COVID19-Impfkampagne

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Was passiert mit den persönlichen (Gesundheits-)Daten die im Rahmen einer Impfkampagne/Massenimpfung (z.B. im AustriaCenter) aufgenommen werden, wo werden diese fallweise gespeichert und welche Behörden und Institutionen haben darauf Zugriff?

Inwiefern ist es gesetzlich gedeckt dass der Janssen-Impfstoff gerade an Personen zwischen 18 und 35 Jahren getestet/angewendet wird in Anbetracht dessen, dass die STIKO diesen nur für Menschen ab 60 Jahren empfiehlt?

Wie bewerten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungspflichten im Rahmen der COVID19-Impfung bezüglich möglicher Risiken? (Bei Medikamenten ist es im Normalfall möglich vor einer Einnahme den Beipackzettel des Herstellers zu lesen, warum stehen bei der COVID19-Impfung also beispielsweise keine Infobroschüren und Allergiehinweise/Infos über mögliche Kreuzreaktion zur Verfügung?)

Warum wird die Impfung unter dem Begriff Reiseimpfungen kategorisiert, während einerseits medial die Rede von einer weltweiten Pandemie ist und diese Impfung gleichzeitig Vorraussetzung für den Berufseinstieg in diverse Branchen innerhalb der Landesgrenzen zu sein scheint? Ändert sich an dieser Klassifizierung etwas, je nachdem welche Regionen gerade zu Virusvariantengebieten und Hochrisikogebieten zählen?

Wie/wo werden Daten zu verabreichten Impfungen hinterlegt von Menschen, die nicht an der elGa teilnehmen? Drohen künftig Nachteile und Zugangsbeschränkungen in der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Menschen die sich von der elektronischen Gesundheitsakte abgemeldet haben?

Wie werden "gratis" Impfstoffe und Testangebote finanziert und inwieweit unterscheidet sich der Umgang damit im Vergleich zu anderen Staaten? (In denen somit zum Verlassen/Überschreiten der Staatsgrenzen möglicherweise kostenpflichtige Tests vonnöten sind??)

Wie wirkt sich Ihrer Einschätzung nach diese teilvorgeschriebene Reiseimpfung auf Themen wie Flucht, Migration und Zugang zum Arbeitsmarkt aus?
Inwieweit war es gesetzlich gedeckt bei der Impfpriorisierung nicht berufstätige Menschen (und karenzierten Elternteilen von Kindern unter 12 Jahren) hintanzustellen?

