Darlehensvertrag Wien Energie
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Übermittelung des Darlehensvertrags, der zwischen dem Bund und dem Land Wien für die finanzielle Unterstützung für das Energieunternehmen "Wien Energie" geschlossen wurde (und Gegenstand der Pressekonferenz der Bundesregierung am 31.08.2022 im Bundeskanzleramt war).
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich bei den "Vorarlberger Nachrichten" als Medienmitarbeiter im Sinne des § 1 Abs 1 Z 11 tätig bin und dieses Auskunftsbegehren in dieser Funktion lege. Aus diesem Grund kommt mir die Rolle eines "Public Watchdog" im Sinne der Rechtssprechung des EGMR (vgl. EGMR 28.11.2013, 39534/07 [Case of Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes v. Austria], Rz 47 bzw. EGMR 08.11.2016, 18030/11 [Case of Magyar Helsinki Bizottság v. Hungary], Rz 156ff) zu. Die Anwendbarkeit dieser Rechtsprechung wurde durch den Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 29.05.2018, Ra 2017/03/0083, Rz 22f) und durch den Verfassungsgerichtshof (vgl. VfGH 04.03.2021, E 4037/2020, Rz 11ff) bestätigt. Der Darlehensvertrag liegt offensichtlich im öffentlichen Interesse.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B. Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Auskunftspflichtgesetz.
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum31. August 2022
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26. Oktober 2022
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