COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Am Markt finden sich keine Anbieter von FFP2-Masken, welche zusichern, dass durch das Tragen ihres Masken-Produkts die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann. Vielmehr ist so, dass die Anbieter ausdrücklich angeben, dass diese nicht vor Viren bzw. vor dem Virus SARS-CoV-2 im Besonderen schützen.

Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1)
Ist dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bekannt, dass es am Markt keine Anbieter von FFP2-Masken gibt, welche zusichern, dass durch das Tragen ihres Masken-Produkts die Übertragung von Viren allgemein und speziell des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann?

2)
Sind dem BMSGPK Studien bekannt, welche empirisch und jederzeit nachprüfbar erwiesen haben (also Studien, die nicht bloss Ergebnisse von Modellen darstellen, welche auf fragwürdigen Annahmen oder Schätzungen beruhen), dass das Tragen von FFP2-Masken die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindern kann?

3)
Wird das BMSGPK diese Studien für die Öffentlichkeit verfügbar machen?

4)
Hat das BMSGPK überprüft bzw. überprüfen lassen, ob das Tragen der am Markt angebotenen FFP2-Masken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht?

5)
Falls Frage 4 verneint wird: Wann gedenkt das BMSGPK zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, dass das Tragen der am Markt angebotenen FFP2-Masken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht?

6)
Wie kommt das BMSGPK zu der Auffassung, dass die am Markt angebotenen FFP2-Masken geeignet wären, die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 zu verhindern bzw. wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern?

7)
War bzw. ist dem BMSGPK klar, dass es eine Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte (Grundrechte) darstellt, das Tragen von FFP2-Masken zu verordnen, wenn FFP2-Masken nicht geeignet sind, die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 nicht gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern?

8)
Wird das BMSGPK weiterhin verfassungswidrig das Tragen von FFP2-Masken verordnen (bzw. verordnet lassen)?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Am Markt finden sich keine Anbieter von FFP2-Masken, welche zusichern, dass durch da…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken [#2246]
Datum
6. April 2021 00:06
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Am Markt finden sich keine Anbieter von FFP2-Masken, welche zusichern, dass durch das Tragen ihres Masken-Produkts die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann. Vielmehr ist so, dass die Anbieter ausdrücklich angeben, dass diese nicht vor Viren bzw. vor dem Virus SARS-CoV-2 im Besonderen schützen. Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Ist dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bekannt, dass es am Markt keine Anbieter von FFP2-Masken gibt, welche zusichern, dass durch das Tragen ihres Masken-Produkts die Übertragung von Viren allgemein und speziell des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann? 2) Sind dem BMSGPK Studien bekannt, welche empirisch und jederzeit nachprüfbar erwiesen haben (also Studien, die nicht bloss Ergebnisse von Modellen darstellen, welche auf fragwürdigen Annahmen oder Schätzungen beruhen), dass das Tragen von FFP2-Masken die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit verhindern kann? 3) Wird das BMSGPK diese Studien für die Öffentlichkeit verfügbar machen? 4) Hat das BMSGPK überprüft bzw. überprüfen lassen, ob das Tragen der am Markt angebotenen FFP2-Masken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht? 5) Falls Frage 4 verneint wird: Wann gedenkt das BMSGPK zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, dass das Tragen der am Markt angebotenen FFP2-Masken sicher keine gesundheitlichen Schäden verursacht? 6) Wie kommt das BMSGPK zu der Auffassung, dass die am Markt angebotenen FFP2-Masken geeignet wären, die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 zu verhindern bzw. wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern? 7) War bzw. ist dem BMSGPK klar, dass es eine Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte (Grundrechte) darstellt, das Tragen von FFP2-Masken zu verordnen, wenn FFP2-Masken nicht geeignet sind, die Übertragung des Virus SARS-CoV-2 nicht gänzlich oder wenigstens mit jederzeit überprüfbarer, hoher Wahrscheinlichkeit zu verhindern? 8) Wird das BMSGPK weiterhin verfassungswidrig das Tragen von FFP2-Masken verordnen (bzw. verordnet lassen)? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben. Entnehmen Sie unsere Antworten bei Ihren jeweiligen…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken [#2246] [20210406-105958281/20210421-132937332]
Datum
21. April 2021 15:23
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben. Entnehmen Sie unsere Antworten bei Ihren jeweiligen Fragen. Mit freundlichen Grüßen,
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer bisherigen Reaktion auf meine Anfrage „COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Maske…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: WG: WG: COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken [#2246] [20210406-105958281/20210421-132937332] [#2246]
Datum
8. September 2021 11:18
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer bisherigen Reaktion auf meine Anfrage „COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken“ vom 06.04.2021 (#2246) finden sich keine Antworten auf die von mir im Zuge dieses Auskunftsbegehrens (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) gestellten Fragen. Daher ersuche ich erneut höflichst um Beantwortung. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft verweise ich auf den bereits am 6. April gestellten Antrag auf Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage "COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken" vom 06.04.2021 (#2246) wurde v…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken [#2246] [20210406-105958281/20210421-132937332] [#2246]
Datum
16. Dezember 2021 01:47
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anfrage "COVID-19: Wirksamkeit von FFP2-Masken" vom 06.04.2021 (#2246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ebenso wurde der beantragte Bescheid über die Nichterteilung der Auskunft bis zum heutigen Tage nicht erlassen. Aus diesem Grunde habe ich eine Säumnisbeschwerde (siehe Anhang) eingebracht. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - saeumnisbeschwerde_betreffend_auskunftskunftsbegehren_2246_von_2021-04-06__2021-12-16__anonymisiert.pdf Anfragenr: 2246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2246/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bescheid
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
25. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Anfragesteller/in
AW: Bescheid [#2246] Sehr geehrteAntragsteller/in Da die Fragen dieses Auskunftsbegehrens offenbar missverstanden…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Bescheid [#2246]
Datum
14. Mai 2022 13:07
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Da die Fragen dieses Auskunftsbegehrens offenbar missverstanden wurde, wurde mit Datum vom 14.05.2022 ein neues Auskunftsbegehren eingebracht: https://fragdenstaat.at/a/2647 Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 2246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2246/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>