COVID-19, Aktion Österreich Testet

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bitte um Stellungnahme bzgl. Sachverhältnis der Anmeldung unter https://oesterreich-testet.at und dem Grünen Pass (https://gruenerpass.gv.at)

Auf der Homepage https://oesterreich-testet.at wird in keinster Weise erwähnt, dass durch die Testung, damit man seiner Arbeit nachkommen kann, auch die Daten auf https://gruenerpass.gv.at gespeichert werden. Dies geschieht ohne explizite Zustimmung. Es wird auf der Seite https://oesterreich-testet.at nicht darauf hingewiesen!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    10. November 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
COVID-19, Aktion Österreich Testet [#2429]
Datum
10. November 2021 19:19
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte um Stellungnahme bzgl. Sachverhältnis der Anmeldung unter https://oesterreich-testet.at und dem Grünen Pass (https://gruenerpass.gv.at) Auf der Homepage https://oesterreich-testet.at wird in keinster Weise erwähnt, dass durch die Testung, damit man seiner Arbeit nachkommen kann, auch die Daten auf https://gruenerpass.gv.at gespeichert werden. Dies geschieht ohne explizite Zustimmung. Es wird auf der Seite https://oesterreich-testet.at nicht darauf hingewiesen!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Grüner Pass und Zertifikate Der Grüne Pass besteht aus drei Zertifikaten, durch die …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: COVID-19, Aktion Österreich Testet [#2429] [20211111-073304672/20211206-105401912]
Datum
6. Dezember 2021 10:54
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
214,2 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Grüner Pass und Zertifikate Der Grüne Pass besteht aus drei Zertifikaten, durch die überprüft werden kann, ob die Person geimpft, genesen oder getestet ist. Jedes der Zertifikate, das einen negativen Test, eine Coronavirus-Impfung oder Genesung von Covid-19 dokumentiert, ist mit einem individuellen QR-Code versehen und kann von den einzelnen Stellen schnell und einfach gescannt werden. Sollten Sie im Grünen Pass ein fehlerhaftes Zertifikat auffinden, verwenden Sie bitte folgendes Formular um eine Korrektur zu veranlassen: https://www.ages.at/service/gruenerpass/ Alle Fragen rund um die jeweiligen Zertifikate beantwortet die Website des Gesundheitsportals: https://www.gesundheit.gv.at/service/gr… Für technische Fragen zum e-Impfpass kontaktieren Sie bitte die ELGA-Serviceline unter 050 124 4411 werktags von Mo. bis Fr. von 7.00 - 19.00 Uhr E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Sollten Sie noch weitere Fragen rund um den Grünen Pass haben, steht Ihnen die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 von 0 bis 24 Uhr zur Verfügung. Zum Teil werden in Österreich durchgeführte Impfungen wegen großen Patientenaufkommens oder aus technischen Gründen erst später nacherfasst. Für Korrekturen oder die Nacherfassung von Impfeinträgen ist die jeweils impfende Stelle, bzw. die für die Impfung verantwortliche Person (Ärztin/Arzt) zuständig. Sollte Ihre Impfung noch nicht im e-Impfpass ersichtlich sein, wenden Sie sich zur Klärung bitte direkt an die impfende Stelle. Die Mitarbeiter:innen des Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz haben sowohl aus technischen als auch rechtlichen Gründen keine Möglichkeit, Immunisierungen im elektronischen Impfpass zu erfassen. Die Eintragung in den e-Impfpass bietet die Grundlage für die Ausstellung des Impfzertifikats (Grüner Pass). Ist die Impfung in den e-Impfpass eingetragen, kann ein Impfzertifikat (Grüner Pass) erstellt und über https://www.gruenerpass.gv.at/ abgerufen oder bei den dazu befugten Stellen ausgedruckt werden. Wer seinen „Grünen Pass“ abrufen möchte, muss folgendes tun: Zuerst muss man eine Handysignatur oder Bürgerkarte beantragen. Wer bereits einen FinanzOnline-Zugang hat, kann auch den Menüpunkt „Bürgerkarte/Handysignatur aktivieren“ wählen und erhält eine Bestätigung per Post. Mittels der Handysignatur oder Bürgerkarte kann man sich dann auf der Website https://www.gesundheit.gv.at/ in seinen Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) einloggen und dort die Zertifikate des „Grünen Passes“ abrufen. Im Laufe des Juni 2021 können alle Zertifikate des Grünen Passes über die Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden oder die ELGA-Ombudsstellen kostenlos ausgedruckt werden. Für Personen, die sich bei den genannten Stellen ausweisen, wird eine Abfrage durchgeführt und die vorhandenen Zertifikate ausgedruckt. Impfzertifikate können zusätzlich bei den Kundenservicestellen der Österreichsichen Gesundheitskasse sowie bei niedergelassenen Ärzt:innen und Apotheken kostenlos ausgedruckt werden. Die App zum Grünen Pass ermöglicht die sichere Speicherung von Zertifikaten mit EU-konformem QR-Code aus Österreich am Mobiltelefon und erleichtert das Vorweisen bei einer Kontrolle von 3-G-Nachweisen und im internationalen Reiseverkehr: https://gruenerpass.gv.at/app/