COVID-19: Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Schwangere in Österreich einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 erlitten haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

2)
Falls Frage 1 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen schweren Krankheitsverläufen medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit (medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar!) ausgeschlossen werden kann, dass nicht einfach Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

3)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Menschen in Österreich insgesamt einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 erlitten haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

4)
Falls Frage 3 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen schweren Krankheitsverläufen medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit (medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar!) ausgeschlossen werden kann, dass nicht einfach Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

5)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Menschen in Österreich insgesamt an COVID-19 verstorben sind?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

6)
Falls Frage 5 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen Verstorbenen Obduktionsbefunde vorliegen, welche medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar COVID-19 als einzige oder wenigstens primäre Todesursache nachweisen, sodass ausgeschlossen werden kann, dass nicht Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

7)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass in Österreich beginnend mit dem Zeitpunkt der massenhaften Injizierung der COVID-19-"Impfstoffe" bis dato die Zahl der Lebendgeburten im Vergleich zu den Jahren davor nicht statistisch signifikant zurückgegangen ist?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

8)
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass es in Österreich beginnend mit dem Zeitpunkt der massenhaften Injizierung der COVID-19-"Impfstoffe" bis dato keine statistische Übersterblichkeit im Vergleich zu den Jahren davor gibt?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    30. April 2023
  • Frist
    25. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) wird die Bean…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
COVID-19: Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle [#2873]
Datum
30. April 2023 13:01
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Schwangere in Österreich einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 erlitten haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen schweren Krankheitsverläufen medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit (medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar!) ausgeschlossen werden kann, dass nicht einfach Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 3) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Menschen in Österreich insgesamt einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 erlitten haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 4) Falls Frage 3 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen schweren Krankheitsverläufen medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit (medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar!) ausgeschlossen werden kann, dass nicht einfach Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 5) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, wieviele Menschen in Österreich insgesamt an COVID-19 verstorben sind? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 6) Falls Frage 5 bejaht wird: Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass bei diesen Verstorbenen Obduktionsbefunde vorliegen, welche medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar COVID-19 als einzige oder wenigstens primäre Todesursache nachweisen, sodass ausgeschlossen werden kann, dass nicht Fälle der allseits bekannten respiratorischen Atemwegserkrankungen ("Grippe", "grippaler Infekt" oder "Erkältung") vorgelegen haben? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 7) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass in Österreich beginnend mit dem Zeitpunkt der massenhaften Injizierung der COVID-19-"Impfstoffe" bis dato die Zahl der Lebendgeburten im Vergleich zu den Jahren davor nicht statistisch signifikant zurückgegangen ist? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! 8) Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen dazu, dass es in Österreich beginnend mit dem Zeitpunkt der massenhaften Injizierung der COVID-19-"Impfstoffe" bis dato keine statistische Übersterblichkeit im Vergleich zu den Jahren davor gibt? Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2873/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>