Covid Impfungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

da nun die Covid Impfungen in aller Munde sind, möchte ich Ihnen dazu ein paar Fragen stellen. Ich werde diese Fragen so formulieren, dass diese nur mit Ja oder Nein zu beantworten sind und bitte Sie, auf Querverweise, bzw. Links zu verzichten.

1) Stimmt es, dass kein er der bisherigen, zugelassenen Impfstoffe "immunisiert"?
2) Ist es richtig, dass auch bei vollständig Geimpften, positive Tests ermittelt werden konnten?
3) Ist es richtig, dass auch bei vollständig Geimpften schwere Covid Erkrankungen auftraten?
4) Ist es somit auch richtig, dass vollständig Geimpfte sich an Corona anstecken können?
5) Ist es richtig, dass auch vollständig Geimpfte andere Menschen mit Corona anstecken können?

Ich Danke Ihnen für die Beantwortung der oben stehenden Fragen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Covid Impfungen [#2265]
Datum
27. April 2021 11:39
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
da nun die Covid Impfungen in aller Munde sind, möchte ich Ihnen dazu ein paar Fragen stellen. Ich werde diese Fragen so formulieren, dass diese nur mit Ja oder Nein zu beantworten sind und bitte Sie, auf Querverweise, bzw. Links zu verzichten. 1) Stimmt es, dass kein er der bisherigen, zugelassenen Impfstoffe "immunisiert"? 2) Ist es richtig, dass auch bei vollständig Geimpften, positive Tests ermittelt werden konnten? 3) Ist es richtig, dass auch bei vollständig Geimpften schwere Covid Erkrankungen auftraten? 4) Ist es somit auch richtig, dass vollständig Geimpfte sich an Corona anstecken können? 5) Ist es richtig, dass auch vollständig Geimpfte andere Menschen mit Corona anstecken können? Ich Danke Ihnen für die Beantwortung der oben stehenden Fragen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Pestl, Vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend Corona-Impfungen in Österreich! Wir weisen da…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
DSGVO; Covid Impfungen [#2265] [20210427-114533239/20210504-102346497]
Datum
4. Mai 2021 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Pestl, Vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend Corona-Impfungen in Österreich! Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist, auf spezielle Fragen im Detail einzugehen. Wichtige Informationen zum aktuellen Stand der Impfungen finden Sie unter: https://info.gesundheitsministerium.at/ Die Organisation der Impfungen der breiten Bevölkerung ist in Österreich dezentral organisiert. Die Anmeldung erfolgt über von den Landesregierungen eingerichteten Websites, zu finden unter: https://www.oesterreich-impft.at/impfan… Der aktuelle Impfplan, mit den jeweiligen Phasen ist auf der folgenden Website abrufbar: https://www.oesterreich-impft.at/impfpl… Alle registrierten Personen werden regelmäßig darüber informiert, sobald neue Informationen über den Impfstart für bestimmte Gruppen feststehen. Für Personen der Hochrisikogruppe oder jene mit Angehörigen im Alter von 80+ stehen die folgenden Servicestellen für weitere Fragen zur Verfügung. Diese dienen allerdings nicht der Durchführung von Anmeldungen! Wien - <<E-Mail-Adresse>> Steiermark - <<E-Mail-Adresse>> Salzburg - <<E-Mail-Adresse>> Niederösterreich - <<E-Mail-Adresse>> Kärnten - <<E-Mail-Adresse>> Tirol - <<E-Mail-Adresse>> Burgenland - <<E-Mail-Adresse>> Oberösterreich - <<E-Mail-Adresse>> Vorarlberg - <<E-Mail-Adresse>> Wenn eine Vormerkung zur Corona-Schutzimpfung in Ihrem Fall leider nicht möglich ist, dann melden Sie sich bitte bei der Gesundheitshotline 1450. Prinzipiell haben alle Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit, sich in Österreich impfen zu lassen und sind auch durch unseren Impfplan umfasst – für sie gelten dieselben Vorgaben der Reihenfolge, wie für alle Personen in Österreich. Für Personen ohne SozVNr. (privatversicherte Personen, die aus der staatlichen Krankenversicherung hinausoptiert haben; Auslandsösterreicher etc.) gibt es in allen Bundesländern eingerichtete Impfstraßen, wo sich diese Personen gratis impfen lassen können. Hier kommen natürlich die Vorgaben das nationalen Impfplans zum Zug und diese Personen bekommen ihre Impfung, wenn sie gemäß den 3 Phasen an der Reihe sind. Häufige Fragen und Antworten rund um die Corona-Schutzimpfung entnehmen Sie bitte der Website unseres Hauses: https://www.sozialministerium.at/Corona… Für Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe wurde eine Impf-Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 eingerichtet, die sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung steht.