COVID-19: Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Schwangere in Österreich einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 erlitten haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

2)
Falls Frage 1 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen schweren Krankheitsverläufen medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit (medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar!) ausgeschlossen werden kann, dass nicht einfach Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

3)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Menschen in Österreich insgesamt einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 erlitten haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

4)
Falls Frage 3 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen schweren Krankheitsverläufen medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit (medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar!) ausgeschlossen werden kann, dass nicht einfach Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

5)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Menschen in Österreich insgesamt an COVID-19 verstorben sind?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

6)
Falls Frage 5 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen Verstorbenen Obduktionsbefunde vorliegen, welche medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar COVID-19 als einzige oder wenigstens primäre Todesursache nachweisen, sodass ausgeschlossen werden kann, dass nicht Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

7)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass in Österreich beginnend mit dem Zeitpunkt der massenhaften Injizierung der COVID-19-"Impfstoffe" bis dato die Zahl der Lebendgeburten im Vergleich zu den Jahren davor nicht statistisch signifikant zurückgegangen ist?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

8)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass es in Österreich beginnend mit dem Zeitpunkt der massenhaften Injizierung der COVID-19-"Impfstoffe" bis dato keine statistische Übersterblichkeit im Vergleich zu den Jahren davor gibt?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. April 2023
  • Frist
    25. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) wird die Bean…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
COVID-19: Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle [#2873]
Datum
30. April 2023 13:01
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Schwangere in Österreich einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 erlitten haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen schweren Krankheitsverläufen medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit (medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar!) ausgeschlossen werden kann, dass nicht einfach Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 3) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Menschen in Österreich insgesamt einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 erlitten haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 4) Falls Frage 3 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen schweren Krankheitsverläufen medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit (medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar!) ausgeschlossen werden kann, dass nicht einfach Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 5) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Menschen in Österreich insgesamt an COVID-19 verstorben sind? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 6) Falls Frage 5 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen Verstorbenen Obduktionsbefunde vorliegen, welche medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar COVID-19 als einzige oder wenigstens primäre Todesursache nachweisen, sodass ausgeschlossen werden kann, dass nicht Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 7) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass in Österreich beginnend mit dem Zeitpunkt der massenhaften Injizierung der COVID-19-"Impfstoffe" bis dato die Zahl der Lebendgeburten im Vergleich zu den Jahren davor nicht statistisch signifikant zurückgegangen ist? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 8) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass es in Österreich beginnend mit dem Zeitpunkt der massenhaften Injizierung der COVID-19-"Impfstoffe" bis dato keine statistische Übersterblichkeit im Vergleich zu den Jahren davor gibt? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2873/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bescheid
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
14. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
Anfragesteller/in
Bescheidbeschwerde
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Bescheidbeschwerde
Datum
17. August 2023
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir dürfen Ihre Fragen wie folgt beantworten: ad 1) Dem BMSGPK liegen keine detailli…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: COVID-19: Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle [#2873] [20230502-072447559/20231003-184839593]
Datum
3. Oktober 2023 18:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir dürfen Ihre Fragen wie folgt beantworten: ad 1) Dem BMSGPK liegen keine detaillierten Informationen zu schweren Krankheitsverläufen bei Schwangeren in Österreich vor. Studien (z. B. https://www.aerzteblatt.de/archiv/226318) zeigen jedoch, dass Schwangere vor allem in fortgeschrittenen Stadien der Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Erkrankung aufweisen und die Erkrankung mitunter auch zu Früh- und Totgeburten führen kann (siehe z.B. https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2666776223000054?via%3Dihub). ad 2) Um als bestätigter COVID-19-Fall zu gelten, war gemäß der entsprechenden Falldefinition ein molekularbiologischer Nachweis erforderlich (bspw. ein PCR-Test). Dieser Nachweis kann SARS-CoV-2 eindeutig von anderen Erregern von respiratorischen Erkrankungen unterscheiden. ad 3) Insgesamt wurden im Zeitraum Jänner 2020 bis Februar 2023 135.718 Patient:innen mit der Diagnose COVID-19 aus landesfondsfinanzierten Krankenanstalten entlassen, wovon 18.809 auf Intensivstationen gepflegt worden waren. (siehe https://jasmin.goeg.at/2960/) ad 4) Siehe Beantwortung von Frage 2 ad 5) Mit Stand 30.06.2023 (Ende der Meldepflicht von COVID-19) sind insgesamt 22.542 Todesfälle zu beklagen. ad 6) Dem BMSGPK liegen keine Informationen vor, ob bei den Verstorbenen eine Obduktion durchgeführt wurde. Dies ist von der zuständigen Behörde zu entscheiden. ad 7) Die Anzahl der Lebendgeburten kann auf der Webseite der Statistik Austria unter https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/geburten/demographische-merkmale-von-geborenen eingesehen werden. Ein statistisch signifikanter Rückgang ist für die Jahre 2021 und 2022 nicht zu verzeichnen. ad 8) Auch hier dürfen wir auf eine Publikation der Statistik Austria verweisen: https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2023/01/20230126Sterbefaelle2022.pdf Mit freundlichen Grüßen