COVID-19: Wirkungsweise der mRNA-“Impfstoffe“
Sehr geehrteAntragsteller/in
Im Bescheid des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu GZ 2022-0.289.180, unterfertigt für den Bundesminister von Frau Dr. Claudia Steinböck mit 09.06.2022, ausgefertigt per 13.06.2022 [https://fragdenstaat.at/anfrage/covid-1…], wird auf Seite 11 erklärt: »Durch die Impfung mit mRNA-Impfstoffen wird das menschliche Genom nicht verändert.«
Dies wirft im Hinblick auf die Studie „Intracellular Reverse Transcription of Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 In Vitro in Human Liver Cell Line“ [https://www.mdpi.com/1467-3045/44/3/73], publiziert am 25.02.2022 (also vor Ausfertigung des vorbenannten Bescheids), Fragen auf.
Ebenso wird in dem benannten Bescheid auf Seite 11 betreffend die mRNA-Partikeln, welche in den COVID-19-“Impfstoffen“ enthalten sind, erklärt: »Die mRNA dient als „Vorlage“ für das Spike-Protein. Sie wird in der Zelle von zelleigenen Enzymen in das gewünschte Protein umgesetzt und anschließend rasch abgebaut.«
Diese Aussage wirft in Hinblick auf die Studie „Immune imprinting, breadth of variant recognition, and germinal center response in human SARS-CoV-2 infection and vaccination“ [https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/3514883…], publiziert am 17.03.2022 (also vor Ausfertigung des eingangs benannten Bescheids), Fragen auf.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird (auch aktuell noch) vielfach über eine „Corona-Schutzimpfung“ geschrieben.
Die Begrifflichkeit „Corona-Schutzimpfung“ wirft im Hinblick auf die Angaben der Hersteller der COVID-19-“Impfstoffe“ (auf die Aussage der Pfizer-Vertreterin Janine Small vor dem EU-Parlament wird verwiesen: [https://www.youtube.com/watch?v=mnxlxzx…]) und die Studie „Acute and postacute sequelae associated with SARS-CoV-2 reinfection“ (mit mehr als 5,7 Mio. Probanden) [https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/3635767…], publiziert am 10.11.2022, Fragen auf.
Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1)
Im Hinblick darauf, dass durch die Studie„Intracellular Reverse Transcription of Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 In Vitro in Human Liver Cell Line“, publiziert am 25.02.2022, empirisch erwiesen ist, dass die RNA der COVID-19-(mRNA)-“Impfstoffe“ intrazellulär in DNA revers transkribiert wird – also das Genom menschlicher Zellkulturen verändert:
Verfügt bzw. verfügte das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zum Zeitpunkt der Erstellung des eingangs genannten Bescheids (im Juni 2022) über gesichertes Wissen darüber, dass durch „die Impfung mit mRNA-Impfstoffen“ das „menschliche Genom nicht verändert“ wird?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!
2)
Im Hinblick darauf, dass durch in Studie„Immune imprinting, breadth of variant recognition, and germinal center response in human SARS-CoV-2 infection and vaccination“, publiziert am 17.03.2022, empirisch erwiesen ist, dass in den Lymphknoten der Probanden die mRNA auch noch 8 Wochen nach der „Impfung“ nachgewiesen werden konnten:
Verfügt bzw. verfügte das BMSGPK zum Zeitpunkt der Erstellung des eingangs genannten Bescheids (im Juni 2022) über gesichertes Wissen darüber, dass die mRNA (der „Impfungen“) „rasch abgebaut“ wird?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!
3)
Im Hinblick darauf, dass die Hersteller ihre COVID-19-“Impfstoffe“ niemals dahingehend untersucht haben, ob diese eine Übertragung des mutmaßlichen Krankheitserregers („SARS-CoV-2“) verhindern können und dass sich in der Studie „Acute and postacute sequelae associated with SARS-CoV-2 reinfection“ betreffend die Schwere von Krankheitsverläufen bei wiederholten Corona-Infektionen keinerlei Nutzen der COVID-19-“Impfungen“ feststellen ließ:
Verfügt das BMSGPK über gesichertes Wissen darüber, wovor konkret die COVID-19-“Impfstoffe“ im Allgemeinen bzw. die COVID-19-“Impfstoffe“ von Pfizer im Speziellen schützen?
Um Übermittlung der entsprechenden Akten bzw. ggf. Aktenbestandteile, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Dezember 2022
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16. Februar 2023
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