Covid-19 Kinder/Jugendliche im Spital

Wie viele Kinder und Jugendliche (0-19) wurden in Oberösterreich (von Beginn im März 2020 bis Ende März 2021 oder bis zum heutigen Tag) an/mit/nach Covid-19 (inkl. MISC/PIMS) hospitalisierungspflichtig? Wie viele davon in folgenden Altersgruppen (wenn möglich): 0-4, 5-14, 15-19 Jahre?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    10. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    14,30 Euro
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationswe…
An Landesregierung Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Covid-19 Kinder/Jugendliche im Spital [#2258]
Datum
15. April 2021 19:22
An
Landesregierung Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Kinder und Jugendliche (0-19) wurden in Oberösterreich (von Beginn im März 2020 bis Ende März 2021 oder bis zum heutigen Tag) an/mit/nach Covid-19 (inkl. MISC/PIMS) hospitalisierungspflichtig? Wie viele davon in folgenden Altersgruppen (wenn möglich): 0-4, 5-14, 15-19 Jahre?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Covid-19 Kinder/Jugendliche im Spital“ vom 15.04.2021 (#2258) wurde v…
An Landesregierung Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Covid-19 Kinder/Jugendliche im Spital [#2258]
Datum
3. Dezember 2021 16:28
An
Landesregierung Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Covid-19 Kinder/Jugendliche im Spital“ vom 15.04.2021 (#2258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 176 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2258 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesregierung Oberösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht an die zuständige Stelle weitergeleitet. Freundliche Grüße
Von
Landesregierung Oberösterreich
Betreff
AW: Covid-19 Kinder/Jugendliche im Spital [#2258]
Datum
6. Dezember 2021 10:34
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht an die zuständige Stelle weitergeleitet. Freundliche Grüße
Landesregierung Oberösterreich
Krisenstab Land OÖ CoVid-19; WG: Krisenstab Land OÖ CoVid-19; Bürgeranfrage betreffend Kinder/Jugendliche im Spita…
Von
Landesregierung Oberösterreich
Betreff
Krisenstab Land OÖ CoVid-19; WG: Krisenstab Land OÖ CoVid-19; Bürgeranfrage betreffend Kinder/Jugendliche im Spital
Datum
6. Dezember 2021 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,4 KB


(Das ist eine vom System DIGIKAT generierte Nachricht!) Ereignisprotokoll: KRISENSTAB LAND OÖ COVID-19; WG: Krisenstab Land OÖ CoVid-19; Bürgeranfrage betreffend Kinder/Jugendliche im Spital Protokolleintrag Nummer 244808 (Zeitpunkt: 06.12.2021 13:37) Verfasst von: Behörde Land Oberösterreich (Funktion: Med. Fachstab Pandemie) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- INFORMATION: Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Ersuchen um Auskunft betreffend die Frage, wie viele Kinder und Jugendliche in Oberösterreich an / mit / nach COVID-19 hospitalisierungspflichtig wurden, kann Folgendes mitgeteilt werden: Für den Fall, dass keine Auskunft erteilt wird, haben Sie die Ausstellung eines Bescheides beantragt. Dazu darf darüber informiert werden, dass ein schriftliches Auskunftsbegehren nach dem Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz (Oö. ADIG) als Eingabe iSd § 14 TP 6 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl. Nr. 267/1957 idgF, zu qualifizieren ist und eine schriftliche abschließende Erledigung eine Gebührenschuld entstehen lässt. Nach § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungsbereiches, die (wenn auch nur teilweise) die Privatinteressen der Einschreitenden betreffen, einer festen Gebühr von EUR 14,30. Zumal bislang keine schriftliche abschließende Erledigung in der Sache erfolgt ist, ist die Gebührenschuld noch nicht entstanden. Sie haben weiterhin das Recht, gem. § 5 Oö. ADIG eine bescheidmäßige Erledigung zu begehren. Sofern Sie das möchten, ersuchen wir Sie gem. § 2 Abs. 2 Oö. ADIG um entsprechende Mitteilung innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt des gegenständlichen Schreibens. Wird dieser Aufforderung nicht fristgerecht entsprochen, wird Ihr Auskunftsbegehren nicht weiter behandelt. Freundliche Grüße