Welche anderen Inhaltsstoffe sind in einem COVID19-Vakzin neben mRNA enthalten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juli 2021
  • Frist
    5. September 2021
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Rosalinde Lieb
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Rosalinde Lieb
Betreff
COVID19-Impfkampagne [#2328]
Datum
11. Juli 2021 15:43
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Was passiert mit den persönlichen (Gesundheits-)Daten die im Rahmen einer Impfkampagne/Massenimpfung (z.B. im AustriaCenter) aufgenommen werden, wo werden diese fallweise gespeichert und welche Behörden und Institutionen haben darauf Zugriff? Inwiefern ist es gesetzlich gedeckt dass der Janssen-Impfstoff gerade an Personen zwischen 18 und 35 Jahren getestet/angewendet wird in Anbetracht dessen, dass die STIKO diesen nur für Menschen ab 60 Jahren empfiehlt? Wie bewerten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungspflichten im Rahmen der COVID19-Impfung bezüglich möglicher Risiken? (Bei Medikamenten ist es im Normalfall möglich vor einer Einnahme den Beipackzettel des Herstellers zu lesen, warum stehen bei der COVID19-Impfung also beispielsweise keine Infobroschüren und Allergiehinweise/Infos über mögliche Kreuzreaktion zur Verfügung?) Warum wird die Impfung unter dem Begriff Reiseimpfungen kategorisiert, während einerseits medial die Rede von einer weltweiten Pandemie ist und diese Impfung gleichzeitig Vorraussetzung für den Berufseinstieg in diverse Branchen innerhalb der Landesgrenzen zu sein scheint? Ändert sich an dieser Klassifizierung etwas, je nachdem welche Regionen gerade zu Virusvariantengebieten und Hochrisikogebieten zählen? Wie/wo werden Daten zu verabreichten Impfungen hinterlegt von Menschen, die nicht an der elGa teilnehmen? Drohen künftig Nachteile und Zugangsbeschränkungen in der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Menschen die sich von der elektronischen Gesundheitsakte abgemeldet haben? Wie werden "gratis" Impfstoffe und Testangebote finanziert und inwieweit unterscheidet sich der Umgang damit im Vergleich zu anderen Staaten? (In denen somit zum Verlassen/Überschreiten der Staatsgrenzen möglicherweise kostenpflichtige Tests vonnöten sind??) Wie wirkt sich Ihrer Einschätzung nach diese teilvorgeschriebene Reiseimpfung auf Themen wie Flucht, Migration und Zugang zum Arbeitsmarkt aus? Inwieweit war es gesetzlich gedeckt bei der Impfpriorisierung nicht berufstätige Menschen (und karenzierten Elternteilen von Kindern unter 12 Jahren) hintanzustellen? Welche anderen Inhaltsstoffe sind in einem COVID19-Vakzin neben mRNA enthalten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Rosalinde Lieb <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rosalinde Lieb << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rosalinde Lieb
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Frau Lieb, vielen Dank für Ihre Anfrage! Was passiert mit den persönlichen (Gesundheits-)Daten die …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: COVID19-Impfkampagne [#2328] [20210712-082742536/20210714-110306030]
Datum
23. Juli 2021 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Lieb, vielen Dank für Ihre Anfrage! Was passiert mit den persönlichen (Gesundheits-)Daten die im Rahmen einer Impfkampagne/Massenimpfung (z.B. im AustriaCenter) aufgenommen werden, wo werden diese fallweise gespeichert und welche Behörden und Institutionen haben darauf Zugriff? Die Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Impfungen, welche in den Impfstraßen der Bundesländer durchgeführt werden, sind alleinig die jeweiligen Landeshauptleute im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung datenschutzrechtlich verantwortlich gemäß Art. 4 (7) DSGVO. Eine Anfrage betreffend Datenerhebungen im Vienna Austria Center richten Sie daher bitte an den Landeshauptmann von Wien. Die erfassten Daten werden ua ganz oder teilweise an die ELGA GmbH übermittelt zur Verarbeitung im zentralen Impfregister. Sehen Sie dazu auch die Antwort zu Frage 5 betreffend einer Datenverarbeitung bei ELGA-Opt-Out. Inwiefern ist es gesetzlich gedeckt dass der Janssen-Impfstoff gerade an Personen zwischen 18 und 35 Jahren getestet/angewendet wird in Anbetracht dessen, dass die STIKO diesen nur für Menschen ab 60 Jahren empfiehlt? In der Europäischen Union sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen: * Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers BioNTech/Pfizer ist ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen. * Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen. * Der Impfstoff Vaxzevria des Herstellers AstraZeneca ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen. * Der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Janssen ist ab einem Alter von 18 Jahren zugelassen. Alle