von Ausgangsverboten die dem Schutz unserer Landleute dienen sollen ist es unverständlich, dass weiterhin Asylwerber in unser Land kommen. Die politisch Verantwortlichen sind gerade in Krisenzeiten verpflichtet die Bevölkerung über die Vorgänge im Land zu informieren. BK Kurz sagte im Interview mit krone.tv vom 25. März 2020: „Nicht meine Aufgabe, die Bevölkerung anzulügen“. Es wurde immer wieder betont, dass Österreich keine weiteren Migranten aufnimmt, die kursierenden Meldungen verwirren die Bevölkerung, deshalb ist es an der Zeit rasch für Aufklärung über die Vorgänge im Asylwesen zu sorgen.
Der Gefertigte stellt an Herrn Landesrat Gottfried Waldhäusl folgende
Anfrage:
1. Wieviele Asylberechtigte hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Niederösterreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bezirk und Herkunftsland) 2. Wieviele Asylwerber hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Niederösterreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bezirk und Herkunftsland) 3. Wieviele Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Niederösterreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bezirk und Herkunftsland) 4. Wieviele aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen,
zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Niederösterreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bezirk und Herkunftsland) 5. Wieviele subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Niederösterreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bezirk und Herkunftsland) 6. Wieviele Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung hielten sich mit Stichtag 31. Dezember 2019, 29. Februar 2020 und 15. März 2020 (sollte die Anfragebeantwortung nach dem 31. März erfolgen, zusätzlich die Daten vom 31. März 2020) in Niederösterreich auf? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bezirk und Herkunftsland) 7. Wie viele Neuanträge gemäß AsylG gab es jeweils in den Kalenderwochen 1 bis 13 im Jahr 2020? (gegliedert nach Alter, Geschlecht, Bezirk und Herkunftsland) 8. Wie verteilt sich die Anzahl der Schutzbedürftige gemäß Definition des NÖ Grundversorgungsgesetz §4 ((2) Schutzbedürftig sind: 1. Fremde ab Einbringung eines Antrages auf internationalen Schutz oder eines Asylantrages bis zum rechtskräftigen Abschluss, zur Einstellung oder zur Gegenstandslosigkeit des Asylverfahrens; 2. Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß § 72 NAG oder auf Grundlage einer Verordnung nach § 76 NAG; 3. Fremde, bei denen nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens das Aufenthaltsrecht durch das Wiederaufleben der asylrechtlichen vorläufigen Aufenthaltsberechtigung infolge der vom Verwaltungsgerichtshof im Zuge einer Revision oder vom Verfassungsgerichtshof im Zuge einer Beschwerde gegen die asylrechtliche Entscheidung zuerkannten aufschiebenden Wirkung entstanden ist; 4. Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind; 5. Fremde, denen nach asylrechtlichen Vorschriften der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde und 6. Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.) nach Art der Unterbringung - organisierte und individuelle Unterkünfte, gegliedert nach Bezirken? 9. Wie werden die, aufgrund von „Covid-19“, durch die Bundesregierung beschlossen Massnahmen wie zum Beispiel Ausgangsbeschränkungen in den organisierten bzw. individuellen Unterkünften insbesondere im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen kontrolliert und umgesetzt? 10.Welche Kontrollen werden bei Neuantragstellern betreffend Covid-19, Tuberkulose, … durchgeführt? 11.Gibt es geeignete Unterkünfte für Quarantänemassnahmen? 1. Wenn ja, welche? 2. Wenn nein, wie wird in der Praxis gehandelt? 12.Wird bei Neuantragstellern die Art und Weise der Einreise abgefragt und erfasst? 1. Wenn ja, wie viele Personen sind jeweils über Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz oder über den Flughafen Wien-Schwechat eingereist?
2. Wenn nein, weshalb nicht? 13.Werden stillgelegte Betreuungsstellen derzeit reaktiviert? 14.Wie hoch ist die, durch das Land Niederösterreich betreuten Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, positiv auf Covid-19 getesteten Personen? 15.Welche Massnahmen werden zum Schutz der mit der Betreuung und Beratung von Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, tätigen Personen gesetzt? 16.Erfolgt ein Austausch von Personen die in Betreuung sind zwischen den Bundesländern? 1. Wenn ja, aus welchen Bundesländern wurden Asylwerber/ Fremde mit Aufenthaltsrecht gemäß § 57 Abs. 1 Z 1 oder Z 2 AsylG oder § 62 AsylG/ aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht/ Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz / Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung nach Niederösterreich transferiert? 2. Wenn nein, sind solche Massnahmen geplant?
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Datum26. März 2020
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21. Mai 2020
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