COVID-19: PCR-Test und Feststellung von SARS-CoV-2-Infektionen
Sehr geehrteAntragsteller/in
Laut Herstellerangaben ist der Zweck von SARS-CoV-2-PCR-Tests die Unterstützung einer Differentialdiagnose von Patienten mit Symptomen einer respiratorischen Infektion in Verbindung mit anderen klinischen Befunden und Laborbefunden.
Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1)
Verfügt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) über gesichertes Wissen darüber, dass Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests in ihren Produktbeschreibungen oder sonstwie garantieren, dass bei einem positiven PCR-Testergebnis bei Menschen ohne Symptome einer respiratorischen Infektion – also ohne jegliche klinische Befunde – mit Sicherheit gesagt werden kann, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt?
2)
Falls Frage 1 bejaht wird: Wie lauten die Namen dieser Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests?
3)
Falls Frage 1 bejaht wird: In welcher Form erklären diese Hersteller, dass ein positives PCR-Testergebnis bei getesteten Menschen ohne Symptome einer respiratorischen Infektion (also ohne jegliche klinische Befunde) sicher aussagt, dass eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile wird höflichst ersucht!
4)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen darüber, dass Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests in ihren Produktbeschreibungen oder sonstwie garantieren, dass bei einem positiven PCR-Testergebnis bei Menschen mit Symptomen einer respiratorischen Infektion mit Sicherheit gesagt werden kann, dass die Symptome jedenfalls einzig und allein durch eine Infektion mit SARS-CoV-2 verursacht sind?
Oder – im Hinblick auf die Tatsache, dass nach aktuellem Stand der Wissenschaft Symptome einer respiratorischen Infektion von über 200 verschiedenen Virenarten verursacht sein können – anders formuliert: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen darüber, dass Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests in ihren Produktbeschreibungen garantieren, dass bei einem positiven PCR-Testergebnis bei Menschen mit Symptomen einer respiratorischen Infektion mit Sicherheit gesagt werden kann, dass die Symptome nicht etwa genau so gut durch eine Infektion mit anderen Viren (bspw. Influenza oder RSV) verursacht sein können?
5)
Falls Frage 4 bejaht wird: Wie lauten die Namen dieser Hersteller von SARS-CoV-2-PCR-Tests?
6)
Falls Frage 4 bejaht wird: In welcher Form erklären diese Hersteller, dass ein positives PCR-Testergebnis bei getesteten Menschen mit Symptomen einer respiratorischen Infektion sicher aussagt, dass diese Symptome einzig und allein durch eine Infektion mit SARS-CoV-2 verursacht sind?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile wird höflichst ersucht!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Inzwischen wurde gerichtlich festgestellt, dass Testergebnisse für eine wissenschaftliche Beurteilung einer epidemiologischen Situation ungeeignet sind, weil die Weltgesundheitsorganisation ebenso wie der Erfinder der PCR-Tests erklärt, dass PCR-Tests nicht zur Diagnostik geeignet sind (Verwaltungsgericht Wien 24.03.2021, VGW-103/048/3227/2021 [https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LV…]).
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum15. Mai 2022
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10. Juli 2022
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