Impfstoffe werden in umfangreichen Studien mit mehreren zehntausenden Probandinnen und Probanden auf Sicherheit und Wirksamkeit getestet. Einen umfangreichen Bericht zum Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen von der EMA finden Sie hier: EMA recommends COVID-19 Vaccine Janssen for authorisation in the EU | European Medicines Agency (europa.eu)<https://www.ema.europa.eu/en/news/ema-recommends-covid-19-vaccine-janssen-authorisation-eu> Wie bewerten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungspflichten im Rahmen der COVID19-Impfung bezüglich möglicher Risiken? (Bei Medikamenten ist es im Normalfall möglich vor einer Einnahme den Beipackzettel des Herstellers zu lesen, warum stehen bei der COVID19-Impfung also beispielsweise keine Infobroschüren und Allergiehinweise/Infos über mögliche Kreuzreaktion zur Verfügung?) Den Aufklärungsbogen sowie die Fach- und Gebrauchsinformationen der zugelassenen COVID-19 Impfstoffe finden Sie hier: https://www.sozialministerium.at/Corona… Zudem erhalten Sie die Unterlagen in den Impfstraßen, Impfstellen bzw. beim niedergelassenen Arzt, der eine Corona-Schutzimpfung anbietet. Warum wird die Impfung unter dem Begriff Reiseimpfungen kategorisiert, während einerseits medial die Rede von einer weltweiten Pandemie ist und diese Impfung gleichzeitig Vorraussetzung für den Berufseinstieg in diverse Branchen innerhalb der Landesgrenzen zu sein scheint? Ändert sich an dieser Klassifizierung etwas, je nachdem welche Regionen gerade zu Virusvariantengebieten und Hochrisikogebieten zählen? Aufgrund der Pandemie handelt es sich bei der Corona-Schutzimpfung um eine neue Impfung, für die im gelben internationalen Impfpass noch keine eigene Kategorie bisher besteht. Wie/wo werden Daten zu verabreichten Impfungen hinterlegt von Menschen, die nicht an der elGa teilnehmen? Drohen künftig Nachteile und Zugangsbeschränkungen in der Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Menschen die sich von der elektronischen Gesundheitsakte abgemeldet haben? Für Anfragen betreffend den Elektronischen Impfpass („eImpfpass“), wenden Sie sich bitte direkt an die ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Stg. 4, 1200 Wien, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> ; www.elga.gv.at<http://www.elga.gv.at… Ganz allgemein dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass für die Teilnahme am eImpfpass – entgegen der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) – keine Möglichkeit eines Opt-out, also eines Widerspruchsrecht, besteht. Auch ein etwaiges, durchgeführtes ELGA-Opt-Out gilt daher nicht für den eImpfpass gemäß dem 2. Unterabschnitt des 5. Abschnitts des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012). Wir dürfen darauf aufmerksam machen, dass der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister nicht der Verantwortliche im Pilotbetrieb ist. Diese Rolle ist der ELGA GmbH und dem jeweils impfenden Gesundheitsdiensteanbieter als gemeinsame Verantwortliche über (§ 27 Abs. 17 GTelG 2012) über. Allfällige Berichtigungen sind gemäß § 24c Abs. 3 GTelG 2012 von dem impfenden Gesundheitsdiensteanbieter oder, sofern dieser nicht verfügbar ist, von einer Bezirksverwaltungsbehörde vorzunehmen. Wie wirkt sich Ihrer Einschätzung nach diese teilvorgeschriebene Reiseimpfung auf Themen wie Flucht, Migration und Zugang zum Arbeitsmarkt aus? Inwieweit war es gesetzlich gedeckt bei der Impfpriorisierung nicht berufstätige Menschen (und karenzierten Elternteilen von Kindern unter 12 Jahren) hintanzustellen? Die Priorisierung zum Einsatz von COVID-19-Impfstoffen aus medizinisch-fachlicher Sicht wird empfohlen, um jene Personen frühestmöglich mit Impfungen gegen COVID-19 zu schützen, welche entweder ein besonders hohes Risiko haben, schwer zu erkranken oder zu versterben oder welche ein besonders hohes beruflich bedingtes Ansteckungsrisiko bei gleichzeitiger Angehörigkeit zur kritischen Infrastruktur (Gesundheitspersonal, Pflege, etc.) haben. Mit dieser Priorisierung soll sichergestellt sein, dass unter Berücksichtigung eingeschränkter Impfstoff-Verfügbarkeit die Krankheitslast durch COVID-19 reduziert wird, schwere Fälle und Todesfälle vermieden werden, das Gesundheitssystem entlastet wird und die Impfstoffe dabei gleichzeitig medizinisch sinnvoll, gerechtfertigt und auch ethisch vertretbar eingesetzt werden. Welche anderen Inhaltsstoffe sind in einem COVID19-Vakzin neben mRNA enthalten? Die Unterlagen zu den m-RNA COVID-19 Impfstoffen erhalten Sie hier: COVID-19 vaccines: authorised | European Medicines Agency (europa.eu)<https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/overview/public-health-threats/coronavirus-disease-covid-19/treatments-vaccines/vaccines-covid-19/covid-19-vaccines-authorised> Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen